Das Universitätsklinikum Tübingen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten über Laborgeräte. Ein aus der Leistungsbeschreibung ersichtlicher Teil wird als Ersteinrichtungsbedarf für den Neubau der Universitätsapotheke unmittelbar nach Zuschlagserteilung abgerufen. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen, welche sich auf die Rahmenvereinbarung beziehen, werden innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen und sind circa-Mengen. Diese Mengen dienen der Bedarfsdeckung über den der Apotheke hinaus. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer verifizierenden Probestellung auf Kosten des Bieters vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Referenznummer: 2019005179
Kurze Beschreibung:
Das Universitätsklinikum Tübingen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten über Laborgeräte. Ein aus der Leistungsbeschreibung ersichtlicher Teil wird als Ersteinrichtungsbedarf für den Neubau der Universitätsapotheke unmittelbar nach Zuschlagserteilung abgerufen. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen, welche sich auf die Rahmenvereinbarung beziehen, werden innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen und sind circa-Mengen. Diese Mengen dienen der Bedarfsdeckung über den der Apotheke hinaus. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer verifizierenden Probestellung auf Kosten des Bieters vor.
Das Universitätsklinikum Tübingen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten über Laborgeräte. Ein aus der Leistungsbeschreibung ersichtlicher Teil wird als Ersteinrichtungsbedarf für den Neubau der Universitätsapotheke unmittelbar nach Zuschlagserteilung abgerufen. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen, welche sich auf die Rahmenvereinbarung beziehen, werden innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen und sind circa-Mengen. Diese Mengen dienen der Bedarfsdeckung über den der Apotheke hinaus. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer verifizierenden Probestellung auf Kosten des Bieters vor.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Laborgeräte
Losnummer: 1
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Compounding-Systeme
Losnummer: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder Erklärung darüber, dass der Bieter zur Eintragung in das Handelsregister nicht verpflichtet ist;
2) Erklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse angelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle wird der Insolvenzplan vorgelegt);
2) Erklärung darüber, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse angelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (auf Verlangen der Vergabestelle wird der Insolvenzplan vorgelegt);
3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen;
4) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
5) Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. §8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämfpungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde.
5) Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. §8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämfpungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt wurde.
Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben der Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Angaben der Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit diese Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
2) Erklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft;
3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter hat grundsätzlich mit dem Angebot das Bestehen der vom Universitätsklinikum Tübingen geforderten Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Die Höhe der Mindestdeckung beträgt 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden pro Schadensfall und 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall. Kann der Bieter die geforderte Versicherung erst im Falle einer Zuschlagserteilung erbringen, so ist mit der Angebotsabgabe eine Bereitschaftserklärung zum Abschluss der geforderten Haftpflichtversicherugn und ein Nachweis des Versicherers vorzulegen, dass im Zuschlagsfall die Mindestdeckung gewährt wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Der Bieter hat grundsätzlich mit dem Angebot das Bestehen der vom Universitätsklinikum Tübingen geforderten Haftpflichtversicherung in Höhe von 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden und 500 000 EUR für Vermögensschäden nachzuweisen. Die Höhe der Mindestdeckung beträgt 5 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden pro Schadensfall und 500 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall. Kann der Bieter die geforderte Versicherung erst im Falle einer Zuschlagserteilung erbringen, so ist mit der Angebotsabgabe eine Bereitschaftserklärung zum Abschluss der geforderten Haftpflichtversicherugn und ein Nachweis des Versicherers vorzulegen, dass im Zuschlagsfall die Mindestdeckung gewährt wird;
4) Verpflichungserklärung zum Mindestlohngesetz.
Das Universitätsklinikum Tübingen behält sich vor, Nachweise und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenz-Anschriften von bereits installierten und in Betrieb befindlichen Anlagen sind anzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
— etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontakstelle des Auftraggebers zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontakstelle des Auftraggebers zu rügen,
— etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
— sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften sind spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen ab Kenntnisnahme in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontakstelle des Auftraggebers zu rügen,
— hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.
Quelle: OJS 2019/S 209-509604 (2019-10-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-04 📅
Name: Omnilab-Laborzentrum GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neumarkter Straße 59
Postort: München
Postleitzahl: 81673
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens zehn Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontakstelle des Auftraggebers zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung sind spätestens zehn Kalendertage nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist (vgl. Ziffer IV2.2)) in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontakstelle des Auftraggebers zu rügen,
— etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— etwaige Vergabeverstöße in den Vergabeunterlagen sind spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe in schriftlicher Form bei der in Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle des Auftraggebers zu rügen,
— hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— hilft der Auftraggeber dem gerügten Verstoße gegen Vergabevorschriften nicht ab, ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer nur innerhalb von fünfzehn Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers über die Nichtabhilfe zulässig.