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Von den Bietern ist in „Anlage 5 zu den Bewerbungsbedingungen (BWB) – Referenzabfrage“ mindestens eine Referenz vorzulegen, aus der hervorgeht, dass eine Leistung, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist, in der Vergangenheit erbracht wurde.
Konkret sind folgende Angaben zu tätigen:
— Referenzbezeichnung (Nennung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie Nennung des Produktes, auf welches sich die Leistung bezieht) (Ziffer 1.1.1 der Anlage 5),
— Angabe, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird (Ziffer 1.1.2 der Anlage 5),
— Angabe, ob die Referenz als Auftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer eines Dritten erbracht wurde (Ziffer 1.1.3 der Anlage 5),
— Name und Anschrift des Auftraggebers (Ziffer 1.3.1),
— Mail-Adresse (Funktionspostfach) des Ansprechpartners (Ziffer 1.3.2),
— Gesamtzeitraum des Projektes (Ziffer 1.3.3),
— Alter der Referenz: Hier muss bestätigt werden, dass mit der Referenzleistung spätestens 2015 begonnen wurde (Ziffer 1.3.4),
— Bestätigung, dass der Auftragswert laut Vertrag mindestens 70 000 EUR betrug (Ziffer 1.3.5 der Anlage 5),
— Bestätigung, dass es sich um eine Leistung handelt, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Als Maßstab wird hier eine Lieferung von mindestens 70 Stück IGEL® oder vergleichbarer Thin Clients gefordert.
Ebenfalls ist nachzuweisen, dass der Bieter/ein Unternehmen der Bietergemeinschaft Authorized IGEL® Partner (AIP) ist oder den IGEL®-GOLD Partner- oder den IGEL® Platinum Partner-Status besitzt bzw. diesen vor Zuschlag erhalten wird. Bei gleichwertigen Produkten ist ein vergleichbarer Nachweis zu erbringen (siehe A 3.3 der Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen (BWB) – Formblatt Ausschlusskriterien).
Bei der Einreichung eines „gleichwertigen“ Produktes ist zudem durch ein technisches Datenblatt oder Herstellerbeschreibungen nachzuweisen, dass die technischen Anforderungen aus Kapitel 2.1. der Leistungsbeschreibung vom gleichwertigen Produkt erfüllt werden. Dabei sind Abweichungen bei den Abmessungen und dem Stromverbrauch zulässig.