Für die Ausführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in und an Gebäuden, an technischen Anlagen sowie an Erdbaumaschinen, Fahrzeugen und sonstiger eingesetzter mobiler Technik werden spezielle Werkzeuge in Profi- bzw. Industriequalität benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3718120-431📞
E-Mail: beschaffung@wismut.de📧
Fax: +49 3718120-430 📠
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.wismut.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen🌏 Kommunikation
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E26821651🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name: Wismut GmbH
Postort: Chemnitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson:
“Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E26821651 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die...”
Kontaktperson
Die Kommunikation zur Ausschreibung findet ausschließlich über das Portal www.subreport.de/E26821651 statt. Die nachstehende E-Mail-Adresse soll für die Kommunikation nicht genutzt werden.
Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Werkzeug an die Standorte der Wismut GmbH
1816238-U19”
Produkte/Dienstleistungen: Werkzeug📦
Kurze Beschreibung:
“Für die Ausführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in und an Gebäuden, an technischen Anlagen sowie an Erdbaumaschinen, Fahrzeugen und sonstiger...”
Kurze Beschreibung
Für die Ausführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten in und an Gebäuden, an technischen Anlagen sowie an Erdbaumaschinen, Fahrzeugen und sonstiger eingesetzter mobiler Technik werden spezielle Werkzeuge in Profi- bzw. Industriequalität benötigt.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Handwerkzeug📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Spaten und Schaufeln📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Meißel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zangen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hämmer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schraubenschlüssel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schraubenzieher📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bohrmeißel, Klingen für Schraubenzieher und anderes Zubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werkzeugsätze📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werkzeugteile📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Werkstattausrüstung📦
Ort der Leistung: Greiz🏙️
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 07580 Ronneburg
08118 Hartenstein
01824 Königstein
09117 Chemnitz
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Profi- und Industriewerkzeugen der nachstehenden Produktgruppen:
— Zerspanung,
— Spanntechnik,
— Messtechnik,
— Schleif- und Trenntechnik,
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Profi- und Industriewerkzeugen der nachstehenden Produktgruppen:
— Zerspanung,
— Spanntechnik,
— Messtechnik,
— Schleif- und Trenntechnik,
— Hand- und Montagewerkzeug,
— Bau- und Malerwerkzeug,
— Ergänzungsprodukte zum Werkzeugbedarf (Sprays, Klebstoffe).
Die Lieferungen erfolgen auf Abruf in Teilmengen an 4 Standorte in Sachsen und Thüringen auf der Grundlage von Einzelaufträgen durch beauftragte Mitarbeiter am Standort.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gilt vom 1.7.2019 bis 30.6.2020. Bei Nichtkündigung durch einen Vertragspartner verlängert sich die Vertragsdauer...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung gilt vom 1.7.2019 bis 30.6.2020. Bei Nichtkündigung durch einen Vertragspartner verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um ein weiteres Jahr (maximal 4 Jahre).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen beizubringen. Die vollständigen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß den Vergabeunterlagen sind durch den Bieter Eigenerklärungen beizubringen. Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 – Abschließende Liste" aufgeführt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe Vergabeunterlagen Formblatt „VOL 4.12 – Eigenerklärung zur Eignung".
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur vollständigen Abdeckung des Bedarfs sowie dass die angebotenen Erzeugnisse die geforderte Profi-/Industriequalität besitzen.
Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur vollständigen Abdeckung des Bedarfs sowie dass die angebotenen Erzeugnisse die geforderte Profi-/Industriequalität besitzen.
Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 – Abschließende Liste" aufgeführt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-06
10:01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 088-210442 (2019-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 294 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 088-210442
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 402786-U19
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Werkzeug an die Standorte der Wismut GmbH”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Werkzeug Eylert GmbH & Co. KG
Postanschrift: F. - O. - Schimmel-Straße 3
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3715267-0📞
E-Mail: thomas.bisanz@werkzeug-eylert.de📧
Fax: +49 371526744 📠
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 294 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 294 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 53123
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 156-384902 (2019-08-12)