Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung“ näher beschriebenen Leistungen aus.
Die durch den LDI im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Beschaffungsrahmenvereinbarung ermöglicht es den Verwaltungen, die bestehenden Unify TK-Systeme zu erweitern bzw. hochzurüsten oder durch neue TK-Systeme von Alcatel-Lucent zu ersetzen.
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für den Hersteller Alcatel-Lucent dient der Neubeschaffung von TK-Lösungen und deren zukünftiger Erweiterung. Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme.
Die Beschaffung wird dezentral über die Bezugsberechtigten durchgeführt. Der LDI bewirtschaftet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung TK-Serviceleistungen 2019
420-020207
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Fernsprechgeräten📦
Kurze Beschreibung:
“Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung“ näher beschriebenen...”
Kurze Beschreibung
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung“ näher beschriebenen Leistungen aus.
Die durch den LDI im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Beschaffungsrahmenvereinbarung ermöglicht es den Verwaltungen, die bestehenden Unify TK-Systeme zu erweitern bzw. hochzurüsten oder durch neue TK-Systeme von Alcatel-Lucent zu ersetzen.
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für den Hersteller Alcatel-Lucent dient der Neubeschaffung von TK-Lösungen und deren zukünftiger Erweiterung. Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme.
Die Beschaffung wird dezentral über die Bezugsberechtigten durchgeführt. Der LDI bewirtschaftet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für den Hersteller Alcatel-Lucent dient der Neubeschaffung von TK-Lösungen und deren zukünftiger Erweiterung. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unify
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-12
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-12
12:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYHK2
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-160📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de📧
Fax: +49 613116-2234 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
URL: https://www.add.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Valenciaplatz 6,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146).
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 092-222716 (2019-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schrieb im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung" näher beschriebenen...”
Kurze Beschreibung
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schrieb im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung" näher beschriebenen Leistungen aus.
Die durch den LDI im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Beschaffungsrahmenvereinbarung ermöglicht es den Verwaltungen, die bestehenden Unify TK-Systeme zu erweitern bzw. hochzurüsten.
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme.
Die Beschaffung wird dezentral über die Bezugsberechtigten durchgeführt. Der LDI bewirtschaftet die Rahmenvereinbarung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 404 657 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 092-222716
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 420-020207
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: RV TK-Serviceleistungen – Unify
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NTA Systemhaus GmbH & Co KG
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rheinland-Pfalz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 404 657 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 404 657 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYH3X
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Valenciaplatz 6,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146).
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 136-335584 (2019-07-12)