Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG versandt bzw. zum Download zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG ist über die Internetadresse unter:
https://bieterportal.noncd.db.de möglich.
Die kompletten Vergabeunterlagen sind ab Versenden dieser Bekanntmachung auf dem Vergabeportal (Ordner „Anlagen“) elektronisch verfügbar.
Eine elektronische Übermittlung außerhalb des Vergabeportals ist nicht zulässig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst.
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
2) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verhandlungsverfahren in Form eines Strukturierten bzw. virtuellen Verhandlungsprozesses durchzuführen. Dieser Verhandlungsprozess besteht aus einer oder mehreren nacheinander folgenden oder parallel stattfindenden Verhandlungsphasen, in denen entweder der Bieter oder der Auftraggeber Angebote ggfs. unter Nutzung einer gesonderten elektronischen Plattform unterbreiten kann. Die Verhandlungsrunden können mit ansteigenden oder abfallenden Preisen durchgeführt werden.
Eine Verhandlungsphase besteht aus einer oder mehreren Verhandlungsrunden. Die zeitliche Spanne einer Verhandlungsphase kann zwischen wenigen Minuten und einigen Tagen variieren.
Die Einladung zu den Verhandlungsterminen und die Bekanntgabe der Verhandlungsregeln erfolgen zeitnah vor Beginn der Verhandlungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsregeln im weiteren Verfahrensverlauf abzuändern und wird dies rechtzeitig bekannt geben.
Im Regelfall wird in einem ersten Termin ein technisches Aufklärungsgespräch mit den im Wettbewerb verbliebenen Bietern geführt, bei dem technische Fragestellungen des Angebotes besprochen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen dieses Termins kommerzielle Aspekte des Angebotes zu diskutieren.
In der Regel findet mindestens eine Verhandlungsrunde statt.
Nach Abschluss des Aufklärungsgesprächs werden die Bieter aufgefordert, ihr Angebot zu überarbeiten und ein neues Angebot einzureichen. Dabei kann der Auftraggeber auch vorgeben, dass nur Teile des Angebotes zu überarbeiten und neu einzureichen sind. Soweit nicht ausdrücklich anders vorgegeben, gelten die Bedingungen dieser Bewerbungsbedingungen für die jeweilige Angebotsabgabe.
Alle ersten und innerhalb der Verhandlungen abgegebenen Angebote sind rechtsverbindlich.
Der Auftraggeber behält sich auch vor, die Struktur und den Ablauf des Verhandlungsverfahrens jederzeit anzupassen und insbesondere auf Teile verzichten oder weitere Teile zu ergänzen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten oder zunächst nicht berücksichtigte Bieter zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu Verhandlungen zuzulassen.
Der Auftraggeber informiert jeweils die beteiligten Bieter über die angepasste Struktur und den Verfahrensablauf.