— zur Kalkulation des Angebotes ist innerhalb der Angebotsfrist eine Besichtigung der Tonträgermaterialien beim Bundesarchiv in Koblenz zwingend erforderlich, um vorab deren unterschiedliche Ausführung und Beschaffenheit zu sichten. Ohne Nachweis der Vorabbesichtigung wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Zur Organisation der Vorabbesichtigung ist es notwendig, dass sich der Bieter bis spätestens 22.11.2019 beim Beschaffungsamt des BMI anmeldet:
Kontaktdaten: Dr. Stefan Flege,
stefan.flege@bescha.bund.de
Die Anzahl der Personen pro Bieter ist dabei auf maximal 3 beschränkt. Der Anmeldung ist eine Liste der Teilnehmer mit folgenden Informationen pro Bieter beizufügen:
— Vorname,
— Name,
— Funktion (z. B. Vertrieb, Qualitätskontrolle, Digitalisierung usw.).
Der vorgesehene Termin für die Besichtigung ist der 27.11.2019, im Zeitraum von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Je Bieter stehen max. 60 Minuten zur Verfügung. Bei Bedarf wird ein zusätzlicher Termin, voraussichtlich am 28.11.2019, eingerichtet.
Nach der Vorabbesichtigung wird seitens des Bundesarchivs eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot beizufügen.
— die Vergabestelle behält sich zur abschließenden Prüfung der Eignung des Bieters eine vom Bieter durchzuführende Probedigitalisierung innerhalb der Zuschlagsfrist nach Angebotsöffnung vor. Dabei wird der am ehesten für den Zuschlag in Frage kommende Bieter zu einer Probedigitalisierung schriftlich aufgefordert. Ca. 2 Wochen nach dieser Aufforderung versendet das Bundesarchiv 3 bis 4 unterschiedliche Ausgangsmaterialien (Tonträger) an den Bieter, der diese wie in der Leistungsbeschreibung gefordert vorbereitet und digitalisiert. Für die Digitalisierung inkl. Ablieferung der Digitalisate steht ein Zeitraum von 10 Werktagen (Montag bis Freitag, ausschließlich bundeseinheitlicher Feiertage) nach Zugang der Tonträger zur Verfügung. Abweichend von der Leistungsbeschreibung ist es in diesem Fall möglich, die Digitalisate per Datentransfer zu übermitteln. Aufgrund der Größe der Dateien ist die Verwendung von E-Mail nicht möglich. Dem Bieter steht es frei, hierzu einen eigenen Webserver oder Filehosting- bzw. Cloud-Dienste zu verwenden. Hierbei ist sicherzustellen, dass der Zugang zu den Dateien nicht öffentlich ist (beispielsweise durch eine Zugangsbeschränkung per Passwort) und die Daten spätestens nach der Abnahme durch das Bundesarchiv wieder von den o. g. Servern gelöscht werden. Zugangs- oder Downloadprobleme gehen zu Lasten des Bieters.
Die Prüfung bzw. Abnahme im Bundesarchiv erfolgt durch das dortige Fachpersonal innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung der Digitalisate. Bei Beanstandung (Nichterfüllung der Anforderungen an die Probedigitalisierung) erfolgt eine Aufforderung zu einer einmaligen Nachbesserung. Eine Vergütung für die Probedigitalisierung erfolgt nicht, d. h. der Bieter trägt die Kosten selbst. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Probedigitalisierung. Die Tonträger können, sofern der Bieter den Zuschlag erhält, mit der ersten bearbeiteten Charge zurückgeliefert werden. Falls kein Zuschlag an den Bieter erteilt wird, kann die Rücksendung per Post (versichert, mit Sendungsverfolgung) durchgeführt werden. Hierbei ist soweit möglich sicherzustellen, dass die Tonträger nicht beschädigt werden oder verloren gehen können.
— wenn Sie Unterauftragnehmer bei der Auftragsdurchführung einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich auf (Anlage Unteraufträge),
— sofern zutreffend ist die Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge beizufügen,
— sofern zutreffend ist die Anlage Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt) beizufügen,
— Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für die die Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt hat, sind vom Bieter selbst zu erstellen.