Kauf von Büromöbeln einschließlich Vor-Ort-Begehung, Planung, Lieferung frei Verwendungsstelle und gebrauchsfertiger Montage. Je nach Bedarf werden die Möbel abgerufen (Vielzahl von Teilaufträgen). Die Lieferungen erfolgen an alle Universitätsstandorte in Chemnitz.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln
3.2-007/19
Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦
Kurze Beschreibung:
“Kauf von Büromöbeln einschließlich Vor-Ort-Begehung, Planung, Lieferung frei Verwendungsstelle und gebrauchsfertiger Montage. Je nach Bedarf werden die...”
Kurze Beschreibung
Kauf von Büromöbeln einschließlich Vor-Ort-Begehung, Planung, Lieferung frei Verwendungsstelle und gebrauchsfertiger Montage. Je nach Bedarf werden die Möbel abgerufen (Vielzahl von Teilaufträgen). Die Lieferungen erfolgen an alle Universitätsstandorte in Chemnitz.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Möbel📦
Ort der Leistung: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von Büromöbeln einschließlich Vor-Ort-Begehung, Planung, Lieferung frei Verwendungsstelle und gebrauchsfertiger Montage. Je nach Bedarf werden die...”
Beschreibung der Beschaffung
Kauf von Büromöbeln einschließlich Vor-Ort-Begehung, Planung, Lieferung frei Verwendungsstelle und gebrauchsfertiger Montage. Je nach Bedarf werden die Möbel abgerufen (Vielzahl von Teilaufträgen). Die Lieferungen erfolgen an alle Universitätsstandorte in Chemnitz.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisch funktionsbedingte Faktoren
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service- und Lieferkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gewährleistung/ Garantie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Preis (Gewichtung): 60
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 800 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung soll zunächst für 24 Monate geschlossen werden und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn diese nicht mit einer Frist von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung soll zunächst für 24 Monate geschlossen werden und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn diese nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. Die maximale Laufzeit der Vereinbarung beträgt insgesamt 48 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-12
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-06-12
14:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nach § 55 Abs. 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
“Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote...”
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einrichung der elektronischen Angebote via E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform eVergabe.de.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 093-224091 (2019-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 900 000 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz
Deutschland
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 093-224091
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 01324-190068
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Büromöbeln
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: OKA Büromöbel GmbH & Co. KG
Postort: Ebersbach-Neugersdorf
Postleitzahl: 02727
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@oka.de📧
Region: Görlitz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 900 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit der Zuschlagserteilung kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2019/S 151-372195 (2019-08-02)