Der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 13 Abs. 1, 19 SektVO die Vergabe der Jahresbauleistungen 2020/2022 ff. als Rahmenvereinbarung mit voraussichtlich 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern. Die Jahresbauleistungen bestehen aus Bauleistungen für die Neuherstellung von Trinkwasserversorgungsleitungen unter anderem in Neubaugebieten (Ortsnetzerweiterungen), die Erneuerung von Ortsnetzen der Trinkwasserversorgung, die Sanierung von bestehenden Anlagen der Trinkwasserversorgung und die Beseitigung von Beschädigungen, insbesondere Rohrbrüchen, an bestehenden Trinkwasserversorgungsleitungen, Stellung einer Rufbereitschaft zur Beseitigung von Beschädigungen, insbesondere Rohrbrüchen, an bestehenden Trinkwasserversorgungsleitungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Referenznummer: JLV 2020/22 Rohr/Tief
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 13 Abs. 1, 19 SektVO die Vergabe der Jahresbauleistungen 2020/2022 ff. als Rahmenvereinbarung mit voraussichtlich 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern.
Die Jahresbauleistungen bestehen aus Bauleistungen für die Neuherstellung von Trinkwasserversorgungsleitungen unter anderem in Neubaugebieten (Ortsnetzerweiterungen), die Erneuerung von Ortsnetzen der Trinkwasserversorgung, die Sanierung von bestehenden Anlagen der Trinkwasserversorgung und die Beseitigung von Beschädigungen, insbesondere Rohrbrüchen, an bestehenden Trinkwasserversorgungsleitungen, Stellung einer Rufbereitschaft zur Beseitigung von Beschädigungen, insbesondere Rohrbrüchen, an bestehenden Trinkwasserversorgungsleitungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 13 Abs. 1, 19 SektVO die Vergabe der Jahresbauleistungen 2020/2022 ff. als Rahmenvereinbarung mit voraussichtlich 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern.
Die Jahresbauleistungen bestehen aus Bauleistungen für die Neuherstellung von Trinkwasserversorgungsleitungen unter anderem in Neubaugebieten (Ortsnetzerweiterungen), die Erneuerung von Ortsnetzen der Trinkwasserversorgung, die Sanierung von bestehenden Anlagen der Trinkwasserversorgung und die Beseitigung von Beschädigungen, insbesondere Rohrbrüchen, an bestehenden Trinkwasserversorgungsleitungen, Stellung einer Rufbereitschaft zur Beseitigung von Beschädigungen, insbesondere Rohrbrüchen, an bestehenden Trinkwasserversorgungsleitungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg
Postanschrift: Außerhalb Hergershausen 2
Postleitzahl: 68432
Postort: Babenhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.wasserwerk.com🌏
E-Mail: lutz@wasserwerk.com📧
Telefon: +49 6073603880📞
Fax: +49 607360372 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E96418743🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E96418743🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-23 📅
Einreichungsfrist: 2019-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-27 📅
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 164-403715
ABl. S-Ausgabe: 164
Zusätzliche Informationen
Bezüglich der Vergabe der Einzelaufträge wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 13 Abs. 1, 19 SektVO die Vergabe der Jahresbauleistungen 2020/2022 ff. als Rahmenvereinbarung mit voraussichtlich 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern.
Der Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 13 Abs. 1, 19 SektVO die Vergabe der Jahresbauleistungen 2020/2022 ff. als Rahmenvereinbarung mit voraussichtlich 3 geeigneten Wirtschaftsteilnehmern.
Die Jahresbauleistungen bestehen aus Bauleistungen für die Neuherstellung von Trinkwasserversorgungsleitungen unter anderem in Neubaugebieten (Ortsnetzerweiterungen), die Erneuerung von Ortsnetzen der Trinkwasserversorgung, die Sanierung von bestehenden Anlagen der Trinkwasserversorgung und die Beseitigung von Beschädigungen, insbesondere Rohrbrüchen, an bestehenden Trinkwasserversorgungsleitungen, Stellung einer Rufbereitschaft zur Beseitigung von Beschädigungen, insbesondere Rohrbrüchen, an bestehenden Trinkwasserversorgungsleitungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Die Jahresbauleistungen bestehen aus Bauleistungen für die Neuherstellung von Trinkwasserversorgungsleitungen unter anderem in Neubaugebieten (Ortsnetzerweiterungen), die Erneuerung von Ortsnetzen der Trinkwasserversorgung, die Sanierung von bestehenden Anlagen der Trinkwasserversorgung und die Beseitigung von Beschädigungen, insbesondere Rohrbrüchen, an bestehenden Trinkwasserversorgungsleitungen, Stellung einer Rufbereitschaft zur Beseitigung von Beschädigungen, insbesondere Rohrbrüchen, an bestehenden Trinkwasserversorgungsleitungen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
Erbringung von Bauleistungen im Rahmen eines Jahresleistungsverzeichnisses einschließlich Rufbereitschaft.
Bauleistungen für Ortsnetzerweiterungen von Trinkwasserleitungen: Hierbei handelt es sich ausschließlich um Neubaugebiete in freiem Gelände. In der Regel wird der Auftragnehmer mit der Legung der Hauptwasserleitung beauftragt. Dabei sind folgende Leistungen zu erbringen: Erdarbeiten Verbauarbeiten, Straßen- und Wegebauarbeiten, Wasserhaltung und Rohrbau.
Bauleistungen für Ortsnetzerweiterungen von Trinkwasserleitungen: Hierbei handelt es sich ausschließlich um Neubaugebiete in freiem Gelände. In der Regel wird der Auftragnehmer mit der Legung der Hauptwasserleitung beauftragt. Dabei sind folgende Leistungen zu erbringen: Erdarbeiten Verbauarbeiten, Straßen- und Wegebauarbeiten, Wasserhaltung und Rohrbau.
Bei den Bauleistungen für Ortsnetzerneuerungen sind vorhandene Hauptleitungen und Hausanschlüsse durch komplett neue Leitungen in bebauten Orts- oder Stadtgebieten zu ersetzen. Diese Arbeiten werden oft i. V. m. Straßen- oder Kanalerneuerungen ausgeführt. Die Straßen- und Kanalbauarbeiten werden dann von den Städten oder Gemeinden vorgenommen. Hierbei ist der Bauablauf mit den Straßenbaufirmen zu koordinieren. Es ist ablaufbedingt mit der Leistungserbringung in Teilabschnitten zu rechnen. Soweit eine Erneuerung der Trinkwasserleitungen notwendig sind kommen auch die erforderlichen Oberflächenarbeiten hinzu. In der Regel sind folgende Leistungen zu erbringen: Erdarbeiten, Verbauarbeiten, Straßen- und Wegebauarbeiten, Wasserhaltung, Rohbau, Mauerdurchbruch und Kernbohrung.
Bei den Bauleistungen für Ortsnetzerneuerungen sind vorhandene Hauptleitungen und Hausanschlüsse durch komplett neue Leitungen in bebauten Orts- oder Stadtgebieten zu ersetzen. Diese Arbeiten werden oft i. V. m. Straßen- oder Kanalerneuerungen ausgeführt. Die Straßen- und Kanalbauarbeiten werden dann von den Städten oder Gemeinden vorgenommen. Hierbei ist der Bauablauf mit den Straßenbaufirmen zu koordinieren. Es ist ablaufbedingt mit der Leistungserbringung in Teilabschnitten zu rechnen. Soweit eine Erneuerung der Trinkwasserleitungen notwendig sind kommen auch die erforderlichen Oberflächenarbeiten hinzu. In der Regel sind folgende Leistungen zu erbringen: Erdarbeiten, Verbauarbeiten, Straßen- und Wegebauarbeiten, Wasserhaltung, Rohbau, Mauerdurchbruch und Kernbohrung.
Bei der Sanierung an bestehenden Anlagen sind Armaturen wie Schieber und Hydranten an den Versorgungsanlagen des Auftraggebers auszutauschen. Es werden Sammelaufträge von mindestens 5 Baugruben als Einzelaufträge erteilt, jeweils jedoch nur für eine Verbandskommune. Die Arbeiten beinhalten die komplette Ausführung mit Straßen- und Rohrleitungsbau. In der Regel sind folgende Leistungen zu erbringen: Erdarbeiten, Verbauarbeiten, Straßen- und Wegebauarbeiten und Rohbau.
Bei der Sanierung an bestehenden Anlagen sind Armaturen wie Schieber und Hydranten an den Versorgungsanlagen des Auftraggebers auszutauschen. Es werden Sammelaufträge von mindestens 5 Baugruben als Einzelaufträge erteilt, jeweils jedoch nur für eine Verbandskommune. Die Arbeiten beinhalten die komplette Ausführung mit Straßen- und Rohrleitungsbau. In der Regel sind folgende Leistungen zu erbringen: Erdarbeiten, Verbauarbeiten, Straßen- und Wegebauarbeiten und Rohbau.
Die Bauleistungen Beseitigung von Beschädigungen beinhaltet das Beheben von Rohrbrüchen im gesamten Verbandsbereich während der normalen und außerhalb der regulären Dienstzeiten je nach Auftragsanforderung. Die Arbeiten beinhalten die komplette Ausführung die Straßen-, Erd- und Reparaturarbeiten. In der Regel sind folgende Leistungen zu erbringen: Erdarbeiten, Verbauarbeiten, Straßen- und Wegebauarbeiten und Rohbau.
Die Bauleistungen Beseitigung von Beschädigungen beinhaltet das Beheben von Rohrbrüchen im gesamten Verbandsbereich während der normalen und außerhalb der regulären Dienstzeiten je nach Auftragsanforderung. Die Arbeiten beinhalten die komplette Ausführung die Straßen-, Erd- und Reparaturarbeiten. In der Regel sind folgende Leistungen zu erbringen: Erdarbeiten, Verbauarbeiten, Straßen- und Wegebauarbeiten und Rohbau.
Die Rufdienstbereitschaft für die Beseitigung von Beschädigungen an Trinkwasserversorgungsleitungen beinhaltet das Beheben von Rohrbrüchen und sonstigen Beschädigungen im gesamten Verbandsbereich in der Zeit an Wochenenden von Samstag und Sonntag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie für die Zeit zwischen Weihnachten bis einschließlich Neujahr oder an gesetzlichen Feiertagen. In der Regel sind die gleichen Bauleistungen wie für die Beseitigung von Beschädigungen im Rahmen der normalen Dienstzeit erforderlich.
Die Rufdienstbereitschaft für die Beseitigung von Beschädigungen an Trinkwasserversorgungsleitungen beinhaltet das Beheben von Rohrbrüchen und sonstigen Beschädigungen im gesamten Verbandsbereich in der Zeit an Wochenenden von Samstag und Sonntag von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie für die Zeit zwischen Weihnachten bis einschließlich Neujahr oder an gesetzlichen Feiertagen. In der Regel sind die gleichen Bauleistungen wie für die Beseitigung von Beschädigungen im Rahmen der normalen Dienstzeit erforderlich.
Hinzukommen jeweils die Baustelleneinrichtung, Verkehrssicherungsmaßnahmen und gesonderte Stundenlohnarbeiten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 26 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Laufzeit von 12 Monaten, somit jeweils zum Ende Februar des Folgejahres, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber in Textform gekündigt wurde. Es sind max. 6 Verlängerungen möglich. Der Vertrag endet spätestens am 29.2.2028.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Laufzeit von 12 Monaten, somit jeweils zum Ende Februar des Folgejahres, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber in Textform gekündigt wurde. Es sind max. 6 Verlängerungen möglich. Der Vertrag endet spätestens am 29.2.2028.
Zusätzliche Informationen:
Bezüglich der Vergabe der Einzelaufträge wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird die Vorlage folgender aktueller Unterlagen verlangt:
— Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur (Name, Firma, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungjahr, Niederlassungen) und Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer
— Im Fall der Bewerbergemeinschaft: Angabe sämtlicher Mitglieder mit Namen, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer, E-Mail-Adressen und Umsatzsteueridentifikationsnummer.
— Registerauszug (z. B. HRA, HRB, GnR, PR, VR),
— Auszug aus der Handwerksrolle,
— Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen,
— Nachweis der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und sonstiger Sozialversicherungsträger, einschließlich tariflicher Sozialkassen (z. B. SOKA Bau),
— Auszug aus dem Gewerberegister,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate – gerechnet ab Vorlage des Teilnahmeantrags – sein.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerber, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z. B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Erklärungen und Unterlagen verlangt:
— Nachweis einer für die Dauer des Rahmenvereinbarung und bis zur vollständigen Erfüllung der daraus resultierenden Einzelaufträge bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
—— für Sachschäden i. H. v. 5 000 000 EUR,
—— Vermögensschäden i. H. v. 1 000 000 EUR,
—— und Personenschäden i. H. v. 1 000 000 EUR.
Oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung innerhalb von 2 (zwei) Wochen ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des sonst zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsumme,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG,
— Angabe des jeweiligen Umsatzes für die letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre.
Bewerber, die ihren Sitz nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, haben vergleichbare Nachweise zu erbringen. Die Nachweise sind als amtliche Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
.Mit Auftragserteilung ist eine Vertragserfüllungssicherheit i. H. v. 15 000 EUR zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 19 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: ARGE/Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gem. Vergabebedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 6
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der max. 8 (acht) Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, erfolgt nach dem Ergebnis der Bewertung der nachfolgenden Eignungskriterien. Die insoweit besten 8 Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Kriterium 1: Anzahl Ingenieure, Anzahl Poliere, Anzahl Facharbeiter (geringe Mitarbeiterzahlen zu hohen Mitarbeiterzahlen)
Faktor x 2
Kriterium 2: Nutzung Baulager und Infrastruktur (kein vorhandenes Baulager/Infrastruktur zu vorhandenes Baulager/Infrastruktur vor Ort
Faktor x 3
Kriterium 3: Anzahl garantierter Arbeitskolonne bei Auftragsbeginn (mindestens 1 Kolonne zu mindestens 10 Kolonnen)
Faktor x 5
Kriterium 4: Umsatzzahlen der vergangenen 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre (geringer Umsatz zu hoher Umsatz)
Faktor x 1
Kriterium 5: Anzahl der eingesetzten Nachunternehmer (hoher Anteil zu geringer Anteil)
Kriterium 6: mindestens 5 Referenzen bezüglich der Erbringung von Bauleistungen im Bereich der Trinkwasserversorgung aus den letzten 4 abgeschlossenen Kalenderjahren (Mindestanzahl an Referenzen zu 10 Referenzen)
Kriterium 7: Referenzen bezüglich der Erbringung von Bauleistungen im Bereich der Trinkwasserversorgung einschließlich Störfallbeseitigung im Rahmen von Jahresbauleistungsverträgen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (Keine Referenz zu 3 Referenzen)
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Kriterium 7: Referenzen bezüglich der Erbringung von Bauleistungen im Bereich der Trinkwasserversorgung einschließlich Störfallbeseitigung im Rahmen von Jahresbauleistungsverträgen aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (Keine Referenz zu 3 Referenzen)
Die Reihenfolge der Bewerber nach Bewertung der vorgenannten Kriterien wird anhand des nachfolgenden Modus ermittelt:
Je Kriterium werden zwischen 1 (einem) und 10 Punkten vergeben, wobei 1 Punkt vergeben wird, wenn das Kriterium eine ausreichende Ausführung der geschuldeten Leistungen erwarten lässt und 10 Punkte vergeben werden, wenn das Kriterium eine überdurchschnittliche Ausführung der geschuldeten Leistung erwarten lässt und sich an der beim jeweiligen Kriterium benannten aufsteigenden Bewertungsrichtung (xx zu yy) orientiert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Je Kriterium werden zwischen 1 (einem) und 10 Punkten vergeben, wobei 1 Punkt vergeben wird, wenn das Kriterium eine ausreichende Ausführung der geschuldeten Leistungen erwarten lässt und 10 Punkte vergeben werden, wenn das Kriterium eine überdurchschnittliche Ausführung der geschuldeten Leistung erwarten lässt und sich an der beim jeweiligen Kriterium benannten aufsteigenden Bewertungsrichtung (xx zu yy) orientiert.
Die Gesamtpunktzahl errechnet sich dann aus der Summe der für die einzelnen Kriterien erteilten Punkte, die zuvor mit dem jeweiligen für das Kriterium benannten Faktor multipliziert worden sind.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-10-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Bewerbergemeinschaften sind im Rahmen des kartellrechtlich Erlaubten zugelassen.
Bewerbergemeinschaften stehen in diesem Verfahren den Einzelbewerbern gleich.
Die Bewerbergemeinschaft hat sich durch eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung zu folgenden Punkten zu erklären:
— Benennung eines bevollmächtigten und alleinvertretungsberechtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft (einschließlich Kontaktdaten),
— Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft und späteren Bietergemeinschaft,
— Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (GbR) für den Auftragsfall,
— Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft…
… im Vergabeverfahren,
… für die Auftragsdurchführung.
Das Bilden von Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist führt zum Ausschluss der Bewerber.
Eine Änderung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist bzw. der Bietergemeinschaft vor Zuschlagserteilung führt zum Ausschluss der beteiligten Bewerber bzw. Bieter, wenn durch die Änderung der Wettbewerb beeinträchtigt wird.
Die Bewerbung im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft und die gleichzeitige Bewerbung als Einzelbewerber oder als Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft sind ausgeschlossen.
In einem solchen Fall werden die beteiligten Bewerber ausgeschlossen.
Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerbergemeinschaft und/oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerber an einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist.
Ebenso ist die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einem Einzelbewerber und die gleichzeitige Mitgliedschaft an einer Bewerbergemeinschaft und/oder die gesellschaftsrechtliche Beteiligung eines Einzelbewerber an einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen, wenn durch die Beteiligung der Wettbewerb beeinträchtigt ist.
Der Bewerber hat sich zu ihm bekannten Beteiligungsverhältnissen zu erklären.
Für den Fall der Wettbewerbsbeeinträchtigung werden die beteiligten Bewerber aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Gleiches gilt, wenn die Wettbewerbsbeeinträchtigung erst im Verhandlungsverfahren festgestellt wird.
Die vorstehenden Regelungen gelten für Bietergemeinschaften im Verhandlungsverfahren entsprechend.
2) Zu III. Teilnahmebedingungen
Die §§ 123 und 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe – werden in Bezug genommen, § 46 SektVO.
Der Bewerber hat in diesem Zusammenhang folgende Erklärung abzugeben:
— Eigenerklärung sich zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
Bewerbergemeinschaften haben die Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
3. Zu III. Teilnahmebedingungen
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben.
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 164-403715 (2019-08-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2019/S 164-403715
Gesamtwert des Auftrags: 26 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Rufdienstbereitschaft für die Beseitigung von Beschädigungen an Trinkwasserversorgungsleitungen beinhaltet das Beheben von Rohrbrüchen und sonstigen Beschädigungen im gesamten Verbandsbereich in der Zeit an Wochenenden von Samstag und Sonntag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie für die Zeit zwischen Weihnachten bis einschließlich Neujahr oder an gesetzlichen Feiertagen. In der Regel sind die gleichen Bauleistungen wie für die Beseitigung von Beschädigungen im Rahmen der normalen Dienstzeit erforderlich.
Die Rufdienstbereitschaft für die Beseitigung von Beschädigungen an Trinkwasserversorgungsleitungen beinhaltet das Beheben von Rohrbrüchen und sonstigen Beschädigungen im gesamten Verbandsbereich in der Zeit an Wochenenden von Samstag und Sonntag von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie für die Zeit zwischen Weihnachten bis einschließlich Neujahr oder an gesetzlichen Feiertagen. In der Regel sind die gleichen Bauleistungen wie für die Beseitigung von Beschädigungen im Rahmen der normalen Dienstzeit erforderlich.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-20 📅
Name: Diringer & Scheidel Rhein-Main GmbH
Postanschrift: Haselmühlweg 50
Postort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63741
Land: Deutschland 🇩🇪 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 26 000 000 EUR 💰
Name: August Fichter GmbH
Postanschrift: Magellan-Allee 1-3
Postort: Raunheim
Postleitzahl: 65479
Land: Groß-Gerau
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Adresse des Käuferprofils: www.wasserwerk.com🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;