Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung“ näher beschriebenen Leistungen aus. Die durch den LDI im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Beschaffungsrahmenvereinbarung ermöglicht es den Verwaltungen, die bestehenden Unify TK-Systeme zu erweitern bzw. hochzurüsten oder durch neue TK-Systeme von Alcatel-Lucent zu ersetzen. Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für den Hersteller Alcatel-Lucent dient der Neubeschaffung von TK-Lösungen und deren zukünftiger Erweiterung. Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme. Die Beschaffung wird dezentral über die Bezugsberechtigten durchgeführt. Der LDI bewirtschaftet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Fernsprechgeräten
Referenznummer: 420-020207
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung“ näher beschriebenen Leistungen aus.
Die durch den LDI im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Beschaffungsrahmenvereinbarung ermöglicht es den Verwaltungen, die bestehenden Unify TK-Systeme zu erweitern bzw. hochzurüsten oder durch neue TK-Systeme von Alcatel-Lucent zu ersetzen.
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für den Hersteller Alcatel-Lucent dient der Neubeschaffung von TK-Lösungen und deren zukünftiger Erweiterung. Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme.
Die Beschaffung wird dezentral über die Bezugsberechtigten durchgeführt. Der LDI bewirtschaftet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung“ näher beschriebenen Leistungen aus.
Die durch den LDI im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Beschaffungsrahmenvereinbarung ermöglicht es den Verwaltungen, die bestehenden Unify TK-Systeme zu erweitern bzw. hochzurüsten oder durch neue TK-Systeme von Alcatel-Lucent zu ersetzen.
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für den Hersteller Alcatel-Lucent dient der Neubeschaffung von TK-Lösungen und deren zukünftiger Erweiterung. Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme.
Die Beschaffung wird dezentral über die Bezugsberechtigten durchgeführt. Der LDI bewirtschaftet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-14 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 092-222716
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYHK2
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung“ näher beschriebenen Leistungen aus.
Die durch den LDI im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Beschaffungsrahmenvereinbarung ermöglicht es den Verwaltungen, die bestehenden Unify TK-Systeme zu erweitern bzw. hochzurüsten oder durch neue TK-Systeme von Alcatel-Lucent zu ersetzen.
Die durch den LDI im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Beschaffungsrahmenvereinbarung ermöglicht es den Verwaltungen, die bestehenden Unify TK-Systeme zu erweitern bzw. hochzurüsten oder durch neue TK-Systeme von Alcatel-Lucent zu ersetzen.
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für den Hersteller Alcatel-Lucent dient der Neubeschaffung von TK-Lösungen und deren zukünftiger Erweiterung. Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme.
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für den Hersteller Alcatel-Lucent dient der Neubeschaffung von TK-Lösungen und deren zukünftiger Erweiterung. Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme.
Die Beschaffung wird dezentral über die Bezugsberechtigten durchgeführt. Der LDI bewirtschaftet die jeweilige Rahmenvereinbarung.
Bezeichnung des Loses: Alcatel Lucent
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für den Hersteller Alcatel-Lucent dient der Neubeschaffung von TK-Lösungen und deren zukünftiger Erweiterung. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Unify
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinland-Pfalz, siehe Vergabeunterlagen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-160📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de📧
Fax: +49 613116-2234 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz, Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146).
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Internetadresse: https://www.add.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 092-222716 (2019-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schrieb im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung" näher beschriebenen Leistungen aus.
Die durch den LDI im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Beschaffungsrahmenvereinbarung ermöglicht es den Verwaltungen, die bestehenden Unify TK-Systeme zu erweitern bzw. hochzurüsten.
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme.
Die Beschaffung wird dezentral über die Bezugsberechtigten durchgeführt. Der LDI bewirtschaftet die Rahmenvereinbarung.
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schrieb im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung" näher beschriebenen Leistungen aus.
Die durch den LDI im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Beschaffungsrahmenvereinbarung ermöglicht es den Verwaltungen, die bestehenden Unify TK-Systeme zu erweitern bzw. hochzurüsten.
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme.
Die Beschaffung wird dezentral über die Bezugsberechtigten durchgeführt. Der LDI bewirtschaftet die Rahmenvereinbarung.
Gesamtwert des Auftrags: 404 657 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Landesbetrieb Daten und Information (LDI) schrieb im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz die in „Teil B Leistungsbeschreibung" näher beschriebenen Leistungen aus.
Die durch den LDI im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz ausgeschriebene Beschaffungsrahmenvereinbarung ermöglicht es den Verwaltungen, die bestehenden Unify TK-Systeme zu erweitern bzw. hochzurüsten.
Die abgeschlossene Beschaffungsrahmenvereinbarung für Technik des Herstellers Unify dient ausschließlich der Ersatz- und Erweiterungsbeschaffung für Bestandssysteme.
Die Beschaffung wird dezentral über die Bezugsberechtigten durchgeführt. Der LDI bewirtschaftet die Rahmenvereinbarung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-02 📅
Name: NTA Systemhaus GmbH & Co KG
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland 🇩🇪 Rheinland-Pfalz🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 404 657 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.