Ziel der Ausschreibung ist, die Beschaffung des laufenden Bedarfs an Büromöbeln, insbesondere Schreibtische, Container, Schränke und Regale zu beschaffen.
Beabsichtigt ist eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Rabattierung von Werkspreislisten verschiedener Hersteller (Lieferantenabhängig). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Sie beginnt am 1.8.2019 und endet am 31.7.2021. Als Option kann eine einmalige Verlängerung um 12 Monate vereinbart werden. Der Rückgriff auf diese Option ist durch die Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich zu vereinbaren. Im Rahmen der Vereinbarung werden nach Bedarf Einzelaufträge vergeben. Diese können von diversen Einrichtungen des Auftraggebers erteilt werden. Den jeweiligen Auftrag erhält der Vertragspartner, der für das zu beschaffene Fabrikat den höchsten Rabattsatz gewährt hat.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromöbeln
R19_007
Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel der Ausschreibung ist, die Beschaffung des laufenden Bedarfs an Büromöbeln, insbesondere Schreibtische, Container, Schränke und Regale zu...”
Kurze Beschreibung
Ziel der Ausschreibung ist, die Beschaffung des laufenden Bedarfs an Büromöbeln, insbesondere Schreibtische, Container, Schränke und Regale zu beschaffen.
Beabsichtigt ist eine Rahmenvereinbarung mit einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern über die Rabattierung von Werkspreislisten verschiedener Hersteller (Lieferantenabhängig). Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate. Sie beginnt am 1.8.2019 und endet am 31.7.2021. Als Option kann eine einmalige Verlängerung um 12 Monate vereinbart werden. Der Rückgriff auf diese Option ist durch die Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit schriftlich zu vereinbaren. Im Rahmen der Vereinbarung werden nach Bedarf Einzelaufträge vergeben. Diese können von diversen Einrichtungen des Auftraggebers erteilt werden. Den jeweiligen Auftrag erhält der Vertragspartner, der für das zu beschaffene Fabrikat den höchsten Rabattsatz gewährt hat.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke📦
Ort der Leistung: Göttingen🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel der Ausschreibung ist, die Beschaffung des laufenden Bedarfs an Büromöbeln, insbesondere Schreibtische, Container, Schränke und Regale mit einem...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Ausschreibung ist, die Beschaffung des laufenden Bedarfs an Büromöbeln, insbesondere Schreibtische, Container, Schränke und Regale mit einem Gesamtvolumen von ca. 600 000,00 EUR jährlich zu beschaffen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Option der Vertragsverlängerung um 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Bieter haben ihrem Angebot gemäß §44 VGV einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister beizufügen (bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat eine gleichwertige aktuelle Bescheinigung des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bieters mit Übersetzung ins Deutsche.
— falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Hierfür ausreichend ist eine Eigenerklärung,
— Angaben zu Auftragsanteilen, welche der Bewerber/Bieter als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer(s).
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziffer III.1.1) — III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bewerber oder Bewerbergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht. Im Rahmen der Gleichbehandlung kann die Vergabestelle entscheiden, von keinem Bieter fehlende Unterlagen nachzufordern.
Die Vergabestelle behält sich vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrags entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stellen zu verlangen.
Die von den Bewerbern einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den Ziffern III.1.1) — III.1.3).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs.2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung werden nachfolgend benannte Unterlagen gemäß §§44-46-VgV gefordert.
Grundsätzlich sind Eigenerklärungen vorzulegen (§ 48 Abs.2 VgV).
Mit dem Angebot sind die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
Erklärung gemäß §48 VGV zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB,
— Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die 3 letzten Geschäftsjahre (§45VgV).
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) gem. §50 VgV akzeptiert.
Anstelle von Einzelnachweisen genügt der Nachweis in deutscher Sprache, dass das Unternehmen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in gleichgestellten Staaten für die ausgeschriebene Leistung präqualifiziert ist und die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der EU im Rahmen eines Präqualifikationssystems abrufbar sind.
Bei nicht deutschsprachigen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignete Referenzen von vergleichbaren früher ausgeführten Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignete Referenzen von vergleichbaren früher ausgeführten Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten Liefer- und Dienstleistungen mit Angabe des Auftragswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Anschrift, Ansprechpartner und Telefonnummer.
— Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-11
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-11
11:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Regierungsvertretung Lüneburg”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131/15-2943📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 13/17 dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 091-218237 (2019-05-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 091-218237
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromöbeln
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-09 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Diverse
Postort: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Göttingen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber DE Standardformular 02 - Auftragsbekanntmachung 13/17 dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 135-332199 (2019-07-12)