Jahresabschluss prüfung gem. § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) nach den hierzu vom Bundesministerium für Finanzen im Ministerialblatt veröffentlichten Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGRG (Anlage zu VV Nr.2 zu § 68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkatalogs hierzu nach IDW-Prüfungsstandard (IDW PS 720) vorzunehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfer
VgV-025-19
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Kurze Beschreibung:
“Jahresabschluss prüfung gem. § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) nach den hierzu vom Bundesministerium für...”
Kurze Beschreibung
Jahresabschluss prüfung gem. § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) nach den hierzu vom Bundesministerium für Finanzen im Ministerialblatt veröffentlichten Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGRG (Anlage zu VV Nr.2 zu § 68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkatalogs hierzu nach IDW-Prüfungsstandard (IDW PS 720) vorzunehmen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand und Umfang der Prüfung bestimmen sich nach § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) nach den hierzu vom...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand und Umfang der Prüfung bestimmen sich nach § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) nach den hierzu vom Bundesministerium für Finanzen im Ministerialblatt veröffentlichten Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGRG (Anlage zu VV Nr.2 zu § 68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkatalogs hierzu nach IDW-Prüfungsstandard (IDW PS 720) vorzunehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 1.11.2019 und endet am 31.10.2020. Die Vereinbarung wird auf max. vier (4) Jahre geschlossen bis max. 14.10.2023....”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am 1.11.2019 und endet am 31.10.2020. Die Vereinbarung wird auf max. vier (4) Jahre geschlossen bis max. 14.10.2023. Der Auftraggeber behält sich ein einseitiges Kündigungsrecht vor. Das Kündigungsrecht muss vier (4) Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres beansprucht werden. Die Kündigung hat in Schriftform nach § 126 BGB zu erfolgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-26
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-26
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2019/S 141-347656 (2019-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Ingolstädter Landstraße 1
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Jahresabschluss Prüfung gem. § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) nach den hierzu vom Bundesministerium für...”
Kurze Beschreibung
Jahresabschluss Prüfung gem. § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) nach den hierzu vom Bundesministerium für Finanzen im Ministerialblatt veröffentlichten Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach§ 53 HGRG (Anlage zu VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkatalogs hierzu nach IDW-Prüfungsstandard (IDW PS 720) vorzunehmen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand und Umfang der Prüfung bestimmen sich nach § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) nach den hierzu vom...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand und Umfang der Prüfung bestimmen sich nach § 317 HGB. Ferner ist eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGRG) nach den hierzu vom Bundesministerium für Finanzen im Ministerialblatt veröffentlichten Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGRG (Anlage zu VV Nr. 2 zu § 68 BHO) sowie des aktuellen Fragenkatalogs hierzu nach IDW-Prüfungsstandard (IDW PS 720) vorzunehmen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 141-347656
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvereinbarung Wirtschaftsprüfer
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rödl & Partner GmbH
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Str. 100
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 049-116850 (2020-03-06)