Achtung!!!
Bitte beachten Sie die im Dokument – Wichtige Informationen zum Verfahren und zur Angebotsabgabe – enthaltenen Hinweise.
Rahmenvereinbarung über die Sortierung und Verwertung von Sperrabfall für die Bezirke Mitte, Neckar und Filder
Laufzeit: 1.1.2020-31.12.2021 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung über die Sortierung und Verwertung von Sperrabfall
2019-133-Oe-O-EU”
Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Achtung!!!
Bitte beachten Sie die im Dokument – Wichtige Informationen zum Verfahren und zur Angebotsabgabe – enthaltenen Hinweise.
Rahmenvereinbarung über...”
Kurze Beschreibung
Achtung!!!
Bitte beachten Sie die im Dokument – Wichtige Informationen zum Verfahren und zur Angebotsabgabe – enthaltenen Hinweise.
Rahmenvereinbarung über die Sortierung und Verwertung von Sperrabfall für die Bezirke Mitte, Neckar und Filder
Laufzeit: 1.1.2020-31.12.2021 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Mitte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Sortierung und Verwertung von Sperrabfall für den Bezirk Mitte.
Vertragslaufzeit: 1.1.2020-31.12.2021.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Neckar
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Sortierung und Verwertung von Sperrabfall für den Bezirk Neckar.
Vertragslaufzeit: 1.1.2020-31.12.2021.”
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bezirk Filder
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Sortierung und Verwertung von Sperrabfall für den Bezirk Filder
Vertragslaufzeit: 1.1.2020-31.12.2021.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Nachweise sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen:
Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
1) Angabe Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (getrennt nach Geschäftsjahr);
2)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
1) Angabe Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (getrennt nach Geschäftsjahr);
2) Angabe Umsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten 3 Geschäftsjahre (getrennt nach Geschäftsjahr).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
1) Erklärung, dass das Unternehmen mindestens über 3 mit dem Vergabegegenstand...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben:
1) Erklärung, dass das Unternehmen mindestens über 3 mit dem Vergabegegenstand vergleichbare Referenzen in den letzten 3 Jahren verfügt;
2) Folgende Angaben sind zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen in den letzten 3 Jahren zu machen: Genaue Bezeichnung/Gegenstand des Auftrags, Auftragswert, Leistungszeitraum/-zeitpunkt, Name des privaten oder öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-19
12:00 📅
“1) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 bis 9;...”
1) Folgende Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB sind vom Bieter mit dem Angebot abzugeben: zu § 123 Abs. 1 u. 4; § 124 Abs. 1 bis 9; § 124 Abs. 2 GWB.
2) Sofern im Rahmen einer vorangegangenen Auftragsdurchführung vom Auftraggeber wirksam eine Vergabesperre verhängt wurde, hat der Bieter mit Angebotseinreichung entsprechende Nachweise zu den ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen beizulegen. Die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweisefolgen aus § 125 Abs. 1 GWB.
3) Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die zur Verfügung gestellte eVergabe-Plattform einzureichen. Papierangebote sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Abs. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt: Abs. 1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Abs. 2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt
Postanschrift: Eberhardstr. 61
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle.10-1dlz@stuttgart.de📧
Fax: +49 71121691252 📠
Quelle: OJS 2019/S 115-282630 (2019-06-14)