A) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Bieter sind unter dem unter I.1.3) genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal.
B) Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Transparenz- und des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine Nachforderung nach § 51 SektVO vor;
C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (siehe Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Anlagen Nr. A.6, A.7, A.8, A.9, A.11, A.13, A.14, A.17 und A.19 jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Anlagen Nr. A.10, A.15 und A.16 können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden;
D) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO vorsehen. In diesem Fall kann der Bieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) in dem Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift benennen (siehe Anlage A.4) und wird in diesem Fall die Anlagen Nr. A.6, A.7, A.8, A.9, A.11, A.13, A.14, A.17 und A.19 für jeden dieser Dritten vorlegen. Ferner ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck A.5) jeweils von den benannten Dritten mit dem Angebot beizubringen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem E;
E) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen –auch Unterauftragnehmer i.S. des § 34 Abs. 1 SektVO – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 SektVO). In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritte) in dem Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift zu benennen (siehe Anlage A.3) und die Anlagen Nr. A.6, A.7, A.8, A.9, A.11, A.13, A.14, A.17 und A.19 für jeden dieser Dritten vorzulegen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Anlagen Nr. A.10, A.15 und A.16 für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner ist eine unterschriebene Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck A.5) jeweils von den benannten Dritten mit dem Angebot beizubringen.
F) Auf Verlagen der Vergabestelle wird der Bieter/die Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung dann zudem eine Verpflichtungserklärung für die benannten Unterauftragnehmer vorlegen;
G) Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat mit seinem/ ihrem Angebot weiterhin zu Teil A: die Bindefristerklärung (Anlage A.12) sowie den letzten Stand des Fragen- und Anwortenkatalogs (als Anlage A.18) und zu Teil B: Leistungsverzeichnis samt Anlagen (ausgefüllt/bepreist als PDF- und X83/d83-Datei) (Teil B), Ausführungszeitraum einschl. Inbetriebnahme (Anlage B.2 Teil B), Reparaturen und Reaktionszeiten innerhalb der Gewährleistungsfrist (Anlage B.3 Teil B) sowie Inbetriebnahme und Probebetrieb (Anlage B.4 Teil B) einzureichen.
H) Das Angebot muss mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen gem. Ziff. IV.2.2) über die elektronische Vergabeplattform subreport (
https://www.subreport.de/E46749636) zu dieser Ausschreibung hochgeladen werden. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Verspätet eingegangene Angebote werden ausgeschlossen.