Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Handfesseln
B 16.14 - 0172/19/VV: 1
Produkte/Dienstleistungen: Handschellen📦
Kurze Beschreibung: Handfessel, schließbar.
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Handfesseln mit Handfesseltaschen.
Die geschätzte Bedarfsmenge ohne Abnahmeverpflichtung beträgt 30 000 Satz...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Handfesseln mit Handfesseltaschen.
Die geschätzte Bedarfsmenge ohne Abnahmeverpflichtung beträgt 30 000 Satz Handfesseln, schließbar mit Handfesseltaschen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale einmalige Verlängerung des Vertrags um ein Jahr.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Einmalige Verlängerung des Vertrags um ein Jahr. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-12-05
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-12-05
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Die „Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle...”
1) Die „Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt;
2) Bietergemeinschaften:
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ziffer 3.1 der Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“;
3) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge):
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 der Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“;
4) Angebotsmuster:
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ziffer B 9. der Anlage „Vergabeunterlagen“;
5) Abrufberechtigte Behörden:
Bundespolizei (Präsidium und nachgeordnete Dienststellen) Beschaffungsamt des BMI.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 210-512671 (2019-10-29)
Ergänzende Angaben (2019-12-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 210-512671
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-12-05 📅
Zeit: 11:30
Neuer Wert
Datum: 2019-12-12 📅
Zeit: 11:30
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-12-05 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2019-12-12 📅
Zeit: 13:00
Quelle: OJS 2019/S 236-578738 (2019-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: info@bescha.bund.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Handfesseln mit Handfesseltaschen. Die geschätzte Bedarfsmenge ohne Abnahmeverpflichtung beträgt 30 000 Satz...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Handfesseln mit Handfesseltaschen. Die geschätzte Bedarfsmenge ohne Abnahmeverpflichtung beträgt 30 000 Satz Handfesseln, schließbar mit Handfesseltaschen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 210-512671
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvereinbarung über Handfesseln
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Clejuso Clemen & Jung e.K.
Postanschrift: Oberstraße 25
Postort: Solingen
Postleitzahl: 42655
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@clejuso.de📧
Region: Solingen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Abweichend von den oben stehenden Angaben beläuft sich die Anzahl elektronisch eingegangener Angebote im Verfahren auf 2 Stück. Eine entsprechende Angabe...”
Abweichend von den oben stehenden Angaben beläuft sich die Anzahl elektronisch eingegangener Angebote im Verfahren auf 2 Stück. Eine entsprechende Angabe ist aus technischen begründeten Verfahrensprozessschritten nicht möglich.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 053-125894 (2020-03-12)