Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Bereitstellung und den Tausch von Schmutzfangmatten zur Miete

Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH

Lieferung und Bereitstellung sauberer sowie Tausch von schmutzigen Schmutzfangmatten (gemäß Qualitätsbeschreibung) innerhalb des vorgegebenen Wechselturnus. Der Wechsel pro Jahr ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-27 Auftragsbekanntmachung
2019-06-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teppiche, Matten und Läufer
Referenznummer: V-2018-00261
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Bereitstellung sauberer sowie Tausch von schmutzigen Schmutzfangmatten (gemäß Qualitätsbeschreibung) innerhalb des vorgegebenen Wechselturnus. Der Wechsel pro Jahr ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teppiche, Matten und Läufer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Postanschrift: Keibelstr 36
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: einkauf@bim-berlin.de 📧
Telefon: +49 30901661568 📞
Fax: +49 30901661668 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/110484 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-27 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-04 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 044-099980
ABl. S-Ausgabe: 44
Zusätzliche Informationen
Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In etwa 178 Liegenschaften der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH befinden sich derzeit ca. 990 angemietete Schmutzfangmatten unterschiedlicher Größe und Farbe. Standardfarbe der Matten ist stahlgrau, vereinzelt werden jedoch auch grüne, braune, rote und weinrote Matten angefordert. In einigen Dienstgebäuden sind auch Matten mit einem BIM-Aufdruck vorhanden. Diese Matten gehören zum Eigentum der BIM. Die Matten werden je nach Jahreszeit in 7-, 14- oder 28-tägigen Abständen ausgetauscht. Es wird zwischen Sommer- (Mai-September) und Wintersaison (Oktober-April) unterschieden.
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Zum Leistungsumfang gehört die Lieferung, Bereitstellung und der Tausch der Schmutzfangmatten innerhalb der vorgegebenen Wechselrhythmen. Die Wechselrhythmen können jederzeit angepasst werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich um jeweils 3 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt dann 6 Wochen zum Monatsende.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter hat mit seinem Angebot die Eigenerklärungen gemäß § 7 EG Abs. 2 in Verbindung mit § 6 EG VOL/A sowie die Erklärung zur Ausbildungsförderung, die Erklärung über Förderung von Frauen, die Erklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, die Erklärung zur Einhaltung der ILOKernarbeitsnorm, die Verpflichtungserklärung gem. Bundesdatenschutzgesetz gem. Vergabeunterlagen und die Einverständniserklärung zur Sicherheitsüberprüfung (s. Anlage „Checkliste/Abschließende Liste“) abzugeben.
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Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern, die nach der Angebotswertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Dies gilt auch für Nachweise gem. Ziffer III.1.2) und III.1.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot ist die Anlage „Selbstauskunft Auftragnehmer“ (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben:
I) Haftpflichtversicherung;
II) Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart/Tätigkeitsbereich des Auftrags: hier Lieferung und Tausch von Schmutzfangmatten.
Mindeststandards:
I) Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Mindestdeckungssummen für Haftpflichtversicherung:
Der AN ist verpflichtet, zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des AG im Zusammenhang mit dem Vertrag eine Betriebshaftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit einer Mindestdeckungssumme pro Versicherungsfall von 3 000 000 EUR für Sachschäden, 3 000 000 EUR für
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Personenschäden, 250.000 EUR für Vermögensschäden und 250 000 EUR für Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz.
Die Jahreshöchstsumme muss mindestens das Zweifache der jeweiligen Einzelsumme betragen. Der AN wird das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung 4 Wochen vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen. Im Übrigen hat der AN auf Verlangen des AG das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen.
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Der AN wird im Wege der Bestätigung in der Selbstauskunft verbindlich erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine den Mindestanforderungen genügende Haftpflichtversicherung abschließt. Weitere geforderte Kautionen und Sicherheiten siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen.
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II) Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV: Der durchschnittliche Gesamtumsatz bezüglich der besonderen Leistungsart des Unternehmens in den anzugebenden Jahren muss mind. 220 000 EUR netto p. a. betragen.
Bei Bietergemeinschaften ist die Selbstauskunft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und einzureichen. Eine gemeinsame ausgefüllte Selbstauskunft ist in diesem Falle nicht einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit dem Angebot ist die Anlage „Selbstauskunft Auftragnehmer“ (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN hat auf Verlangen des AG für jede im Rahmen dieses Vertrages beschäftigte Arbeitskraft ein Führungszeugnis vorzulegen, das nicht älter als 6 Monate ist. Das Führungszeugnis ist danach unaufgefordert alle 2 Jahre vorzulegen. Es ist auf Verlangen des AG das operative Personal einer für den AN unentgeltlichen Sicherheitsüberprüfung unterziehen zu lassen. Die Qualifikation des vorgesehenen Personals ist auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu belegen. Die Bieter werden auf die Pflicht zur Einhaltung von Tarifverträgen gem. § 1 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz bzw. zur Zahlung eines Mindestlohnes von derzeit EUR 9,19 gem. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer hingewiesen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz. Für die Teilnehmer von Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-06-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Alexanderstraße 3
10178 Berlin
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen bei der Submission anwesend sein.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sondervermögen Daseinsvorsorge (SODA), vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Land: Berlin 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin (SILB Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
Kontakt
Kontaktperson: Nicole Braunschweig
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/110484 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt I.3)
Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090138313 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen,die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134Abs. 1 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin; siehe Punkt VI.4.1
Quelle: OJS 2019/S 044-099980 (2019-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 587090.44 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 108-262771
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 044-099980
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Zu Punkt I.3) Die Abgabe der Angebote kann ebenfalls ausschließlich nur über die Vergabeplattform erfolgen. Es werden nur Angebote zur Wertung zugelassen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist auf die Vergabeplattform hochgeladen wurden und elektronisch signiert vorliegen oder bei der Abgabe in Textform die Person des Erklärenden benannt wurde. Angebote, die in Papierform vorliegen, gelten als nicht formgerecht abgegeben und werden ausgeschlossen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-27 📅
Name: City Clean GmbH & Co. KG
Postanschrift: LiseMeitnerStr.
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 587090.44 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen,die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 108-262771 (2019-06-04)