Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Unternehmensdarstellung
Dem Angebot ist eine Unternehmensdarstellung beizufügen, die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische Ausstattung (Hard- und Software, Maschinenpark) und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters liefert. Aus der Unternehmensdarstellung muss ersichtlich sein, dass der Bieter über das erforderliche Fachpersonal und die technische Ausstattung sowie über ausreichende Kapazitäten zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistung verfügt.Hierzu gehört darüber hinaus die Angabe der für die Auftragsabwicklung vorgesehenen Ansprechpartner für:
— Beratung und Auftragsabwicklung + Vertreter,
— Satz und Layout + Vertreter
Berufliche Mindestqualifikation: Mediengestalter Digital und Print mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung.
— Korrektorat/Lektorat + Vertreter
Das Team muss mind. aus 2 Mitarbeitern bestehen, so dass gewährleistet ist, dass während der Vertragslaufzeit immer mindestens einer der jeweiligen Ansprechpartner zur Verfügung steht und dass auch die "Arbeitsspitzen" gemäß den Angaben der Leistungsbeschreibung problemlos abgewickelt werden können.
Die Angaben sind in der Anlage "Ergänzende Angaben zur Leistungserbringung" anzugeben.
b) Referenzen
Referenzobjekt 1 (Nachweis für Druck Kompetenz)
Vom Bieter ist mindestens ein mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertiges Referenzobjekt zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
— Druckvorlagenherstellung, Druck und Lieferung einer Broschüre,
— Format ≥ DIN A5,
— Auflage ≥ 1 000 Exemplare,
— Umfang ≥ 48 Seiten Inhalt,
— Rückstichheftung.
Referenzobjekt 2 (Nachweis für Druck Kompetenz)
Vom Bieter ist mindestens ein mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertiges Referenzobjekt zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
— Druckvorlagenherstellung, Druck und Lieferung einer Broschüre
— Format ≥ DIN A5,
— Auflage ≥ 1 000 Exemplare,
— Umfang ≥ 200 Seiten Inhalt,
— Klebebindung.
Referenzobjekt 3 (Nachweis für Gestalterische Kompetenz)
Vom Bieter sind mindestens zwei mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenzobjekte zu benennen.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
— Gestaltung und Druckvorlagenherstellung von Publikationen (Broschüre, Flyer, etc.) im Format DIN A6 - DIN A4,
— Die Gestaltung der Referenz muss erkennbar (Hausschrift, wiederkehrendes und einheitliches Farbkonzept, Logos und Gestaltungselemente) auf Basis bestehender Corporate Design erstellt worden sein,
— Eine Referenz muss Bilder und vom Bieter erstellte Tabellen und Grafiken beinhalten,
— Eine der beiden Referenzen muss einen Seitenumfang von mindestens ≥ 20 Seiten haben.
Referenzobjekt 4 (Nachweis für Kompetenz: Erstellung von barrierefreien PDF-Dateien)
Vom Bieter ist ein Referenzobjekt für barrierefreie PDF-Dateien zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
— Die barrierefreie PDF-Datei muss mind. 4 Bilder oder Grafiken und 1 Tabelle enthalten,
— Seitenumfang ≥ 20 Seiten,
— Die barrierefreie PDF-Datei muss den hierzu aufgestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen und bereitgestellt worden sein,
— Zusätzlich muss die PDF-Datei durch einen Prüfbericht, der die Einhaltung der Vorgaben der "Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0" dokumentiert, als barrierefrei, geprüft worden sein. Geeignete Prüfberichte sind z.B. der abschließende BITV-Test oder das BITV-Selbstbewertungsformular, Einzelheiten siehe:
http://www.bitvtest.de/bitvtest/einfuehrung/3_varianten.html.
Zu allen Referenzen sind zusätzlich folgende Angaben zu machen:
— Es ist der Referenzgeber inkl. einem Ansprechpartner und seinen Kontaktdaten zu benennen,
— Die erbrachte Leistung darf nicht länger als drei Jahre ab Angebotsfrist zurückliegen. Der Zeitraum ist anzugeben,
— Art und Umfang der durchgeführten Arbeiten sind in Bezug auf die oben genannten Punkte kurz zu beschreiben.