Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) sowie Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) sowie Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg. Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen haben eine unterrichtliche Grundausstattung mit digitalen Medien wie Multimediacomputer, Notebooks, Drucker etc., die aufgrund der Medienkonzepte der einzelnen Schule unterschiedlich aussehen. Die Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu erneuern bzw. zu ergänzen. Jede Schule entscheidet eigenständig, wann und was sie beschafft. Der Beschaffungsvorgang wird von jeder Schule im Rahmen ihrer Eigenständigkeit selbständig getätigt, d.h., dass jede Schule sich einzeln mit dem Rahmenvertragspartner in Verbindung setzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-16.
Auftragsbekanntmachung (2019-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tablettcomputer
Referenznummer: 2019000641
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) sowie Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.
Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen haben eine unterrichtliche Grundausstattung mit digitalen Medien wie Multimediacomputer, Notebooks, Drucker etc., die aufgrund der Medienkonzepte der einzelnen Schule unterschiedlich aussehen. Die Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu erneuern bzw. zu ergänzen. Jede Schule entscheidet eigenständig, wann und was sie beschafft. Der Beschaffungsvorgang wird von jeder Schule im Rahmen ihrer Eigenständigkeit selbständig getätigt, d.h., dass jede Schule sich einzeln mit dem Rahmenvertragspartner in Verbindung setzt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) sowie Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.
Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen haben eine unterrichtliche Grundausstattung mit digitalen Medien wie Multimediacomputer, Notebooks, Drucker etc., die aufgrund der Medienkonzepte der einzelnen Schule unterschiedlich aussehen. Die Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu erneuern bzw. zu ergänzen. Jede Schule entscheidet eigenständig, wann und was sie beschafft. Der Beschaffungsvorgang wird von jeder Schule im Rahmen ihrer Eigenständigkeit selbständig getätigt, d.h., dass jede Schule sich einzeln mit dem Rahmenvertragspartner in Verbindung setzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tablettcomputer📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tragbare Computer📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Zu Ziff. II.1.5): Der EU-Schwellenwert ist überschritten; der genaue Auftragswert wird nicht bekannt gegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) sowie Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) sowie Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.
Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen haben eine unterrichtliche Grundausstattung mit digitalen Medien wie Multimediacomputer, Notebooks, Drucker etc., die aufgrund der Medienkonzepte der einzelnen Schule unterschiedlich aussehen. Die Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu erneuern bzw. zu ergänzen. Jede Schule entscheidet eigenständig, wann und was sie beschafft. Der Beschaffungsvorgang wird von jeder Schule im Rahmen ihrer Eigenständigkeit selbständig getätigt, d.h., dass jede Schule sich einzeln mit dem Rahmenvertragspartner in Verbindung setzt.
Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen haben eine unterrichtliche Grundausstattung mit digitalen Medien wie Multimediacomputer, Notebooks, Drucker etc., die aufgrund der Medienkonzepte der einzelnen Schule unterschiedlich aussehen. Die Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu erneuern bzw. zu ergänzen. Jede Schule entscheidet eigenständig, wann und was sie beschafft. Der Beschaffungsvorgang wird von jeder Schule im Rahmen ihrer Eigenständigkeit selbständig getätigt, d.h., dass jede Schule sich einzeln mit dem Rahmenvertragspartner in Verbindung setzt.
Geschätzter Gesamtwert: 221 000 EUR 💰
Informationen über Lose:
Der Zuschlag ist grds. losweise vorgesehen und wird jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für den Fall einer Bezuschlagung auf beide Lose können die Bieter etwaige besondere wirtschaftliche Vorteile mittels eines los übergreifenden Rabattes berücksichtigen. Hierzu ist eine Angabe über die Höhe des Rabattes bei los übergreifendem Zuschlag in der eVergabe zu tätigen; s. Vergabeunterlagen.
Der Zuschlag ist grds. losweise vorgesehen und wird jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für den Fall einer Bezuschlagung auf beide Lose können die Bieter etwaige besondere wirtschaftliche Vorteile mittels eines los übergreifenden Rabattes berücksichtigen. Hierzu ist eine Angabe über die Höhe des Rabattes bei los übergreifendem Zuschlag in der eVergabe zu tätigen; s. Vergabeunterlagen.
Bezeichnung des Loses: Mobile Endgeräte und Zubehör
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1: Als Leistungsumfang wird die Lieferung von jährlich:
– ca. 1 700 Standardnotebooks,
– ca. 120 Subnotebooks,
– ca. 400 Windows-Tablets mit Tastatur erwartet.
Hinzu treten fakultativ Zubehör und Serviceleistungen (Einzelheiten finden sich in den Vergabeunterlagen).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Optional 2x um ein weiteres Jahr
Beschreibung der Optionen:
Aufgrund der zurzeit steigenden Schülerzahlen ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird dem AG die Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um 50 % bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit eingeräumt. Die Option bezieht sich auch auf die geschätzten Bedarfsmengen für das Zubehör.
Aufgrund der zurzeit steigenden Schülerzahlen ist eher mit einem größeren Bedarf zu rechnen. Aus diesem Grund wird dem AG die Option zur Überschreitung der jeweiligen geschätzten Bedarfsmengen um 50 % bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit eingeräumt. Die Option bezieht sich auch auf die geschätzten Bedarfsmengen für das Zubehör.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziff. II.1.5): Der EU-Schwellenwert ist überschritten; der genaue Auftragswert wird nicht bekannt gegeben.
Bezeichnung des Loses: Mobile Apple OS-Endgeräte und Zubehör
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Als Leistungsumfang wird die Lieferung von jährlich:
– ca. 120 macOS-Notebooks,
– ca. 3.800 iOS-Tablets erwartet.
Beschreibung der Verlängerungen: Optional 2x jeweils 1 weiteres Jahr
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung: Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert."
Eigenerklärung zur Eignung: Von in- und ausländischen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Vergabestelle behält sich vor für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert."
Sowie Eigenerklärung über Eintrag in das Handelsregister/Gewerberegister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Darstellung des Unternehmens hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie Angaben zum Umsatz für die ausgeschriebene Leistung getrennt nach Jahren und Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter. Der nachzuweisende Mindestumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss im Durchschnitt als Minimum 4 000 000,00 EUR für die ausgeschriebene Leistung betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung zur Darstellung des Unternehmens hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit mit Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie Angaben zum Umsatz für die ausgeschriebene Leistung getrennt nach Jahren und Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter. Der nachzuweisende Mindestumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre muss im Durchschnitt als Minimum 4 000 000,00 EUR für die ausgeschriebene Leistung betragen.
Nachweis der bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten 3 Jahre. Diese können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Bei diesen aussagefähigen Referenzen sind jeweils
– Auftragsumfang,
– AG mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
– Auftragsjahr,
– Gesamtumsatz.
Zu nennen. (Diese Angaben werden von der Vergabestelle streng vertraulich behandelt).
Bei Bietern, die den AG in den letzten Jahren mit Leistungen ähnlicher Art beliefert haben, ist ein entsprechender Hinweis in den Angeboten anstelle der Referenzen ausreichend.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise für Zertifizierung: Es ist ein Zertifikat über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Norm einzureichen. Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren (bis zur Angebotsfrist) über ein solches Zertifikat oder gleichwertige Norm verfügen. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Bieter die Möglichkeit im Rahmen einer Eigendarstellung der Firma nachzuweisen, wie die Grundstandards eines Qualitätsmanagementsystems erreicht werden.
Nachweise für Zertifizierung: Es ist ein Zertifikat über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Norm einzureichen. Das Unternehmen muss seit mindestens 3 Jahren (bis zur Angebotsfrist) über ein solches Zertifikat oder gleichwertige Norm verfügen. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Bieter die Möglichkeit im Rahmen einer Eigendarstellung der Firma nachzuweisen, wie die Grundstandards eines Qualitätsmanagementsystems erreicht werden.
Sowie nachweis über eine abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-09-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
1) Die Vergabeunterlagen können unter der in Ziffer I.3) genannten Link abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Auftraggeberin erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Link veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Link weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen;
2) Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu;
3) Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
3) Durch den Download der Vergabeunterlagen verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Auftraggeberin ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden;
4) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4) Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die Auftraggeberin keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegen-über dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2019/S 159-392295 (2019-08-16)
Ergänzende Angaben (2019-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) sowie Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.
Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen haben eine unterrichtliche Grundausstattung mit digitalen Medien wie Multimediacomputer, Notebooks, Drucker etc., die aufgrund der Medienkonzepte der einzelnen Schule unterschiedlich aussehen. Die Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu erneuern bzw. zu ergänzen. Jede Schule entscheidet eigenständig, wann und was sie beschafft. Der Beschaffungsvorgang wird von jeder Schule im Rahmen ihrer Eigenständigkeit selbständig getätigt, d. h., dass jede Schule sich einzeln mit dem Rahmenvertragspartner in Verbindung setzt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Schule und Berufsbildung – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von mobilen Endgeräten (Notebooks und Tablets) sowie Zubehör und optionalen Dienstleistungen für die staatlichen allgemeinbildenden Schulen in Hamburg.
Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen haben eine unterrichtliche Grundausstattung mit digitalen Medien wie Multimediacomputer, Notebooks, Drucker etc., die aufgrund der Medienkonzepte der einzelnen Schule unterschiedlich aussehen. Die Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu erneuern bzw. zu ergänzen. Jede Schule entscheidet eigenständig, wann und was sie beschafft. Der Beschaffungsvorgang wird von jeder Schule im Rahmen ihrer Eigenständigkeit selbständig getätigt, d. h., dass jede Schule sich einzeln mit dem Rahmenvertragspartner in Verbindung setzt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen haben eine unterrichtliche Grundausstattung mit digitalen Medien wie Multimediacomputer, Notebooks, Drucker etc., die aufgrund der Medienkonzepte der einzelnen Schule unterschiedlich aussehen. Die Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu erneuern bzw. zu ergänzen. Jede Schule entscheidet eigenständig, wann und was sie beschafft. Der Beschaffungsvorgang wird von jeder Schule im Rahmen ihrer Eigenständigkeit selbständig getätigt, d. h., dass jede Schule sich einzeln mit dem Rahmenvertragspartner in Verbindung setzt.
Alle allgemeinbildenden staatlichen Schulen haben eine unterrichtliche Grundausstattung mit digitalen Medien wie Multimediacomputer, Notebooks, Drucker etc., die aufgrund der Medienkonzepte der einzelnen Schule unterschiedlich aussehen. Die Schulen erhalten regelmäßig ein Budget, um diese digitale Medienausstattung zu erneuern bzw. zu ergänzen. Jede Schule entscheidet eigenständig, wann und was sie beschafft. Der Beschaffungsvorgang wird von jeder Schule im Rahmen ihrer Eigenständigkeit selbständig getätigt, d. h., dass jede Schule sich einzeln mit dem Rahmenvertragspartner in Verbindung setzt.