Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfällen der Hansestadt Wismar
Hansestadt Wismar, Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Papier/Pappe/Kartonagen(PPK-Abfällen), die dem Auftraggeber in der Hansestadt Wismar überlassen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl von 10 Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-08.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle › Beseitigung von kommunalem Müll
- • Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen › Recycling von Siedlungsabfällen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2019-03-08 | Auftragsbekanntmachung |
| 2019-08-01 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2019-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: OV 1/19
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung von kommunalem Müll 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordwestmecklenburg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Wismar, Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Postanschrift: Werftstraße 1
Postleitzahl: 23966
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.evb-wismar.de 🌏
E-Mail: slanger@evb-hwi.de 📧
Telefon: +49 3841-749200 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E92486256 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-13 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 051-117414
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 10
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Stefan Langer
Internetadresse: www.evb-wismar.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E92486256 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855885865 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Postleitzahl: 19061
Telefon: +49 38561738110 📞
E-Mail: abst@abst-mv.de 📧
Fax: +49 3856173820 📠
Quelle: OJS 2019/S 051-117414 (2019-03-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Referenznummer: OV 1/19
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Papier/Pappe/Kartonagen(PPK-Abfällen), die dem Auftraggeber in der Hansestadt Wismar überlassen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl von 10 Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung von kommunalem Müll 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordwestmecklenburg 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Wismar, Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Postanschrift: Werftstraße 1
Postleitzahl: 23966
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.evb-wismar.de 🌏
E-Mail: slanger@evb-hwi.de 📧
Telefon: +49 3841-749200 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E92486256 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-13 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 051-117414
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
— für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein. Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind Unterauftragnehmer,
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweis zu Angaben zur Verwertung:
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von PPK-Abfällen, die dem Auftraggeber in der Hansestadt Wismar überlassen werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung (Rahmenentsorgungsvertrag) abgeschlossen wird. Der Rahmenentsorgungsvertrag soll mit 10 Unternehmen abgeschlossen werden, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat. Unternehmen, mit denen der Rahmenentsorgungsvertrag abgeschlossen wird, sind dazu berechtigt, sich im Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Verwertung der PPK-Abfälle zu bewerben. Die Einzelaufträge werden jeweils für den Zeitraum von 2 Monaten vergeben. Gegenstand des Rahmenentsorgungsvertrages ist die Verwertung von prognostizierten Jahresmengen von ca. 1 800 bis 2 600 Mg/a, d. h. ca. 150 Mg bis 216 Mg (bzw. bezogen auf den Leistungszeitraum der sog. Miniwettbewerbe: von durchschnittlichen 2-Monatsmengen von gesamt ca. 300 Mg bis 433 Mg).
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wismar Übernahme der PPK-Abfälle an der in den Vergabeunterlagen benannten Übernahmestellen des Auftraggebers in der Hansestadt Wismar
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Übersicht und Angaben zum Bieter,
— Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB sowie Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG sowie nach Mindestlohngesetz (MiLoG),
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— Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— Erklärung des Bieters, dass er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
— Eigenerklärung des Bieters zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegalen Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch sowie Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Vergaberecht Mecklenburg-Vorpommern und zur Einhaltung der Verpflichtung unter dem Vorbehalt gem. § 9 VgG MV zur Zahlung des jeweils geltenden Mindest-Stundenentgelts zu bezahlen,
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— es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer und den Zugangscode beim Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren,
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— des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen,
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— für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 47 VgV zu führen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung, siehe Formular „Verpflichtungserklärung“ in Anlage zum Angebotsschreiben).
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2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben,
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind),
— aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, — aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsätze betr. die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters,
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— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 1 Mio. EUR je Schadenfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken.
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Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Kopie des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung bzw. anderer nach § 109 Abs. 2 Umwelt HG zulässiger Vorsorgenachweise,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i. S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird,
— Auflistung von Referenzaufträgen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Verwertung von PPK-Abfällen (nicht notwendigerweise in eigener Anlage), mit Benennung von Auftraggeber (Telefon-Nr.), Leistungszeitraum und Auftragswert pro Jahr,
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— Vorlage der Zertifikation als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9.000, DINISO 14 000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder –stellen. Sofern eine solche Zertifikation mit dem Angebot nicht vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem Angebotsschreiben beigefügten Formular „Zertifikation“ zu verpflichten, eine Zertifikation bis zum Leistungsbeginn vorzulegen,
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— Angaben zum Entsorgungskonzept einschl.,
— dem Gesamtkonzept der Leitungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit),
— der technischen Ausrüstung des Unternehmens,
— den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung,
— der technischen Leitung des Unternehmens.
Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg der PPK-Abfälle zu beschreiben (zum Beispiel Angabe der Verwertungsanlage, Sortieranlage). Bei den Angaben zu Verwertungs- und Sortieranlagen muss es sich nur und die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. Der Bieter ist an die Angabe der Anlage während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und kann andere zulässige Entsorgungswege wählen;
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— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen verfügen wird,
— Erklärung des Bieters zum Einsatz von Unterauftragnehmern.
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Entsorgungsanlage/n bzw. für das Verwertungsverfahren, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfälle hervorgehen,
— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall Bereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für die vom Rahmenentsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen, auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen;
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— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch vom Unterauftragnehmer.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 10
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Stefan Langer
Internetadresse: www.evb-wismar.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E92486256 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben samt Angaben zur PPK-Vergütung und Anlagen sowie die Urkalkulation (als Datei nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— die Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
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— für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bieter selbst. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen und dürfen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein. Transporteure und Papierfabriken, die Teilleistungen erbringen, ohne selbst Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft zu sein, sind Unterauftragnehmer,
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— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweis zu Angaben zur Verwertung:
Hinweise zum Erhalt der Vergabeunterlagen und etwaiger Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabe-Plattform an die unter I.3) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieteranfragen werden – soweit zweckdienlich – allen Bietern in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der in I. 3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber über die vorstehend genannte elektronische Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Fax: +49 3855885865 📠
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Art. 10 des Gesetzes vom 12.7.2018 (BGBl. I, S. 1151) geändert worden ist, Anwendung.
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§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Wie: Körper überprüfen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Postanschrift: Eckdrift 97
Postleitzahl: 19061
Telefon: +49 38561738110 📞
E-Mail: abst@abst-mv.de 📧
Fax: +49 3856173820 📠
Quelle: OJS 2019/S 051-117414 (2019-03-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 220 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 150-370541
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 051-117414
ABl. S-Ausgabe: 150
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-28 📅
Name: Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfällen der Hansestadt Wismar (ALBA Nord GmbH, KG Ludwig Melosch GmbH & Co., RECON-T GmbH, Remondis Trade and Sales GmbH, VEOLIA Umweltservice Nord GmbH)
Postanschrift: Werftstr. 1
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3841749123 📞
E-Mail: vergabe@evb-hwi.de 📧
Land: Nordwestmecklenburg 🏙️
Internetadresse: www.evb-wismar.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 220 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2019/S 150-370541 (2019-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 220 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 150-370541
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 051-117414
ABl. S-Ausgabe: 150
Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wismar Übernahme der PPK-Abfälle an der in den Vergabeunterlagen benannten Übernahmestellen des Auftraggebers in der Hansestadt Wismar.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-06-28 📅
Name: Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfällen der Hansestadt Wismar (ALBA Nord GmbH, KG Ludwig Melosch GmbH & Co., RECON-T GmbH, Remondis Trade and Sales GmbH, VEOLIA Umweltservice Nord GmbH)
Postanschrift: Werftstr. 1
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23966
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3841749123 📞
E-Mail: vergabe@evb-hwi.de 📧
Land: Nordwestmecklenburg 🏙️
Internetadresse: www.evb-wismar.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 220 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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