Das Land Niedersachsen möchte mit der anstehenden Ausschreibung Rahmenvereinbarungen für IT- Dienstleistungen ausschreiben. Es sollen Rahmenvereinbarungen für 3 Lose geschlossen werden, aus denen die Leistungen über Einzelabrufe abgerufen werden können. Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT. Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt: — Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT), — die Niedersächsischen Landesforsten, — der Niedersächsische Verfassungsschutz, — der Niedersächsische Landtag, — der Niedersächsische Landesrechnungshof und — das Landesbildungszentrum für Blinde Hannover. Eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten ist im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-12-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 02829-766/19
Kurze Beschreibung:
Das Land Niedersachsen möchte mit der anstehenden Ausschreibung Rahmenvereinbarungen für IT- Dienstleistungen ausschreiben. Es sollen Rahmenvereinbarungen für 3 Lose geschlossen werden, aus denen die Leistungen über Einzelabrufe abgerufen werden können. Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT. Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt:
— Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT),
— die Niedersächsischen Landesforsten,
— der Niedersächsische Verfassungsschutz,
— der Niedersächsische Landtag,
— der Niedersächsische Landesrechnungshof und
— das Landesbildungszentrum für Blinde Hannover.
Eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten ist im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen möglich.
Das Land Niedersachsen möchte mit der anstehenden Ausschreibung Rahmenvereinbarungen für IT- Dienstleistungen ausschreiben. Es sollen Rahmenvereinbarungen für 3 Lose geschlossen werden, aus denen die Leistungen über Einzelabrufe abgerufen werden können. Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT. Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt:
Das Land Niedersachsen möchte mit der anstehenden Ausschreibung Rahmenvereinbarungen für IT- Dienstleistungen ausschreiben. Es sollen Rahmenvereinbarungen für 3 Lose geschlossen werden, aus denen die Leistungen über Einzelabrufe abgerufen werden können. Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT. Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt:
Das Land Niedersachsen möchte mit der anstehenden Ausschreibung Rahmenvereinbarungen für IT- Dienstleistungen ausschreiben. Es sollen Rahmenvereinbarungen für 3 Lose geschlossen werden, aus denen die Leistungen über Einzelabrufe abgerufen werden können. Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT. Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt:
Eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten ist im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen möglich.
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: System- und Anwendungssoftwareentwicklung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist:
— die Unterstützung bei der Entwicklung von System- und Anwendungssoftware durch den Auftragnehmer zur dauerhaften Überlassung an den Auftraggeber als IT-Dienstleistung sowie
— im Einzelfall die selbständige Entwicklung von System- und Anwendungssoftware durch den Auftragnehmer als Werkleistung auf der Grundlage eines gegebenenfalls für den jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Pflichtenhefts, das der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellen wird, einschließlich der jeweils erforderlichen Beratungsleistung.
— im Einzelfall die selbständige Entwicklung von System- und Anwendungssoftware durch den Auftragnehmer als Werkleistung auf der Grundlage eines gegebenenfalls für den jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Pflichtenhefts, das der Auftragnehmer für den Auftraggeber erstellen wird, einschließlich der jeweils erforderlichen Beratungsleistung.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Bis zu 2 Mal um jeweils 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Betriebsunterstützung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Unterstützungsleistungen bei dem Betrieb der IT-Infrastruktur des Auftraggebers einschließlich Administrations- und sonstiger technischer und verwaltender Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Erbringung von Unterstützungsleistungen bei dem Betrieb der IT-Infrastruktur des Auftraggebers einschließlich Administrations- und sonstiger technischer und verwaltender Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere:
— Planung und Aufbau,
— Installation und Konfiguration von Software und zugehöriger Komponenten,
— Unterstützung und systemtechnische Betreuung bei dem Betrieb komplexer Softwareumgebungen sowie deren Überwachung und Anpassung,
— Software-Pflege, insbesondere die Behandlung von während der ordnungsgemäßen Nutzung von Software auftretender Fehler, Beratungs- und Unterstützungsleistungen bezüglich Funktionen der Software, Ermittlung und Überlassung von Updates/Upgrades und deren Installation, Optimierung von Einstellungen,
— Software-Pflege, insbesondere die Behandlung von während der ordnungsgemäßen Nutzung von Software auftretender Fehler, Beratungs- und Unterstützungsleistungen bezüglich Funktionen der Software, Ermittlung und Überlassung von Updates/Upgrades und deren Installation, Optimierung von Einstellungen,
— Erstellung und Umsetzung von IT-Sicherheitskonzepten,
— sonstige im einem konkreten Einzelauftrag beauftragte betriebsunterstützende Leistungen.
Mit dem Ziel der kontinuierlichen Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der uneingeschränkten Betriebsbereitschaft in Bezug auf die in dem jeweiligen Einzelauftrag in der Einschlussliste beschriebene Hard- und Software umfassende IT-Infrastruktur des Auftraggebers („Vertrags-IT“) einschließlich dazu jeweils erforderlicher Beratungsleistungen.
Mit dem Ziel der kontinuierlichen Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der uneingeschränkten Betriebsbereitschaft in Bezug auf die in dem jeweiligen Einzelauftrag in der Einschlussliste beschriebene Hard- und Software umfassende IT-Infrastruktur des Auftraggebers („Vertrags-IT“) einschließlich dazu jeweils erforderlicher Beratungsleistungen.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Unterstützungsleistungen auch die Fehlerbehandlung schuldet, umfasst diese insbesondere die Eingrenzung der Fehlerursache, die Fehlerdiagnose sowie Leistungen, die auf die Behebung des Fehlers gerichtet sind (z. B. bei Software insbesondere Patches und Service Packs). Leistungen der Fehlerbehandlung im Zusammenhang mit Software können nach Wahl des Auftraggebers auch durch eine Umgehung, Update- oder Upgrade-Lieferung und nach Absprache mit dem Auftragnehmer auch durch Lieferung einer neuen Version erfolgen.
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Unterstützungsleistungen auch die Fehlerbehandlung schuldet, umfasst diese insbesondere die Eingrenzung der Fehlerursache, die Fehlerdiagnose sowie Leistungen, die auf die Behebung des Fehlers gerichtet sind (z. B. bei Software insbesondere Patches und Service Packs). Leistungen der Fehlerbehandlung im Zusammenhang mit Software können nach Wahl des Auftraggebers auch durch eine Umgehung, Update- oder Upgrade-Lieferung und nach Absprache mit dem Auftragnehmer auch durch Lieferung einer neuen Version erfolgen.
Beschreibung der Verlängerungen: Bis zu zweimal um jeweils 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Projektsteuerung und neutrale IT-Beratung
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— die Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von IT-Projekten (IT-Projektmanagementleistungen), insbesondere Softwareentwicklungsprojekten, Organisations-/Veränderungs-projekten, Migrations- und Rolloutprojekten, einschließlich Projektinitiierung und -definition, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektabschluss; sowie
— die Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von IT-Projekten (IT-Projektmanagementleistungen), insbesondere Softwareentwicklungsprojekten, Organisations-/Veränderungs-projekten, Migrations- und Rolloutprojekten, einschließlich Projektinitiierung und -definition, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektabschluss; sowie
— die neutrale IT-Beratung, insbesondere die Strategieberatung, Organisations- und Prozessberatung, Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Analyse, Konzeption, Design und Implementierung, Unterstützung bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtun-gen und Erfolgskontrollen, Unterstützung der Projektleitungen.
— die neutrale IT-Beratung, insbesondere die Strategieberatung, Organisations- und Prozessberatung, Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Analyse, Konzeption, Design und Implementierung, Unterstützung bei der Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtun-gen und Erfolgskontrollen, Unterstützung der Projektleitungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Mit Teilnahmeantrag (TA) sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen.
A) Mit Teilnahmeantrag (TA) sind sämtliche nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) vorzulegen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit Einreichung des TA ein Vordruck – von allen Mitgliedern unterschrieben – auszufüllen, indem insbesondere sämtliche Mitglieder der BG zu benennen sind, die rechtliche Zulässigkeit der Bildung einer BG zu erklären ist, die gesamtschuldnerische Haftung der BG im Falle der Zuschlagserteilung zu erklären ist und ein bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ist.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bewerbergemeinschaft (BG) zusammenschließen. Hierzu ist mit Einreichung des TA ein Vordruck – von allen Mitgliedern unterschrieben – auszufüllen, indem insbesondere sämtliche Mitglieder der BG zu benennen sind, die rechtliche Zulässigkeit der Bildung einer BG zu erklären ist, die gesamtschuldnerische Haftung der BG im Falle der Zuschlagserteilung zu erklären ist und ein bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen ist.
Im Falle einer BG sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der BG vorzulegen.
Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung (Vordruck) ist vom Bewerber mit Einreichung des TA zu erbringen. Der Auftraggeber akzeptiert Verpflichtungserklärungen, deren Wirksamkeit aufschiebend durch die Zuschlagserteilung bedingt ist.
Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 47 Abs. 1 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung (Vordruck) ist vom Bewerber mit Einreichung des TA zu erbringen. Der Auftraggeber akzeptiert Verpflichtungserklärungen, deren Wirksamkeit aufschiebend durch die Zuschlagserteilung bedingt ist.
Im Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber die anderen Unternehmen in seinem TA als eignungsrelevante Nachunternehmer zu benennen (Vordruck) und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Nachunternehmen in dem Umfang vorzulegen in dem der Bewerber die Kapazitäten dieser anderen Unternehmen für die Erfüllung von Eignungskriterien zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt sowie Eigenerklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Im Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber die anderen Unternehmen in seinem TA als eignungsrelevante Nachunternehmer zu benennen (Vordruck) und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Nachunternehmen in dem Umfang vorzulegen in dem der Bewerber die Kapazitäten dieser anderen Unternehmen für die Erfüllung von Eignungskriterien zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt sowie Eigenerklärungen dieser anderen Unternehmen vorzulegen, dass Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i. S. v. § 47 VgV angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im TA – anzugeben und Unterlagen zum Nachweis der Eignung der für die Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen, die nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i. S. v. § 47 VgV angegeben worden sind, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im TA – anzugeben und Unterlagen zum Nachweis der Eignung der für die Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
B) Die geforderten Eignungsanlagen im Einzelnen:
1.1) Abgabe eines TA (Vordruck) einschließlich der geforderten Erklärungen zur Eignung (Vordruck):
— Erklärung zur Akteneinsicht (§ 165 GWB),
— Erklärung zur Einhaltung des Mindestentgelt (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 NTVergG).
1.2) Abgabe eines Fragenkatalogs zur Eignung (Vordruck);
1.3) Soweit einschlägig – Erklärung zur BG (Vordruck);
1.4) Soweit einschlägig – Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten/weiterer Nachunternehmen (Eignungsleihe, Vordruck);
1.5) Verpflichtungserklärung für eignungsrelevante weitere Nachunternehmer;
1.6) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123,124 GWB).
C) Die Eignungskriterien sind wie folgt kategorisiert:
[A(usschluss) – Kriterien] müssen uneingeschränkt erfüllt werden. Die Nichterfüllung einer als A-Kriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
[B(ewertungs) – Kriterien] werden daraufhin geprüft, inwieweit der Antrag des Bewerbers den Anforderungen zur Eignung entspricht. Der jeweilige Erfüllungsgrad schlägt sich dann auf die Bewertungspunkte (BP) mit 0-10 Punkte nieder.
Die [B-Kriterien] werden entsprechend ihrer Bedeutung durch Gewichtungspunkte (GP) gewichtet.
Die Eignungspunkte (EP) pro Los ergeben sich wie folgt: EP = Summe über aller B-Kriterien (BP*GP)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.1) Los 1, Los 2, Los 3:
Angabe, für welche Teile des Auftrags bzw. für welche Leistungsbereiche Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden (Vordruck);
2.2) Los 1, Los 2, Los 3:
Angabe des Netto-Gesamtumsatzes des Bewerbers jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei einer BG sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben;
2.3) Los 1, Los 2, Los 3:
Angabe des Netto-Gesamtumsatzes des Bewerbers bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist:
— Los 1: System- und Anwendungssoftwareentwicklung,
— Los 2: Betriebsunterstützung,
— Los 3: Projektsteuerung und neutrale IT-Beratung.
Jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren an. Bei einer BG sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
2.4) Los 1, Los 2, Los 3:
Verpflichtung des Auftragnehmers zum Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR je Schadensereignis für Sach- und Personenschäden, die durch ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen entstehen – nach Zuschlagserteilung – für die Dauer der Rahmenvereinbarung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Verpflichtung des Auftragnehmers zum Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mindestens 3 Mio. EUR je Schadensereignis für Sach- und Personenschäden, die durch ihn oder seinen Erfüllungsgehilfen entstehen – nach Zuschlagserteilung – für die Dauer der Rahmenvereinbarung.
Mindeststandards:
2.5) Los 1, Los 2, Los 3:
(A-Kriterium)
Der Netto-Mindestjahresumsatz des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beträgt:
— Los 1, Los 2: 70 Mio. EUR,
— Los 3: 130 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3.1) Los 1, Los 2, Los 3:
Angabe, für welche Teile des Auftrags bzw. für welche Leistungsbereiche Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden (Vordruck);
3.2)
Los 1, Los 3: GP = 30
Los 2: GP = 60
(B-Kriterium)
Darstellung des Unternehmens und sein Leistungsspektrum mit Bezug zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand:
— Los 1: System- und Anwendungssoftwareentwicklung,
— Los 2: Betriebsunterstützung,
— Los 3: Projektsteuerung und neutrale IT-Beratung.
Berücksichtigung, der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bereiche und Projekte und insbesondere die Skill-Profile. Angabe, welcher Auftragsteil bzw. welche Skill- und/oder Leistungsbereiche an eignungsrelevante Nachunternehmer vergeben werden.
Berücksichtigung, der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bereiche und Projekte und insbesondere die Skill-Profile. Angabe, welcher Auftragsteil bzw. welche Skill- und/oder Leistungsbereiche an eignungsrelevante Nachunternehmer vergeben werden.
0-3 Pkt = Unzureichende Darstellung; die Darstellung des Leistungsspektrums in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ist nicht nachvollziehbar oder entspricht nicht im erforderlichen Umfang den Anforderungen der Leistungsbeschreibung; 4-7 Pkt = Schlüssige und gute Darstellung; die Darstellung des Leistungsspektrums in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ist nachvollziehbar und entspricht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung; 8-10 Pkt = Sehr schlüssige und fundierte Darstellung; die Darstellung des Leistungsspektrums in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ist nachvollziehbar und dienst in besonderer Weise der Zielerreichung der Leistungsbeschreibung.
0-3 Pkt = Unzureichende Darstellung; die Darstellung des Leistungsspektrums in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ist nicht nachvollziehbar oder entspricht nicht im erforderlichen Umfang den Anforderungen der Leistungsbeschreibung; 4-7 Pkt = Schlüssige und gute Darstellung; die Darstellung des Leistungsspektrums in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ist nachvollziehbar und entspricht den Anforderungen der Leistungsbeschreibung; 8-10 Pkt = Sehr schlüssige und fundierte Darstellung; die Darstellung des Leistungsspektrums in Bezug auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand ist nachvollziehbar und dienst in besonderer Weise der Zielerreichung der Leistungsbeschreibung.
3.3)
Los 1, Los 3: GP = 10
Los 2: GP = 5
[B-Kriterium]
Besitzt das Unternehmen eine gültige Zertifizierung ISO 14001 – Environmental Management System oder gleichwertig. Der entsprechende Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
0 Pkt = nein; 10 Pkt = ja
3.4)
Nur für Los 3: GP = 25
Das Unternehmen besitzt eine Unternehmens- und/oder Organisationszertifizierung für Projektmanagement (keine Personen-Zertifizierungen)? Die entsprechenden Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Angabe der Mitarbeiterzahlen, die im Tätigkeitsbereich des Auftrages – Leistungsbereiche (LB) – während der Vertragslaufzeit insgesamt zur Verfügung stehen werden und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
GP = 35 – Summe der gesamten Mitarbeiterzahlen über alle Leistungsbereiche hinweg:
— LB A: für Projektmanagement von Projekten bis 2 000 PT bzw. 4 000 000 EUR,
— LB B: für Projektmanagement von Projekten größer 2 000 PT bzw. 4 000 000 EUR,
— LB C: für Projektmanagement von Projekten größer 5 000 PT bzw. 15 000 000 EUR,
— LB D: IT-Beratung für Netzwerk/TK,
— LB E: IT-Beratung für Server,
— LB F: IT-Beratung für Anwendungen,
— LB G: IT-Beratung für Datenbanken,
— LB H: IT-Beratung für Entwicklung,
— LB I: IT-Beratung für Change Management,
— LB J: IT-Beratung für Enabling,
— LB K: IT-Beratung für eAkte,
— LB L: IT-Beratung für Prozessdesign/ Informationsmanagement.
Für LB A-L in Summe:0 Pkt = < 93 MA, 3 Pkt = 93-150 MA, 6 Punkte = 151-300 MA, 10 Pkt = > 300 MA.
3.6) Los 1, Los 2, Los 3:
Angabe, für welche Teile des Auftrags bzw. für welche Leistungsbereiche weitere Nachunternehmer in Anspruch genommen werden (Vordruck).
Mindeststandards:
3.7) Los 1, Los 2, Los 3:
Das Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung ISO 27001 – Information Security System oder gleichwertig. Der entsprechende Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen;
3.8) Los 1, Los 2, Los 3:
[A-Kriterium]
Das Unternehmen besitzt eine gültige Zertifizierung ISO 9001 – Quality Management System oder gleichwertig. Der entsprechende Nachweis ist dem Teilnahmeantrag beizufügen;
3.9) Los 1, Los 2, Los 3:
Während der Vertragslaufzeit stehen mindestens nachfolgend angegebenen Mitarbeiter, die im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungsbereiche gemäß 3.5) und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden, zur Verfügung, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Während der Vertragslaufzeit stehen mindestens nachfolgend angegebenen Mitarbeiter, die im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Leistungsbereiche gemäß 3.5) und im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden, zur Verfügung, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht.
Los 1:
— LB A: mind. 5,
— LB B: mind. 5,
— LB C: mind. 5.
Los 2:
— LB C: mind. 5,
— LB D: mind. 5,
— LB E: mind. 5.
Los 3:
— LB A: mind. 2,
— LB B: mind. 10,
— LB D: mind. 2,
— LB E mind. 2,
— LB F: mind. 2,
— LB G: mind. 2,
— LB H: mind. 2,
— LB I: mind. 15,
— LB J: mind. 15,
— LB K: mind. 15,
— LB L: mind. 20.
3.10) Los 1, Los 2, Los 3:
Angabe
— Los 1: Zweier Referenzprojektes (Vordruck),
— Los 2, Los 3: Eines Referenzprojektes (Vordruck).
Aus den letzten 5 Jahren, bei dem der Gegenstand der Vergabe hinsichtlich des Leistungsgegenstandes mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar ist.
Los 1, Los: 2:
— der Leistungsbeginn muss innerhalb des 5-Jahreszeitraums liegen. Die Leistung (Auftrag) muss abgeschlossen sein. Der Leistungszeitraum beträgt mindestens 12 Monate,
— das Auftragsvolumen (netto) beträgt mindestens 1 Mio. EUR,
— es sind mindestens 500 Personentage angefallen,
— es wurden mindestens 3 verschiedene Mitarbeiter/innen in unterschiedlichen Rollen im Rahmen.
—— Los 1: der Softwareentwicklung,
—— Los 2: der Betriebsunterstützung.
Eingesetzt.
— der Leistungsbeginn muss innerhalb des 5-Jahreszeitraums liegen. Die Leistung (Auftrag) muss abgeschlossen sein. Der Leistungszeitraum beträgt mindestens 3 Jahre,
— das Auftragsvolumen (netto) beträgt mindestens 2,5 Mio. EUR,
— es sind mindestens 1 000 Personentage angefallen,
— es wurden mindestens 20 verschiedene Mitarbeiter/innen eingesetzt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zur Angebotsabgabe werden nur die 5 Bewerber mit der höchsten Eignungspunktzahl (EP) aufgefordert. Sollten auf Platz 5 mehrere Bewerber mit der gleichen Eignungspunktzahl liegen wird die Maximalzahl von 5 entsprechend erhöht.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung – Vergabekammer
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151336📞
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschänkungen – GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; die Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Weg oder per Fax beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2019/S 214-525615 (2019-11-04)
Ergänzende Angaben (2019-11-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Niedersachsen möchte mit der anstehenden Ausschreibung Rahmenvereinbarungen für IT- Dienstleistungen ausschreiben. Es sollen Rahmenvereinbarungen für 3 Lose geschlossen werden, aus denen die Leistungen über Einzelabrufe abgerufen werden können. Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT. Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt:
— Hannoversche Informationstechnologien AöR (hannIT);
— die Niedersächsischen Landesforsten;
— der Niedersächsische Verfassungsschutz;
— der Niedersächsische Landtag;
— der Niedersächsische Landesrechnungshof und
— das Landesbildungszentrum für Blinde Hannover.
Eine Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten ist im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen möglich.
Das Land Niedersachsen möchte mit der anstehenden Ausschreibung Rahmenvereinbarungen für IT- Dienstleistungen ausschreiben. Es sollen Rahmenvereinbarungen für 3 Lose geschlossen werden, aus denen die Leistungen über Einzelabrufe abgerufen werden können. Bezugsberechtigt sind sämtliche Dienststellen der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung, welche von § 1 Abs. 2, mit Ausnahme der unter Abs. 3 Satz 1 genannten Dienststellen, der Benutzungs- und Beschaffungsordnung für IT. Niedersachsen (Nds. MBl. 2014, 244) erfasst sind. Des Weiteren sind folgende Stellen bezugsberechtigt:
— Installation und Konfiguration von Software und zugehöriger Komponenten;
— Unterstützung und systemtechnische Betreuung bei dem Betrieb komplexer Softwareumgebungen sowie deren Überwachung und Anpassung;
— Software-Pflege, insbesondere die Behandlung von während der ordnungsgemäßen Nutzung von Software auftretender Fehler, Beratungs- und Unterstützungsleistungen bezüglich Funktionen der Software, Ermittlung und Überlassung von Updates/Upgrades und deren Installation, Optimierung von Einstellungen;
— Software-Pflege, insbesondere die Behandlung von während der ordnungsgemäßen Nutzung von Software auftretender Fehler, Beratungs- und Unterstützungsleistungen bezüglich Funktionen der Software, Ermittlung und Überlassung von Updates/Upgrades und deren Installation, Optimierung von Einstellungen;
— Erstellung und Umsetzung von IT-Sicherheitskonzepten;
— die Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von IT-Projekten (IT-Projektmanagementleistungen), insbesondere Softwareentwicklungsprojekten, Organisations-/Veränderungsprojekten, Migrations- und Rolloutprojekten, einschließlich Projektinitiierung und -definition, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektabschluss; sowie
— die Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von IT-Projekten (IT-Projektmanagementleistungen), insbesondere Softwareentwicklungsprojekten, Organisations-/Veränderungsprojekten, Migrations- und Rolloutprojekten, einschließlich Projektinitiierung und -definition, Projektplanung, Projektdurchführung und Projektabschluss; sowie
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-04 📅
Name: Computacenter AG & Co. oHG
Postanschrift: Hindenburgstraße 43-45
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland 🇩🇪 Region Hannover
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Computacenter AG & Co oHG
Bechtle AG
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Postort: Neckarsulm
Postleitzahl: 74172
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Digitalisierung- Vergabekammer -
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate über den Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union.