Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von neuem Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm für Strecken mit einer Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h sowie einer Geschwindigkeit >230 km/h einschließlich LKW-Transport, ohne schienengebundenen Transport zur bundesweiten Versorgung der Baustellen der DB Netz AG.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von neuem Gleisschotter einschließlich Transporte per LKW
18GEI36506”
Produkte/Dienstleistungen: Oberbaumaterial für Eisenbahnen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von neuem Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm für Strecken...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von neuem Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm für Strecken mit einer Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h sowie einer Geschwindigkeit >230 km/h einschließlich LKW-Transport, ohne schienengebundenen Transport zur bundesweiten Versorgung der Baustellen der DB Netz AG.
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h Bereitstellung per Schiene für bundesweite Bedarfe” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Oberbaumaterial für Eisenbahnen📦
Ort der Leistung: 00 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h Bereitstellung per Schiene für bundesweite Bedarfe, ausgenommen...”
Beschreibung der Beschaffung
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h Bereitstellung per Schiene für bundesweite Bedarfe, ausgenommen Bedarfe für das Bauvorhaben der Schnellfahrstrecke 4080, Bauabschnitt Mannheim – Stuttgart. Der geschätzte Bedarf liegt voraussichtlich bei 2 Mio Tonnen p.a. Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Vertragspartner zu binden. Der Auftraggeber plant, einen Teil des vsl. Bedarfs als Mindestabnahmemenge an den / die Bestbieter zu vergeben. Weitere Bieter sollen (ohne Mengenzusage) über sog. Machbarkeiten gebunden werden. Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Anhang A Bewerbungsbedingungen (Ziffer 1).
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Kostenkriterium (Name):
“Gesamtkosten (bestehend aus Angebotspreis Material + Transportkosten des Auftraggebers für schienengebundenen Transport)”
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Einseitige Option des Auftraggebers zur Verlängerung um ein Jahr (01.01.2021 - 31.12.2021).” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Einseitige Option des Auftraggebers zur Verlängerung um ein Jahr (01.01.2021 - 31.12.2021).”
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h Bereitstellung per Schiene für die Schnellfahrstrecke 4080” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h, Bereitstellung per Schiene für die Schnellfahrstrecke 4080,...”
Beschreibung der Beschaffung
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h, Bereitstellung per Schiene für die Schnellfahrstrecke 4080, Bauabschnitt Mannheim – Stuttgart. Lieferungen für diesen Bauabschnitt sind für den Zeitraum März bis September 2020 geplant. Das Los 2 ist weiter unterteilt in die Unterlose 2.1 (Normalschotter) und 2.2 (gewaschener Schotter). Die geschätzte Bedarfsmenge beträgt insgesamt 220.000 Tonnen, davon entfallen 100.000 Tonnen auf Unterlos 2.1 (Normalschotter) und 120.000 Tonnen auf Unterlos 2.2 (gewaschener Schotter). Der Auftraggeber beabsichtigt, mehrere Rahmenvertragspartner zu binden. Die Menge, die - vorbehaltlich entsprechend vorhandener Kapazitäten - maximal an einen Auslieferungsstandort vergeben werden kann, ist begrenzt. Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Anhang A Bewerbungsbedingungen (Ziffer 1).
Für Los 2 ist, anders als in den anderen Losen, keine Vertragsverlängerungsoption vorgesehen.
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Zusätzliche Informationen:
“Hinweis: Für das Bauvorhaben SFS 4080, Bauabschnitt Mannheim - Stuttgart wird eine Tageskapazität von maximal 4.000 Tonnen benötigt, die in Ganzzügen à...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Für das Bauvorhaben SFS 4080, Bauabschnitt Mannheim - Stuttgart wird eine Tageskapazität von maximal 4.000 Tonnen benötigt, die in Ganzzügen à 1.000 Tonnen zugeführt werden sollen, daher muss ein Auslieferungsstandort eine Produktions- und Verladekapazität von mindestens 1.000 Tonnen am Tag gewährleisten.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h, Bereitstellung und Lieferung per LKW für alle Regionalbereiche des...”
Titel
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h, Bereitstellung und Lieferung per LKW für alle Regionalbereiche des Auftraggebers
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Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h, Bereitstellung und Lieferung per LKW für alle Regionalbereiche des...”
Beschreibung der Beschaffung
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h, Bereitstellung und Lieferung per LKW für alle Regionalbereiche des Auftraggebers
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Kostenkriterium (Name):
“Gesamtkosten (bestehend aus Angebotspreis Material + Angebotspreis LKW-Transport gemäß Los 6)” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Los 3 ist zwingend mit einem der Unterlose 6.1 bis 6.3 anzubieten. Eine separate Beauftragung nur von Los 3 (ohne eines der Unterlose 6.1 bis 6.3) ist nicht...”
Zusätzliche Informationen
Los 3 ist zwingend mit einem der Unterlose 6.1 bis 6.3 anzubieten. Eine separate Beauftragung nur von Los 3 (ohne eines der Unterlose 6.1 bis 6.3) ist nicht möglich. Der Auftrag soll an mehrere Bieter vergeben werden.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit >230 km/h, Bereitstellung per Schiene für alle...”
Titel
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit >230 km/h, Bereitstellung per Schiene für alle Regionalbereiche des Auftraggebers
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Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit >230 km/h, Bereitstellung per Schiene für alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit >230 km/h, Bereitstellung per Schiene für alle Regionalbereiche des Auftraggebers
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Zusätzliche Informationen: Der Auftrag soll an mehrere Bieter vergeben werden.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm für Hochgeschwindigkeitsstrecken Bereitstellung und Lieferung per LKW für alle Regionalbereiche des Auftraggebers” Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit >230 km/h, Bereitstellung und Lieferung per LKW für alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm für Hochgeschwindigkeitsstrecken mit einer Geschwindigkeit >230 km/h, Bereitstellung und Lieferung per LKW für alle Regionalbereiche des Auftraggebers
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Zusätzliche Informationen:
“Los 5 ist zwingend mit einem der Unterlose 6.1 bis 6.3 anzubieten. Eine separate Beauftragung nur von Los 5 (ohne eines der Unterlose 6.1 bis 6.3) ist nicht...”
Zusätzliche Informationen
Los 5 ist zwingend mit einem der Unterlose 6.1 bis 6.3 anzubieten. Eine separate Beauftragung nur von Los 5 (ohne eines der Unterlose 6.1 bis 6.3) ist nicht möglich. Der Auftrag soll an mehrere Bieter vergeben werden.
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Transport von Gleisschotter per LKW
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Transport von Gleisschotter per LKW in alle Regionalbereiche der DB Netz AG. Los 6 wird in drei Unterlose (6.1 - 6.3) für LKW-Transportarten...”
Beschreibung der Beschaffung
Transport von Gleisschotter per LKW in alle Regionalbereiche der DB Netz AG. Los 6 wird in drei Unterlose (6.1 - 6.3) für LKW-Transportarten unterteilt:
Unterlos 6.1 - Transport von Gleisschotter per LKW Sattel/Zug
Unterlos 6.2 - Transport von Gleisschotter per LKW 3-Achs-Fahrzeug
Unterlos 6.3 - Transport von Gleisschotter per LKW 4-Achs-Fahrzeug
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Kostenkriterium (Name):
“Gesamtkosten (bestehend aus Angebotspreis Material (Los 3 oder Los 5) + Angebotspreis LKW-Transport (Los 6)” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Los 6 umfasst nur LKW-Transportleistungen und ist zwingend mit einem der Lose 3 und 5 anzubieten. Eine separate Beauftragung nur von Los 6 (ohne eines der...”
Zusätzliche Informationen
Los 6 umfasst nur LKW-Transportleistungen und ist zwingend mit einem der Lose 3 und 5 anzubieten. Eine separate Beauftragung nur von Los 6 (ohne eines der Lose 3 und 5) ist nicht möglich. Der Auftrag soll an mehrere Bieter vergeben werden.
7️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Zuschlagspositionen für die Bereitstellung von neuem Gleisschotter
Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Zuschlagspositionen für die Bereitstellung von neuem Gleisschotter
Pos. 1 - Zuschlag für die Lieferung als staubarmer Gleisschotter (gewaschen) in sensiblen...”
Beschreibung der Beschaffung
Zuschlagspositionen für die Bereitstellung von neuem Gleisschotter
Pos. 1 - Zuschlag für die Lieferung als staubarmer Gleisschotter (gewaschen) in sensiblen Bereichen
Pos. 2 - Zuschlag für die Erstellung einer chemischen Analyse
Pos. 3 - Zuschlag für die Abpackung von Gleisschotter im Big Bag für LKW-Transport
Pos. 4 - Zuschlag für die Entladung von Big Bags bei Lieferung per Straße (nur in Verbindung mit Pos. 3 zu verpreisen)
Pos. 5 - Zuschlag für die Abpackung von Gleisschotter im Big Bag für schienengebundenen Transport
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Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftrag soll an mehrere Bieter vergeben werden. Los 7 kann nur in Verbindung mit einem Angebot in Los 1 und 3-5 vergeben werden. Eine separate...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftrag soll an mehrere Bieter vergeben werden. Los 7 kann nur in Verbindung mit einem Angebot in Los 1 und 3-5 vergeben werden. Eine separate Beauftragung ist nicht möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister,
— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können,
— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist,
— Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98 c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat,
— Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist,
— Erklärungen zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 3 Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können;
b) dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
— Erklärung, dass:
a) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien nach § 122 GWB keine Täuschung; begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und
b) das Unternehmen stets in der Lage ist, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen;
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, ob das Unternehmen schwere Verfehlungen begangen hat und ggf. welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, ob:
a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder
b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde.
Weitere Anforderungen siehe VI.3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 18GEI36506...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft (Vordruck wird unter http://www.deutschebahn.com/bieterportal unter Angabe der Vergabenummer 18GEI36506 bereitgestellt) oder:
— Angabe des jährlichen Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Anzahl der Mitarbeiter der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Angabe des Unternehmensgewinns der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angabe, ob und für welche der Produkte aus dem Leistungsverzeichnis bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) vorliegt,
— Für Los 1:...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angabe, ob und für welche der Produkte aus dem Leistungsverzeichnis bereits eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) vorliegt,
— Für Los 1: Mengenzusagen können nur dann gemacht werden, wenn spätestens mit Abgabe des finalen Angebots eine gültige HPQ nachgewiesen wird. Ohne gültige HPQ können keine Mengenzusagen erfolgen,
— Für Los 2: Eine gültige HPQ muss spätestens mit Abgabe des finalen Angebots vorliegen. In Los 2 ist das Vorhandensein einer gültigen HPQ Voraussetzung für eine Zuschlagserteilung,
— Ansonsten für den Fall, dass der Bewerber noch keine HPQ hat: Erklärung, dass der Bewerber alles dafür Erforderliche tun wird, um die HPQ zu erlangen (beachten Sie jedoch die Besonderheiten für den Erhalt von Mengenzusagen in den Losen 1 und 2).
Hinweis: Gleisschotter unterliegt der Qualitätssicherung für güteprüfpflichtige Produkte –
Oberbaumaterial. Sie sind der Prüfstufe II zugeordnet. Die HPQ ist Liefervoraussetzung während der Laufzeit der abzuschließenden Rahmenvereinbarung,
— Angaben zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-15
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-03-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
— Eigenerklärung zum DB...”
Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz);
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz);
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird,
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann,
— Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Herstellkapazitäten in Bezug auf die Leistungen der Lose 1-5 beabsichtigt, fremde Unternehmen mit der Herstellung von Gleisschotter zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Erklärung des Bewerbers, dass er mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise des/der fremden Unternehmen(s) vorlegen wird (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen):
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s);
b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
c) Angabe, ob eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) vorliegt.
Hinweis 1: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem.§ 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Hinweis 2: Als Nachunternehmer für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das
— Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes ist und
— über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin.
Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 10 Kalendertagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 033-075417 (2019-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-08) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungsverzeichnis Gleisschotter
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h Bereitstellung per Schiene für bundesweite Bedarfe, ausgenommen...”
Beschreibung der Beschaffung
Neuer Gleisschotter Körnung 31,5/63 mm zugelassen für eine Geschwindigkeit v ≤ 230 km/h Bereitstellung per Schiene für bundesweite Bedarfe, ausgenommen Bedarfe für das Bauvorhaben der Schnellfahrstrecke 4080, Bauabschnitt Mannheim – Stuttgart. Der geschätzte Bedarf liegt voraussichtlich bei 2 Mio. Tonnen p.a. Der Auftraggeber beabsichtigt, für dieses Los mehrere Vertragspartner zu binden. Der Auftraggeber plant, einen Teil des vsl. Bedarfs als Mindestabnahmemenge an den/die Bestbieter zu vergeben. Weitere Bieter sollen (ohne Mengenzusage) über sog. Machbarkeiten gebunden werden. Weitere Einzelheiten siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Anhang A Bewerbungsbedingungen (Ziffer 1).
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Einseitige Option des Auftraggebers zur Verlängerung um ein Jahr (1.1.2021 – 31.12.2021).”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 033-075417
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Leistungsverzeichnis Gleisschotter
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-30 📅
“Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
— Eigenerklärung zum DB...”
Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz);
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz);
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer (NU) und/oder die von diesem oder von einem NU beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere NU und Verleiher schriftlich übertragen und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird,
— Erklärung des Bewerbers, dass ihm bekannt ist, dass die Unrichtigkeit von geforderten Erklärungen zum Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren sowie zur außerordentlichen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags führen kann,
— für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender eigener Herstellkapazitäten in Bezug auf die Leistungen der Lose 1-5 beabsichtigt, fremde Unternehmen mit der Herstellung von Gleisschotter zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO): Erklärung des Bewerbers, dass er mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise des/der fremden Unternehmen(s) vorlegen wird (fremde Unternehmen in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen):
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s);
b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1) und VI.3)), mit Ausnahme der Erklärung über den Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
c) Angabe, ob eine Herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) vorliegt.
Hinweis 1: Fremde Unternehmen, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Teilnahmewettbewerb gem.§ 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt.
Hinweis 2: Als Nachunternehmer für Transportleistungen per LKW darf nur ein Unternehmen eingesetzt werden, das
— Kraftfahrzeughalter im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes ist und
— über eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr nach § 3 des Güterverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine als Erlaubnis nach § 3 GüKG geltende Gemeinschaftslizenz nach § 5 GüKG verfügt, die mindestens 3 Monate länger gültig ist als der letzte für einen Einzelauftrag vereinbarte Ausführungstermin.
Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 10 Kalendertagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 197-479877 (2019-10-08)