Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Rundküvettentests mit vordosierten Reagenzien für photometrische Wasseranalytik incl. Gestellung von 56 Photometer und 90 Thermoreaktoren
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-30.
Auftragsbekanntmachung (2019-01-30) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Entsorgungsverband Saar
Postanschrift: Mainzer Straße 261-265
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66121
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 681/5000-272📞
E-Mail: frank.veling@evs.de📧
Fax: +49 681/5000-308 📠
Region: Saarland🏙️
URL: http://www.evs.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61946389🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Lieferung Rundküvettentests mit vordosierten Reagenzien
Produkte/Dienstleistungen: Chemische Erzeugnisse📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Rundküvettentests mit vordosierten Reagenzien für photometrische Wasseranalytik incl. Gestellung von 56 Photometer und...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Rundküvettentests mit vordosierten Reagenzien für photometrische Wasseranalytik incl. Gestellung von 56 Photometer und 90 Thermoreaktoren
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 560 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Saarland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferung an 50 Kläranlagen im gesamten Saarland
Beschreibung der Beschaffung: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Rundküvettentests
Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 560 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auf Verlangen der Vergabestelle:
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet (Eigenerklärung),
— Erklärung, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auf Verlangen der Vergabestelle:
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet (Eigenerklärung),
— Erklärung, dass kein Tatbestand der schweren Verfehlung bzw. keine Verurteilung oder Ordnungswidrigkeit nach § 21 SchwarzArbG SGB III oder nach § 5 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz vorliegen bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach § 150a GewO vorliegt (Eigenerklärung),
— Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie über die Zahlung von Beiträgen der gesetzlichen Sozialversicherungen und Sozialkassen (Eigenerklärung),
— Bescheinigung der Beitragszahlung in die Berufsgenossenschaft (in Fotokopie),
— Gewerbeanzeige/-anmeldung (in Fotokopie),
— Auszug aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Firmensitzes (in Fotokopie) bzw. Eigenerklärung (wo keine Eintragung erforderlich ist).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auf Verlangen der Vergabeabteilung:
— Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
— Liste mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf Verlangen der Vergabeabteilung:
— Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eigenerklärung),
— Liste mit mindestens 3 Referenzen zu Leistungen, die erbracht wurden (Eigenerklärung),
— Zahl der Beschäftigten zum Erklärungszeitpunkt (Eigenerklärung),
— Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungsbestätigung sowie Eigenerklärung).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und Mindestlöhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreuegesetz-STTG)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-06
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-06
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine zugelassen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Ministerium für Wirtschaft, Energie, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Franz-Josef-Röder Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten t zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2019/S 024-052055 (2019-01-30)