Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u. a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Hard- und Software) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert.
Aus der Unternehmensdarstellung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.
Die Unternehmensdarstellung soll einen Umfang von max. 2 Seite DIN A4 haben.
b) Ansprechpartner und Mindestqualifikation
Der Bieter hat die für die Auftragsabwicklung vorgesehenen Ansprechpartner anzugeben. Die Ansprechpartner müssen dabei folgende Anforderungen an die berufliche Qualifikation erfüllen:
— Ansprechpartner Beratung und Auftragsabwicklung + Vertreter
Berufliche Mindestqualifikation: abgeschlossenes Studium Grafik Design, Kommunikationsdesign oder vergleichbarer Abschluss.
— Ansprechpartner für grafische Gestaltung + Vertreter
Berufliche Mindestqualifikation: Mediengestalter Digital und Print mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung .Mediengestalter/in Digital und Print oder vergleichbarer Abschluss
Die Angaben sind in der Anlage „Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung“ anzugeben (siehe Nr. B 9.).
c) Referenzen
Referenzobjekt 1 (Nachweis für Gestalterische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
— Gestaltung und Druckvorlagenherstellung von mindestens einer Publikationen (Flyer, Plakat, Postkarte, Magazin etc.) im Format DIN A6 – DIN A1,
— Beinhaltung einer Logoentwicklung,
— die Gestaltung der Referenz muss erkennbar auf Basis bestehender Corporate Design (Hausschrift, wiederkehrendes und einheitliches Farbkonzept, Logos und Gestaltungselemente) erstellt worden sein.
Referenzobjekt 2 (Nachweis für Kompetenz: Erstellung von barrierefreien PDF-Dateien)
Vom Bieter ist ein Referenzobjekt für barrierefreie PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
— die barrierefreie PDF-Datei muss mindestens 5 Abbildung und 2 Tabellen enthalten und einen Seitenumfang von mindestens 24 Seiten haben,
— Zusätzlich muss die PDF-Datei durch einen Prüfbericht, der die Einhaltung der Vorgaben der „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0“ dokumentiert, als barrierefrei verifiziert worden sein. Geeignete Prüfberichte sind z.B. der abschließende BITV-Test oder das BITV-Selbstbewertungsformular, Einzelheiten siehe
http://www.bitvtest.de/bitvtest/einfuehrung/3_varianten.html.
Zu allen Referenzen sind zusätzlich folgende Angaben zu machen:
— es ist der Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Anschrift und Telefonnummer anzugeben,
— die erbrachte Leistung darf nicht länger als 3 Jahre ab Angebotsfrist zurückliegen. Der Zeitraum ist anzugeben,
— Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten sind in Bezug auf oben genannte Punkte kurz zu beschreiben,
— es ist anzugeben, ob die Leistung vom Bieter erbracht wurde, bzw. welcher Teil der Leistung ggf. von Unterauftragnehmern erbracht wurde.
Zum Referenzobjekt 1 sind 2 Referenzaufträge zum Referenzobjekt 2 ist nur 1 Referenzauftrag gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, wird empfohlen eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.