Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorzulegen:
— für Los 1 u. 2: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern (UN) mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als UN vorgesehen ist, sofern UN eingesetzt werden,
— Darstellung des Verwertungskonzepts (nach LOSEN). Hierin sind die Verwertungswege der Bioabfälle u. des Fertigkomposts unter Nennung der Art der Übernahme, des Transports sowie der vorgesehenen Verwertungs-, Vermarktungswege/des Bestimmungsorts zu beschreiben. Die Genehmigungssituation ist zu erläutern. Der Bieter kann auch andere zulässige Entsorgungswege wählen, z. B. auf einen Ausfallverbund zurückgreifen,
— für Los 1 u. 2: Eigenerklärung o. Fremderklärungen (in Form verbindlicher Zusagen) welche die tats. Verfügbarkeit der Verwertungsanlage(n) (freien Kapazitäten vorausgesetzt) für die Laufzeit der RV belegen,
— für Los 1 u. 2: Nachweis gem. § 56 KrWG (EfB) u. Anzeigenbestätigung gem. § 53 KrWG o. Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde für die einzelnen zu erbringenden Leistungen (Befördern, Lagern, Behandeln u. Verwerten des AVV 200301). Zertifikat inkl. Positivkatalog kann in Kopie eingereicht werden,
— für Los 1 u. 2: Angaben von Referenzen über vergleichbare Leistungen gem. § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A, eine Auftraggeberbestätigung muss (zunächst) nicht beigefügt werden. Sofern der Bieter noch nicht o. über nicht hinreichende Referenzen seiner abfallwirtschaftl. Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sich für ausreichend fachkundig u. leistungsfähig hält. Er kann weitere Unterlagen,Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten die für den Auftrag verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnr.),
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Auftragssumme (netto),
— Ausführungszeitraum.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
— für Los 1 u. 2: Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— für Los 1 u. 2: Angaben zu Verwertungswegen u. -anlagen.
Der AG behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen.
Bei Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme vorzulegen:
— für Los 1 u. 2: Benennung von UN, sofern im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an UN vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden,
— für Los 1 u. 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom UN.
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise gem. § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen.
Anstatt der Bankerklärung u. Bilanzen können Bieter ein externes o. bankinternes Ratingergebnis (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Nachweise auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer u. die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben
und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde u. Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten u. Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots – etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung – nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.