Rahmenvereinbarung – Prüfung der ortsveränderlichen/ortsfesten elektrischen Betriebsmittel

Forschungszentrum Jülich GmbH – Team Bau

Zeitvertragsarbeiten – Prüfung der ortsveränderlichen/ortsfesten elektrischen Betriebsmittel.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-11-06 Auftragsbekanntmachung
2020-04-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-11-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Kontrolle
Kurze Beschreibung:
Zeitvertragsarbeiten – Prüfung der ortsveränderlichen/ortsfesten elektrischen Betriebsmittel.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Kontrolle 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düren 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum Jülich GmbH – Team Bau
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Str.
Postleitzahl: 52425
Postort: Jülich
Kontakt
Internetadresse: http://www.fz-juelich.de 🌏
E-Mail: n.kleusch@fz-juelich.de 📧
Telefon: +49 2461/613038 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E33338817 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-06 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-11 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 217-532680
ABl. S-Ausgabe: 217

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Die Leistung besteht aus:
Prüfung von ca. 180 000 Stück elektrischer Betriebsmittel. Davon sind ca. 175 000 Stück Betriebsmittelortsveränderlich und ca. 5 000 Stück ortsfest. Unter den ortsfesten Betriebsmitteln werden hier nur die Gerätemit einem Anschlussstecker bis 16 A verstanden, die nach den Vorgaben der DIN VDE 701-702 Abschnitt 5geprüft werden können.
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Hier ist nicht eine Prüfung nach DIN VDE 0105-100 gemeint.
Die Leistung ist auf dem Gelände Forschungszentrum Jülich GmbH, Wilhelm-Johnen-Straße,
52428 Jülich sowie den Außenstellen:
— Projektträger Jülich in Bonn (Godesberger Allee 105-107, 53175 Bonn),
— Technologiezentrum in Jülich (Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13, 52428 Jülich),
— Gästehaus des Forschungszentrums in Jülich GmbH (Münchener Str. 4, 52428 Jülich).
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung um 1 Jahr möglich
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Gebäude des Forschungszentrums Jülich GmbH
Wilhelm-Johnen-Straße
52428 Jülich sowie den Außenstellen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— für jeden Prüfer eine Bestätigung über den Befähigungsgrad einer befähigten Person nach BetrSichVvorlegen,
— die Sach- und Fachkunde sowie die zeitnahe berufliche Tätigkeit für die befähigte Person entsprechend derTRBS 1203 anhand der Qualifikation und Lehrgangsbescheinigung beilegen,
— Durchführung von Prüfungen gemäß DIN VDE 0105-100.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialversicherung,
— Krankenkasse,
— Berufsgenossenschaft,
— Auskunft in Steuersachen,
— Auszug aus dem Handelsregister,
— Eintragung ins Berufsregister (Handwerkskarte),
— Beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
— Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Referenzliste/-leistungen vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angaben des Leistungsumfanges, der jeweiligen Ansprechpartner und deren Telefondurchwahl,
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig wurde,
— Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Qualifikation der Mitarbeiter, nur Einsatz von Elektrofachkräften,
— Qualifizierung zur befähigten Person durch externes Unternehmen (TÜV, DEKRA etc.). Die Urkunde zur Befähigung der Mitarbeiter sind dem Angebot als Anlage beizufügen,
— Konzept zur Qualitätssicherung,
— Qualität des Konezptes zur Qualitätsicherung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Genehmigung gemäß § 25 StrlSchG oder noch gültige Genehmigung §15 StrlschV,
— Genehmigung über die Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie 1.
Gemäß der Atomrechtlichen ZuverlässigkeitsüberprüfungsVerordnung (AtZüV), für das eingesetzte Personal Existieren die Genehmigungen gemäß § 20 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)und/oder Zuverlässigkeitsüberprüfung Kategorie 1, gemäß der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungs-Verordnung (AtZüV), für das eingesetzte Personal bei Abgabe des Angebotes nicht, verpflichtet sich der Auftragnehmer unverzüglich, diese nach Auftragserteilung kurzfristig zu erlangen.
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Für die Zuverlässigkeitsüberprüfung, werden die persönlichen Angaben der Personen benötigt.
Diese Zuverlässigkeitsüberprüfung wird durch das Forschungszentrum Jülich GmbH beantragt und ist für denAuftragnehmer kostenpflichtig (75,00 EUR/Person). V. g. Genehmigungen sind zeitnah nach Vertragsbeginn zu erlangen. Details siehe Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der zu erwartenden Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschung und Entwicklung
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E33338817 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de 📧
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird auf § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
e) Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Zuschlag gemäß § 134 Abs. 2 GWB informiert.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Quelle: OJS 2019/S 217-532680 (2019-11-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 069-164783
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 217-532680
ABl. S-Ausgabe: 69

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
52428 Jülich sowie den Außenstellen – Projektträger Jülich in Bonn (Godesberger Allee 105-107, 53175 Bonn) – Technologiezentrum in Jülich (Karl-Heinz-Beckurts-Straße 13, 52428 Jülich) – Gästehaus des Forschungszentrums in Jülich GmbH (Münchener Str. 4, 52428 Jülich).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptort der Ausführung:

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 069-164783 (2020-04-03)