Rahmenvereinbarungen über Rohr- und Tiefbauleistungen für das Netz sowie Hausanschlüsse im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH: Los 1 umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für das Versorgungsnetz, insbesondere die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen, sowie Bereitschaftsdienst (einschließlich Leckageortung) und Gas- und Wasserrohrnetzüberprüfung für das Netz und die Hausanschlüsse. Los 2 umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für Hausanschlüsse, insbesondere die Erneuerung von Hausanschlussleitungen, sowie den Neubau von Hausanschlüssen. Voraussichtlich hat der jeweilige Auftragnehmer keinen Anspruch auf Exklusivität und muss die Leistungen ab dem 1.1.2020 erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Referenznummer: Rahmenvereinbarungen über Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für das Netz und Hausanschlüsse
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarungen über Rohr- und Tiefbauleistungen für das Netz sowie Hausanschlüsse im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH:
Los 1 umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für das Versorgungsnetz, insbesondere die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen, sowie Bereitschaftsdienst (einschließlich Leckageortung) und Gas- und Wasserrohrnetzüberprüfung für das Netz und die Hausanschlüsse.
Los 2 umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für Hausanschlüsse, insbesondere die Erneuerung von Hausanschlussleitungen, sowie den Neubau von Hausanschlüssen. Voraussichtlich hat der jeweilige Auftragnehmer keinen Anspruch auf Exklusivität und muss die Leistungen ab dem 1.1.2020 erbringen.
Rahmenvereinbarungen über Rohr- und Tiefbauleistungen für das Netz sowie Hausanschlüsse im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH:
Los 1 umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für das Versorgungsnetz, insbesondere die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen, sowie Bereitschaftsdienst (einschließlich Leckageortung) und Gas- und Wasserrohrnetzüberprüfung für das Netz und die Hausanschlüsse.
Los 2 umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für Hausanschlüsse, insbesondere die Erneuerung von Hausanschlussleitungen, sowie den Neubau von Hausanschlüssen. Voraussichtlich hat der jeweilige Auftragnehmer keinen Anspruch auf Exklusivität und muss die Leistungen ab dem 1.1.2020 erbringen.
Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 24 Monaten gekündigt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarungen über Rohr- und Tiefbauleistungen für das Netz sowie Hausanschlüsse im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH:
Los 1 umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für das Versorgungsnetz, insbesondere die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen, sowie Bereitschaftsdienst (einschließlich Leckageortung) und Gas- und Wasserrohrnetzüberprüfung für das Netz und die Hausanschlüsse.
Los 1 umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für das Versorgungsnetz, insbesondere die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen, sowie Bereitschaftsdienst (einschließlich Leckageortung) und Gas- und Wasserrohrnetzüberprüfung für das Netz und die Hausanschlüsse.
Los 2 umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für Hausanschlüsse, insbesondere die Erneuerung von Hausanschlussleitungen, sowie den Neubau von Hausanschlüssen. Voraussichtlich hat der jeweilige Auftragnehmer keinen Anspruch auf Exklusivität und muss die Leistungen ab dem 1.1.2020 erbringen.
Los 2 umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für Hausanschlüsse, insbesondere die Erneuerung von Hausanschlussleitungen, sowie den Neubau von Hausanschlüssen. Voraussichtlich hat der jeweilige Auftragnehmer keinen Anspruch auf Exklusivität und muss die Leistungen ab dem 1.1.2020 erbringen.
Geschätzter Gesamtwert: 37 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Tiefbau-; Rohr-/Leitungsarbeiten für das Netz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für das Versorgungsnetz, insbesondere die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen, sowie Bereitschaftsdienst (einschließlich Leckageortung) und Gas- und Wasserrohrnetzüberprüfung für das Netz und die Hausanschlüsse, jeweils im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für das Versorgungsnetz, insbesondere die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen, sowie Bereitschaftsdienst (einschließlich Leckageortung) und Gas- und Wasserrohrnetzüberprüfung für das Netz und die Hausanschlüsse, jeweils im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH.
Der Auftrag hat eine Laufzeit von insgesamt 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 24 Monaten gekündigt werden.
Bezeichnung des Loses: Tiefbau-;Rohr-/Leitungsarbeiten für Hausanschlüsse.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Tiefbau- und Rohr-/Leitungsarbeiten für Hausanschlüsse, insbesondere die Erneuerung von Hausanschlussleitungen, sowie der Neubau von Hausanschlüssen, jeweils im Netzgebiet der Stadtwerke Iserlohn GmbH.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 000 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
(1) Formlose unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
(a) keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
(b) der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n), der Soka Bau und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
(b) der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n), der Soka Bau und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
(2) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
(2) Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
(3) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
(1) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
(2) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal);
(3) Kopie einer Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Institutes (Bankauskunft genügt nicht), die nicht älter als ein Jahr ist. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs, 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(3) Kopie einer Bonitätsauskunft der Creditreform oder eines vergleichbaren Institutes (Bankauskunft genügt nicht), die nicht älter als ein Jahr ist. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs, 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Liste der vom Bewerber erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie der Referenzen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Liste der vom Bewerber erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie der Referenzen. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mindeststandards:
Folgende Qualifikationsnachweise (oder gleichwertig) müssen die Bewerber möglichst mit dem Teilnahmeantrag vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften nur von einem Mitglied, wenn dieses Mitglied im Teilnahmeantrag als zuständiges Mitglied für die jeweiligen Arbeiten gekennzeichnet ist):
Folgende Qualifikationsnachweise (oder gleichwertig) müssen die Bewerber möglichst mit dem Teilnahmeantrag vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften nur von einem Mitglied, wenn dieses Mitglied im Teilnahmeantrag als zuständiges Mitglied für die jeweiligen Arbeiten gekennzeichnet ist):
(1) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation des Unternehmens für Gasrohrnetzüberprüfung nach DVGW G 468-1 (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Rohr-/Leitungsbau);
(2) Eigenerklärung, dass ein Mitarbeiter im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation als Gasspürer nach DVGW G 468-2 (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Rohr-/Leitungsbau);
(3) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation des Unternehmens nach DVGW W 491-1 zur Inspektion und Wartung von Wasserverteilungsanlagen (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Rohr-/Leitungsbau);
(3) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation des Unternehmens nach DVGW W 491-1 zur Inspektion und Wartung von Wasserverteilungsanlagen (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Rohr-/Leitungsbau);
(4) Eigenerklärung, dass ein Mitarbeiter im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation als Fachkraft für Wasserrohrnetzinspektion nach DVGW W 491-2 (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Rohr-/Leitungsbau);
(5) Eigenerklärung, dass ein Mitarbeiter (insbesondere Bauleiter) im Besitz einer Qualifikation nach MVAS99 („Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“) (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt(Tiefbau);
(5) Eigenerklärung, dass ein Mitarbeiter (insbesondere Bauleiter) im Besitz einer Qualifikation nach MVAS99 („Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“) (oder vergleichbar) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt(Tiefbau);
(6) Eigenerklärung, dass der Bewerber einen vollausgerüsteten Messwagen für die Verlust- und Verbrauchsmessungen im Wassernetz vorhält (Rohr-/Leitungsbau);
(7) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer geltenden Abfalltransportgenehmigung zum Transport von Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen nach § 49 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) ist (Tiefbau);
(7) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer geltenden Abfalltransportgenehmigung zum Transport von Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen nach § 49 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) ist (Tiefbau);
(8) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation nach AMS Bau (05/2011oder aktueller) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Tiefbau). Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
(8) Eigenerklärung, dass der Bewerber im Besitz einer Zertifizierung bzw. Qualifikation nach AMS Bau (05/2011oder aktueller) ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Tiefbau). Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Vor Zuschlagserteilung wird die Stadtwerke Iserlohn GmbH von den Bestbietern einen Gewerbezentralregisterauszug gemäß GewO fordern sowie Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vornehmen;
(2) Nach Zuschlagserteilung und vor Vertragsunterzeichnung muss die Urkalkulation vorgelegt werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Bei mehreren geeigneten Bewerbern, die die Mindeststandards erfüllen, wird der Auftraggeber die Bewerber anhand dieser Kriterien auswählen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Die Leistungsfähigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Die Fachkunde wird anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Der Auftraggeber bewertet die Leistungsfähigkeit und Fachkunde in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. In Bezug auf die Leistungsfähigkeit gilt Folgendes: Je größer in den letzten 3 Geschäftsjahren der Gesamtumsatz sowie der mit dem Auftragsgegenstand in vergleichbaren Projekten erwirtschaftete Umsatz, desto mehr Punkte; je höher die Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal), desto mehr Punkte; je besser die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung, desto mehr Punkte; je besser die Bonität, desto mehr Punkte. In Bezug auf die Fachkunde gilt Folgendes: je mehr und bessere mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet. Bei mehreren geeigneten Bewerbern, die die Mindeststandards erfüllen, wird der Auftraggeber die Bewerber anhand dieser Kriterien auswählen. Die Auswahlkriterien stehen im Verhältnis 30 % (Leistungsfähigkeit) zu 70 % (Fachkunde). Die Leistungsfähigkeit wird anhand der unter Ziffer III.1.2) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Die Fachkunde wird anhand der unter Ziffer III.1.3) genannten Angaben und Nachweise bewertet. Der Auftraggeber bewertet die Leistungsfähigkeit und Fachkunde in einem relativen Vergleich der Bewerber miteinander. Pro Eignungskriterium (Leistungsfähigkeit und Fachkunde) werden bis zu 10 Bewertungspunkte vergeben. Die Gesamtbewertung erfolgt pro Teilnahmeantrag, indem die Punktzahl pro Eignungskriterium mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor multipliziert und dann addiert wird. In Bezug auf die Leistungsfähigkeit gilt Folgendes: Je größer in den letzten 3 Geschäftsjahren der Gesamtumsatz sowie der mit dem Auftragsgegenstand in vergleichbaren Projekten erwirtschaftete Umsatz, desto mehr Punkte; je höher die Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal), desto mehr Punkte; je besser die Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung, desto mehr Punkte; je besser die Bonität, desto mehr Punkte. In Bezug auf die Fachkunde gilt Folgendes: je mehr und bessere mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen, desto mehr Punkte.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-07-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
(1) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3) genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen;
(1) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3) genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen;
(2) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen;
(3) Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers;
(3) Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers;
(4) Die Bieter haben bereits im Teilnahmeantrag deutlich zu machen, um welche Lose sie sich bewerben;
(5) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird die Bewerber im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Abgabe indikativer Angebote auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im 3. Quartal 2019 zu erteilen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen;
(5) Der Auftraggeber vergibt die Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Der Auftraggeber wird die Bewerber im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb zur Abgabe indikativer Angebote auffordern. Die indikativen Angebote wird der Auftraggeber nicht werten. Die Angebote dienen dem Auftraggeber vielmehr dazu, mit den Bietern Verhandlungsgespräche zu führen und die Vergabeunterlagen weiter zu konkretisieren. Bieter haben über Optimierungsvorschläge die Möglichkeit, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche stellt der Auftraggeber den Bietern aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung und fordert die Bieter auf Grundlage der aktualisierten und konkretisierten Vergabeunterlagen zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes auf. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Zuschlag im 3. Quartal 2019 zu erteilen. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen;
(6) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest.
(6) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 SektVO dadurch nachkommen, dass er auf der unter I.3) genannten Website den derzeit vorhandenen Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 SektVO. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist es, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb noch nicht alle Unterlagen fest.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach IV.2.2) bei dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2019/S 120-295216 (2019-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen
Postanschrift: Stefanstraße 4-8
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de/🌏
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-25 📅
Name: SPIE SAG GmbH
Postanschrift: Käthe-Kollwitz-Straße 12
Postort: Waldbröl
Postleitzahl: 51545
Land: Deutschland 🇩🇪 Oberbergischer Kreis
🏙️
Name: G. und R. Scholz GmbH & Co. KG
Postanschrift: Adlerstraße 4-8
Postort: Menden
Postleitzahl: 58708
Land: Märkischer Kreis
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herr Bernd Grürmann
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit der Auftragsvergabe endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2020/S 027-062897 (2020-02-05)