Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber muss Referenzen unter Verwendung von Formblatt 09 nachweisen. Formblätter und eigene Darstellungen sind für den Teilnahmeantrag in einer pdf-Datei zusammenzufassen. Ein Projekt kann Referenzen zu mehreren Bereichen liefern. Die Projektreferenzen dürfen nicht vor 2014 geendet sein.
Anerkannt werden Referenzen von linienhaften Infrastrukturmaßnahmen, bei denen die Leistungen in Deutschland oder in Ländern mit vergleichbarem Genehmigungs- und Planungsregime erbracht wurden. Die Vergleichbarkeit begründet der Bewerber nachvollziehbar.
Sollten Referenzen innerhalb von Arbeitsgemeinschaften erbracht worden sein, ist dies im Formblatt 09 – (d) Leistungsinhalt anzugeben und nachvollziehbar darzulegen, welche Leistungsteile bzw. welcher Leistungsumfang durch den Bieter erbracht wurde(n).
1) Referenzen zur technischen Planung
Projekte der erdgebundenen, linienhaften Infrastruktur (Kabel, Pipelines, Wasserleitungen, Wasserwege, Straßen, Eisenbahnen). Referenzen müssen sich auf mindestens 2 der genannten Infrastrukturen beziehen. Es werden jeweils 2 Referenzen für die folgenden Kriterien gefordert:
– Trassierung/Entwurfs- oder/und Genehmigungsplanung (Länge Infrastruktur ≥5 km),
– Ausführungsplanung (Länge Infrastruktur ≥5 km),
– Erdbauplanung (ohne Längenvorgabe),
– Querungen in geschlossener Bauweise (ohne Längenvorgabe).
2) Referenzen zu Umweltplanungen
Projekte der linienhaften Infrastruktur (Erdkabel, Freileitung, Pipelines, Wasserleitungen, Wasserwege, Straßen, Eisenbahnen). Referenzen müssen sich auf mindestens 2 der genannten Infrastrukturen beziehen. Es sind jeweils 2 Referenzen für die folgenden Kriterien nachzuweisen:
– Landschaftspflegerischer Begleitplan (Länge Infrastruktur ≥10 km),
– Umweltverträglichkeitsprüfung (Länge Infrastruktur ≥10 km),
– landschaftspflegerische Ausführungsplanung / Umweltbaubegleitung (Länge Infrastruktur ≥5 km),
– N2000, Artenschutz (Länge Infrastruktur ≥5 km),
– Fachgutachten Wasser (Länge Infrastruktur ≥5 km).
3) Referenzen zur Bauüberwachung
Projekte der erdgebundenen, linienhaften Infrastruktur (Kabel, Pipelines, Wasserleitungen, Wasserwege, Straßen, Eisenbahnen). Die Referenzen müssen sich auf mindestens 2 der genannten Infrastrukturen mit Länge ≥5 km beziehen. Es sind 3 Referenzen nachzuweisen;
4) Referenzen zur Erstellung von Baugrundgutachten
Projekte der erdgebundenen, linienhaften Infrastruktur (Kabel, Pipelines, Wasserleitungen, Wasserwege, Straßen, Eisenbahnen). Referenzen müssen sich auf mindestens 2 verschiedene der genannten Infrastrukturen beziehen. Es werden jeweils 2 Referenzen für die folgenden Kriterien gefordert:
– Baugrunduntersuchung und Begutachtung offene Bauweisen,
– Baugrunduntersuchungen und Begutachtung Querungen in geschlossener Bauweise. Unverbindlich zur Information (kein Eignungskriterium)
5) Angabe der Bundesländer, in welchen der Bewerber bereit wäre, für das Vorhaben zu arbeiten. Diese sind im Formblatt 11 aufzuführen.
Die Präferenzen sind verbindlich in den Angeboten zum Abschluss der Rahmenvereinbarungen anzugeben und werden in den Rahmenverträgen vereinbart. Die Präferenzen werden bei der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Rahmen eines Miniwettbewerbs zur Vergabe eines Einzelauftrags berücksichtigt. Bezüglich der Einzelheiten siehe Ziff. 6 der Vergabebedingungen;
6) Nennung der Anzahl ihrer Vollzeitmitarbeiter in den für die Leistungserbringung geforderten Disziplinen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 nach (Formblatt 08, „Fachkräfte“).
Mitarbeiter von Nachunternehmen können mitgezählt werden, wenn die Eignungsleihe mit Formblatt 05a dem Teilnahmeantrag beiliegt;
7) Nennung wesentlicher für die Ausführung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen relevanter personenbezogenen Zulassungen (z. B. Sachverständige, Prüfingenieure) oder Zertifizierungen im Unternehmen. Die Benennung ist in einer Übersicht vorzunehmen;
8) Nennung der Qualitätsmanagement-Zertifikate, welche den Unternehmen zuerkannt wurden.