Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Standard PCs

Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 450 PCs. Die Rahmenvereinbarung wird eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Die Bestellung erfolgt mittels Einzelabrufen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-12-12 Auftragsbekanntmachung
2020-03-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personalcomputer
Referenznummer: Ia2/21/19
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu 450 PCs. Die Rahmenvereinbarung wird eine Laufzeit von 12 Monaten haben. Die Bestellung erfolgt mittels Einzelabrufen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personalcomputer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Postleitzahl: 51067
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.kliniken-koeln.de/ 🌏
E-Mail: ausschreibung@kliniken-koeln.de 📧
URL der Dokumente: https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=0%252bcwgLbt%252fi0%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 241-591167
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle vom 20.12.2019-6.1.2020 nicht besetzt ist. Bieterfragen, die in diesem Zeitraum eingehen können erst ab dem 6.1.2020 bearbeitet werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigen die Neubeschaffung von bis zu 450 PCs. Dazu wird eine Rahmenvereinbarung über die Beschaffung geschlossen. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 1 Jahr ohne eine Option auf Verlängerung.
Dauer: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot:
— Umsatznachweis der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gesamt und im Relevanten Produktbereich.
— Anzahl der Beschäftigen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers:
— Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren im zu vergebenen Produktbereich (Auftragswert, Leistungszeitraum, Beschreibung der erbrachten/zu erbringenden Leistung, Name des Auftraggebers, Anschrift und Ansprechperson beim Auftraggeber mit Kontaktdaten)
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Zur Auftragsvergabe:
— Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Datenschutz Grundverordnung
— Selbstauskunft Datenschutz
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot:
— Technisches Datenblatt der angebotenen PCs
— Hardwarekompatibilität des jeweiligen PC entsprechend des „Certification or Logo Verification report for Windows 10". Nachweis durch Hardcopy der jeweiligen „Windows Logo Verification Report".
— Beschreibung der genauen Garantie-Bedingungen des Herstellers bezüglich Gegen-stand, Ausschlüssen, etwaigem Registrierungszwang, Dauer, Reaktionszeit, Wiederherstellungszeit, Abwicklung, Hotline-Rufnummer, Verbleib eines Austauschgeräts beim Kunden etc. auf gesondertem Angebotsblatt.
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Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers:
— Aktueller Nachweis zertifizierter Servicepartner zur Reparatur der Systeme,
— Aktueller Nachweise second / third Level Supports des Herstellers für das angebotene Produkte.
— Aktueller Nachweis, dass die Herstellung des angebotenen PC-Modelles nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist,
— Aktueller Nachweis nach mind. Energy Star 6.1 oder gleichwertig,
— Aktuelle GS-Zertifizierung gem. § 20 ff. Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) oder gleichwertig,
— Aktuelle RoHS-Konformität gem. EG-Richtlinie 2011/65/EU und gem. des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG sowie ElektroStoffV),
— Aktuelle CE-Kennzeichnung gem. EG-Richtlinie 2014/30/EU und 2014/35/EU und EU R&TTE-Richtlinie 2014/53/EU (für WLAN und Bluetooth und ggfs. UMTS/GSM),
— Aktuelle WEEE-Reg.-Nr. gem. EG-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) und gem. des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) bei der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register" (EAR).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-01-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=0%252bcwgLbt%252fi0%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle vom 20.12.2019-6.1.2020 nicht besetzt ist.
Bieterfragen, die in diesem Zeitraum eingehen können erst ab dem 6.1.2020 bearbeitet werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
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Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 241-591167 (2019-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 194034.11 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 063-150646
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 241-591167
ABl. S-Ausgabe: 63

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-27 📅
Name: H&G Hansen & Gieraths EDV Vertriebs GmbH
Postanschrift: Bornheimer Straße 42-52
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 194034.11 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 063-150646 (2020-03-27)