Rahmenvereinbarung über Handfesseln

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Handfessel, schließbar.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-29 Auftragsbekanntmachung
2019-12-03 Ergänzende Angaben
2020-03-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Handschellen
Referenznummer: B 16.14 - 0172/19/VV: 1
Kurze Beschreibung: Handfessel, schließbar.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Handschellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b16.14@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2611 📞
Fax: +49 2289910610-2611 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=290678 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 210-512671
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Handfesseln mit Handfesseltaschen.
Die geschätzte Bedarfsmenge ohne Abnahmeverpflichtung beträgt 30 000 Satz Handfesseln, schließbar mit Handfesseltaschen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale einmalige Verlängerung des Vertrags um ein Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Einmalige Verlängerung des Vertrags um ein Jahr. Es besteht keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Option durch die Auftraggeberin.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-01-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-12-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=290678 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die „Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt;
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2) Bietergemeinschaften:
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ziffer 3.1 der Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“;
3) Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge):
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 der Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“;
4) Angebotsmuster:
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ziffer B 9. der Anlage „Vergabeunterlagen“;
5) Abrufberechtigte Behörden:
Bundespolizei (Präsidium und nachgeordnete Dienststellen) Beschaffungsamt des BMI.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2019/S 210-512671 (2019-10-29)
Ergänzende Angaben (2019-12-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2019-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-12-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 236-578738
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 210-512671
ABl. S-Ausgabe: 236
Quelle: OJS 2019/S 236-578738 (2019-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: info@bescha.bund.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 053-125894
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Abweichend von den oben stehenden Angaben beläuft sich die Anzahl elektronisch eingegangener Angebote im Verfahren auf 2 Stück. Eine entsprechende Angabe ist aus technischen begründeten Verfahrensprozessschritten nicht möglich.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Handfesseln mit Handfesseltaschen. Die geschätzte Bedarfsmenge ohne Abnahmeverpflichtung beträgt 30 000 Satz Handfesseln, schließbar mit Handfesseltaschen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-17 📅
Name: Clejuso Clemen & Jung e.K.
Postanschrift: Oberstraße 25
Postort: Solingen
Postleitzahl: 42655
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@clejuso.de 📧
Land: Solingen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 053-125894 (2020-03-12)