Die Freie und Hansestadt (FHH) beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und -instituten, den öffentlichen Hochschulen und Universitäten, sowie der Dataport AöR, der Hamburg Port Authority AöR und der Statdreinigung Hamburg AöR. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen, — Los 1: Nutzfahrzeuge und Kleintransporter kleiner/gleich 3,5 t zGG, — Los 2: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 3,5 t bis kleiner/gleich 7,5 t zGG, — Los 3: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 7,5 t zGG. Es können alle Modelle/Modellreihen mit batterieelektrischen, thermischen oder alternativen Antrieben angeboten werden. Die Fahrzeuge sind mit den nach Stand der Technik höchstmöglichen EU-Abgasstandards anzubieten und müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nutzfahrzeuge
Referenznummer: 2019212425
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt (FHH) beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und -instituten, den öffentlichen Hochschulen und Universitäten, sowie der Dataport AöR, der Hamburg Port Authority AöR und der Statdreinigung Hamburg AöR.
Die Vergabe erfolgt in 3 Losen,
— Los 1: Nutzfahrzeuge und Kleintransporter kleiner/gleich 3,5 t zGG,
— Los 2: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 3,5 t bis kleiner/gleich 7,5 t zGG,
— Los 3: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 7,5 t zGG.
Es können alle Modelle/Modellreihen mit batterieelektrischen, thermischen oder alternativen Antrieben angeboten werden. Die Fahrzeuge sind mit den nach Stand der Technik höchstmöglichen EU-Abgasstandards anzubieten und müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Die Freie und Hansestadt (FHH) beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und -instituten, den öffentlichen Hochschulen und Universitäten, sowie der Dataport AöR, der Hamburg Port Authority AöR und der Statdreinigung Hamburg AöR.
Die Vergabe erfolgt in 3 Losen,
— Los 1: Nutzfahrzeuge und Kleintransporter kleiner/gleich 3,5 t zGG,
— Los 2: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 3,5 t bis kleiner/gleich 7,5 t zGG,
— Los 3: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 7,5 t zGG.
Es können alle Modelle/Modellreihen mit batterieelektrischen, thermischen oder alternativen Antrieben angeboten werden. Die Fahrzeuge sind mit den nach Stand der Technik höchstmöglichen EU-Abgasstandards anzubieten und müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nutzfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Pritschenkleinlastwagen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die Freie und Hansestadt (FHH) beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und -instituten, den öffentlichen Hochschulen und Universitäten, sowie der Dataport AöR, der Hamburg Port Authority AöR und der Statdreinigung Hamburg AöR.
Die Freie und Hansestadt (FHH) beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und -instituten, den öffentlichen Hochschulen und Universitäten, sowie der Dataport AöR, der Hamburg Port Authority AöR und der Statdreinigung Hamburg AöR.
Die Vergabe erfolgt in 3 Losen,
— Los 1: Nutzfahrzeuge und Kleintransporter kleiner/gleich 3,5 t zGG,
— Los 2: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 3,5 t bis kleiner/gleich 7,5 t zGG,
— Los 3: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 7,5 t zGG.
Es können alle Modelle/Modellreihen mit batterieelektrischen, thermischen oder alternativen Antrieben angeboten werden. Die Fahrzeuge sind mit den nach Stand der Technik höchstmöglichen EU-Abgasstandards anzubieten und müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Es können alle Modelle/Modellreihen mit batterieelektrischen, thermischen oder alternativen Antrieben angeboten werden. Die Fahrzeuge sind mit den nach Stand der Technik höchstmöglichen EU-Abgasstandards anzubieten und müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Bezeichnung des Loses: Nutzfahrzeuge und Kleintransporter bis kleiner/gleich 3,5 t zGG
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Rahmenverträge mit mehreren Vertragspartnern zum Kauf von Nutzfahrzeugen und Kleintransportern bis kleiner/gleich 3,5 t. zGG.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von 4 Jahren.
Beschreibung der Optionen: Ggf. Auf- und Ausbau der Fahrgestelle im Einzelfall
Bezeichnung des Loses: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 3,5 t bis kleiner/gleich 7,5 t zGG
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Rahmenverträge mit mehreren Vertragspartnern zum Kauf von Nutzfahrzeugen und Lastkraftwagen von größer/gleich 3,5 t. bis kleiner/gleich 7,5 t. zGG.
Bezeichnung des Loses: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 7,5 t zGG
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Rahmenverträge mit mehreren Vertragspartnern zum Kauf von Nutzfahrzeugen und Lastkraftwagen größer 7,5 t. zGG.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister/Gewerberegister, Eigenerklärung Fahrzeughersteller, Generalvertretung oder autorisierte Fachhändler, Eigenerklärung zur Eignung, Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen, Falls zutreffend: Verzeichnis Nachunternehmerleistungen, Erklärung mit Firmenangaben
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Eintrag in ein Handelsregister/Gewerberegister, Eigenerklärung Fahrzeughersteller, Generalvertretung oder autorisierte Fachhändler, Eigenerklärung zur Eignung, Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmen, Falls zutreffend: Verzeichnis Nachunternehmerleistungen, Erklärung mit Firmenangaben
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der autorisierten Vertragswerkstätten, Kataloge/Zubehörlisten sämtlicher angebotener Modelle/Modellreihen, Ansprechpartner bei Abruf der Lieferung/Leistung, Gestattungsvereinbarung LBV, Gestattungsvereinbarung Feuerwehr, Erklärung zur Ersatzteilversorgung, Erklärung zur Einweisung
Liste der autorisierten Vertragswerkstätten, Kataloge/Zubehörlisten sämtlicher angebotener Modelle/Modellreihen, Ansprechpartner bei Abruf der Lieferung/Leistung, Gestattungsvereinbarung LBV, Gestattungsvereinbarung Feuerwehr, Erklärung zur Ersatzteilversorgung, Erklärung zur Einweisung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 130-318451 (2019-07-05)
Ergänzende Angaben (2019-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt (FHH) beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und -instituten, den öffentlichen Hochschulen und Universitäten, sowie der Dataport AöR, der Hamburg Port Authority AöR und der Statdreinigung Hamburg AöR.
Die Vergabe erfolgt in drei Losen,
— Los 1: Nutzfahrzeuge und Kleintransporter kleiner/gleich 3,5 t zGG,
— Los 2: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 3,5 t bis kleiner/gleich 7,5 t zGG,
— Los 3: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 7,5 t zGG.
Es können alle Modelle/Modellreihen mit batterieelektrischen, thermischen oder alternativen Antrieben angeboten werden. Die Fahrzeuge sind mit den nach Stand der Technik höchstmöglichen EU-Abgasstandards anzubieten und müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Die Freie und Hansestadt (FHH) beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und -instituten, den öffentlichen Hochschulen und Universitäten, sowie der Dataport AöR, der Hamburg Port Authority AöR und der Statdreinigung Hamburg AöR.
Die Vergabe erfolgt in drei Losen,
— Los 1: Nutzfahrzeuge und Kleintransporter kleiner/gleich 3,5 t zGG,
— Los 2: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 3,5 t bis kleiner/gleich 7,5 t zGG,
— Los 3: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 7,5 t zGG.
Es können alle Modelle/Modellreihen mit batterieelektrischen, thermischen oder alternativen Antrieben angeboten werden. Die Fahrzeuge sind mit den nach Stand der Technik höchstmöglichen EU-Abgasstandards anzubieten und müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrgestelle mit Führerhaus📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport – Polizei
Kontakt
Telefon: +49 40428669239📞
Fax: +49 40427999186 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Die Vergabe erfolgt in drei Losen,
Quelle: OJS 2019/S 132-324128 (2019-07-09)
Ergänzende Angaben (2019-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Freie und Hansestadt (FHH) beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und -instituten, den öffentlichen Hochschulen und Universitäten, sowie der Dataport AöR, der Hamburg Port Authority AöR und der Statdreinigung Hamburg AöR.
Die Vergabe erfolgt in 3 Losen,
— Los 1: Nutzfahrzeuge und Kleintransporter kleiner / gleich 3,5 t zGG,
— Los 2: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 3,5 t bis kleiner / gleich 7,5 t zGG,
— Los 3: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 7,5 t zGG.
Es können alle Modelle / Modellreihen mit batterieelektrischen, thermischen oder alternativen Antrieben angeboten werden. Die Fahrzeuge sind mit den nach Stand der Technik höchstmöglichen EU-Abgasstandards anzubieten und müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Die Freie und Hansestadt (FHH) beabsichtigt den Abschluss von Rahmenvereinbarungen für alle Behörden und Ämter der FHH (sog. Kernverwaltung) und den dort angeschlossenen Landesbetrieben und -instituten, den öffentlichen Hochschulen und Universitäten, sowie der Dataport AöR, der Hamburg Port Authority AöR und der Statdreinigung Hamburg AöR.
Die Vergabe erfolgt in 3 Losen,
— Los 1: Nutzfahrzeuge und Kleintransporter kleiner / gleich 3,5 t zGG,
— Los 2: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 3,5 t bis kleiner / gleich 7,5 t zGG,
— Los 3: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 7,5 t zGG.
Es können alle Modelle / Modellreihen mit batterieelektrischen, thermischen oder alternativen Antrieben angeboten werden. Die Fahrzeuge sind mit den nach Stand der Technik höchstmöglichen EU-Abgasstandards anzubieten und müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Inneres und Sport –Polizei–
— Los 1: Nutzfahrzeuge und Kleintransporter kleiner / gleich 3,5 t zGG,
— Los 2: Nutzfahrzeuge und Lastkraftwagen größer 3,5 t bis kleiner / gleich 7,5 t zGG,
Es können alle Modelle / Modellreihen mit batterieelektrischen, thermischen oder alternativen Antrieben angeboten werden. Die Fahrzeuge sind mit den nach Stand der Technik höchstmöglichen EU-Abgasstandards anzubieten und müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Es können alle Modelle / Modellreihen mit batterieelektrischen, thermischen oder alternativen Antrieben angeboten werden. Die Fahrzeuge sind mit den nach Stand der Technik höchstmöglichen EU-Abgasstandards anzubieten und müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) entsprechen.
Quelle: OJS 2019/S 142-349545 (2019-07-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-09 📅
Name: Autohaus Siebrecht GmbH, Daimler AG, Iveco Nord Deutschland GmbH, MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, PSA Retail GmbH, Renault Retail Group Deutschland GmbH, Toyota Leasing GmbH, Volkswagen Automobile Hamburg GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
00 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Autohaus Siebrecht GmbH, Daimler AG, Iveco Nord Deutschland GmbH, MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Renault Retail Group Deutschland GmbH, Volkswagen Automobile Hamburg GmbH
Daimler AG, Iveco Nord Deutschland GmbH, MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Scania Vertrieb und Service GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
6
4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,