Rahmenvereinbarung über die Ersatz- und Ergänzungslieferung von Büromöbeln (Los 1) und die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen (Los 2) für verschiedene Lieferorte im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büromöbeln und Bürostühlen
125/19/15
Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Ersatz- und Ergänzungslieferung von Büromöbeln (Los 1) und die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen (Los 2) für...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Ersatz- und Ergänzungslieferung von Büromöbeln (Los 1) und die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen (Los 2) für verschiedene Lieferorte im Landkreis Rotenburg (Wümme).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Büromöbel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Ort der Leistung: Rotenburg (Wümme)🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rotenburg (Wümme), Zeven
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Ersatz- und Ergänzungslieferung von Büromöbeln.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bürodreh- und Besucherstühle
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Ersatz- und Ergänzungslieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen.”
Zusätzliche Informationen:
“Hinsichtlich der Büro- und Besucherstühle ist eine Bemusterung in der 30. KW. 2019 vorgesehen.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eigenerklärung zur Eignung. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Eigenerklärung zur Eignung. Nachweise (Insolvenz, Liquidation, Zuverlässigkeit, Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsleistungen, Unfallversicherung, Anmeldung Berufsgenossenschaft, Referenzen über vergleichbare Leistungen) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-18
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-18 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-18
10:00 📅
“1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden...”
1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen Vergabeunterlagen;
2) Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen bedienen will, ist auf Anforderung durch den Auftraggeber auch für diese Unternehmen Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen;
3) Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten;
4) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)“;
5) Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal „Deutsche Vergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 110-268040 (2019-06-07)
Ergänzende Angaben (2019-06-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 110-268040
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2019/S 112-274905 (2019-06-11)
Ergänzende Angaben (2019-06-24)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
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Quelle: OJS 2019/S 123-300217 (2019-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 289427.99 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Vergabekriterien
Preis
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 110-268040
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Ersatz- und Ergänzungsbeschaffung von Büromöbel
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hammelberg Bürobedarf GmbH
Postanschrift: Mühlenstraße 22
Postort: Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27356
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: 00 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 169475.99 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Bürodreh- und Besucherstühle
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Büro Design Kruel GmbH
Postanschrift: Twiskenweg 34
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26129
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 119 952 💰
“1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3) ], werden...”
1) Weil die Vergabeunterlagen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3) ], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang zu prüfen, ob Bieterinformationen veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese Bieterinformationen herunterzuladen und zu den ursprünglichen Vergabeunterlagen zu nehmen. Etwaige Bieterinformationen ändern und/oder ergänzen gegebenenfalls – abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen Vergabeunterlagen;
2) Falls sich der Bieter oder falls sich ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach näherer Maßgabe des § 47 VgV der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen bedienen will, ist auf Anforderung durch den Auftraggeber auch für diese Unternehmen Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen;
3) Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) kommt zur Anwendung und ist zu beachten;
4) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV)“;
5) Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei auf dem elektronischen Vergabeportal „Deutsche Vergabe“ (www.deutsche-evergabe.de) bereitgestellt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr.1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 209-510037 (2019-10-25)