Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transport u. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kommunaler Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht. Los 1 (Übernahme im Havariefall): Los 2 (Übernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund Planmengensteigerungen, jahreszeit. Schwankungen etc.), ab den Stationen: 1) ZAK in 67657 Kaiserslautern; 2) Fa. Zeller in 67112 Mutterstadt; 3) Bioabfallkompostwerk in 67269 Grünstadt. Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von güte gesichertem Kompost aus Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3). Es handelt sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Für alle LOSE gilt: Beladung erfolgt mittels Radlader. Es wird auf die Vergabe unterlagen (Leistungsbeschreibung etc.) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 05_2019_VOL
Kurze Beschreibung:
Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transport u. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kommunaler Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Los 1 (Übernahme im Havariefall):
Los 2 (Übernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund Planmengensteigerungen, jahreszeit. Schwankungen etc.), ab den Stationen:
1) ZAK in 67657 Kaiserslautern;
2) Fa. Zeller in 67112 Mutterstadt;
3) Bioabfallkompostwerk in 67269 Grünstadt.
Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von güte gesichertem Kompost aus Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3). Es handelt sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Für alle LOSE gilt: Beladung erfolgt mittels Radlader.
Es wird auf die Vergabe unterlagen (Leistungsbeschreibung etc.) verwiesen.
Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transport u. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kommunaler Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Los 1 (Übernahme im Havariefall):
Los 2 (Übernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund Planmengensteigerungen, jahreszeit. Schwankungen etc.), ab den Stationen:
1) ZAK in 67657 Kaiserslautern;
2) Fa. Zeller in 67112 Mutterstadt;
3) Bioabfallkompostwerk in 67269 Grünstadt.
Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von güte gesichertem Kompost aus Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3). Es handelt sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Für alle LOSE gilt: Beladung erfolgt mittels Radlader.
Es wird auf die Vergabe unterlagen (Leistungsbeschreibung etc.) verwiesen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-11 📅
Datum des Beginns: 2019-10-16 📅
Datum des Endes: 2023-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 132-324561
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
— für LOS 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog. vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt,
— außerdem ist von den Bietern die Fremdfirmenordnung durch Abgabe der Fremdfirmenerklärung der ZAK mit Abgabe des Angebots anzuerkennen. Sowohl die Fremdfirmenordnung als auch die dazugehörige Fremdfirmenerklärung können auf der Homepage des Auftraggebers (www.zak-kl.de) unter Downloads abgerufen werden,
— in den Vergabeunterlagen wird je Los eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten - auch zu den zu beachtenden Transportwegen – wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK, Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
Diese können unter „http://www.zak-kl.de/downloads" abgerufen werden.
Näheres zu den Losen z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen und prognostizierte Mengen an den jeweiligen Umladestationen sowie Mindestübernahmemengen und zu beachtende Transportwege siehe Vergabeunterlagen.
Ferner wird auf die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreiung etc.) verwiesen.
— für LOS 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog. vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt,
— außerdem ist von den Bietern die Fremdfirmenordnung durch Abgabe der Fremdfirmenerklärung der ZAK mit Abgabe des Angebots anzuerkennen. Sowohl die Fremdfirmenordnung als auch die dazugehörige Fremdfirmenerklärung können auf der Homepage des Auftraggebers (www.zak-kl.de) unter Downloads abgerufen werden,
— in den Vergabeunterlagen wird je Los eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten - auch zu den zu beachtenden Transportwegen – wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK, Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
Diese können unter „http://www.zak-kl.de/downloads" abgerufen werden.
Näheres zu den Losen z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen und prognostizierte Mengen an den jeweiligen Umladestationen sowie Mindestübernahmemengen und zu beachtende Transportwege siehe Vergabeunterlagen.
Ferner wird auf die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreiung etc.) verwiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transport u. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kommunaler Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transport u. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kommunaler Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Los 1 (Übernahme im Havariefall):
Los 2 (Übernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund Planmengensteigerungen, jahreszeit. Schwankungen etc.), ab den Stationen:
1) ZAK in 67657 Kaiserslautern;
2) Fa. Zeller in 67112 Mutterstadt;
3) Bioabfallkompostwerk in 67269 Grünstadt.
Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von güte gesichertem Kompost aus Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3). Es handelt sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Für alle LOSE gilt: Beladung erfolgt mittels Radlader.
Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von güte gesichertem Kompost aus Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3). Es handelt sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Für alle LOSE gilt: Beladung erfolgt mittels Radlader.
Es wird auf die Vergabe unterlagen (Leistungsbeschreibung etc.) verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Mengenübernahme im Havariefall
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Los 1 (Mengenübernahme im Havariefall):
Bis zu 15 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 %/100 % und 130 % der Gesamtjahresmenge);
Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab Umladestation:
Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab Umladestation:
1) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern;
2) Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt;
3) Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt.
Unternehmen, mit welchen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde, sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Bioabafallverwertung zu bewerben.
Unternehmen, mit welchen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wurde, sind nachfolgend dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (sog. Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Bioabafallverwertung zu bewerben.
Zusätzliche Informationen:
— für LOS 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog. vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt,
— für LOS 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog. vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt,
— außerdem ist von den Bietern die Fremdfirmenordnung durch Abgabe der Fremdfirmenerklärung der ZAK mit Abgabe des Angebots anzuerkennen. Sowohl die Fremdfirmenordnung als auch die dazugehörige Fremdfirmenerklärung können auf der Homepage des Auftraggebers (www.zak-kl.de) unter Downloads abgerufen werden,
— außerdem ist von den Bietern die Fremdfirmenordnung durch Abgabe der Fremdfirmenerklärung der ZAK mit Abgabe des Angebots anzuerkennen. Sowohl die Fremdfirmenordnung als auch die dazugehörige Fremdfirmenerklärung können auf der Homepage des Auftraggebers (www.zak-kl.de) unter Downloads abgerufen werden,
— in den Vergabeunterlagen wird je Los eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten - auch zu den zu beachtenden Transportwegen – wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK, Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
— in den Vergabeunterlagen wird je Los eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten - auch zu den zu beachtenden Transportwegen – wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK, Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
Diese können unter „http://www.zak-kl.de/downloads" abgerufen werden.
Näheres zu den Losen z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen und prognostizierte Mengen an den jeweiligen Umladestationen sowie Mindestübernahmemengen und zu beachtende Transportwege siehe Vergabeunterlagen.
Ferner wird auf die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreiung etc.) verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Mengenübernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund unerwarteter Planmengensteigerungen, jahreszeitlicher Schwankungen etc.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 (Mengenübernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund unerwarteter Planmengensteigerungen, jahreszeitlicher Schwankungen etc.):
bis zu 9 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 %/100 % und 130 % der Gesamtjahresmenge); Preisobergrenze für das angebotene Verwertungs- einschließlich Transportentgelt: 60,00 EUR/Mg (netto) Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab den Umladestationen:
bis zu 9 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 %/100 % und 130 % der Gesamtjahresmenge); Preisobergrenze für das angebotene Verwertungs- einschließlich Transportentgelt: 60,00 EUR/Mg (netto) Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab den Umladestationen:
Zusätzliche Informationen:
In LOS 2 ist zu beachten, dass eine Preisobergrenze von 60,00 EUR/Mg (netto) nicht überschritten werden darf, andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
In den Vergabeunterlagen wird je LOS eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten – auch zu den zu beachtenden Transportwegen – wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK, Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
In den Vergabeunterlagen wird je LOS eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten – auch zu den zu beachtenden Transportwegen – wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK, Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
Für LOS 1 und LOS 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog. vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt.
Für LOS 1 und LOS 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog. vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt.
Näheres zu den LOSEN z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen und prognostizierte Mengen an den jeweiligen Umladestationen sowie Mindestübernahmemengen und zu beachtende Transportwege siehe Vergabeunterlagen.
Ferner wird grundsätzlich auf die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung etc.) verwiesen.
Bezeichnung des Loses: Mengenübernahme von gütegesichertem Fertigkompost
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 (Mengenübernahme von gütegesichertem Fertigkompost):
bis zu 15 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter Mengenschwankungen); der Auftraggeber erwartet eine Vergütung für die Abgabe des Komposts.
Übernahme mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattelfahrzeugen und/oder Containerfahrzeugen und Transport von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall (Bezeichnung gem. Düngemittelverordnung: Organischer NPKDünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) ab Umladestation:
Übernahme mittels Schubbodenfahrzeugen, Kippsattelfahrzeugen und/oder Containerfahrzeugen und Transport von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall (Bezeichnung gem. Düngemittelverordnung: Organischer NPKDünger 0,82-0,42-0,92 mit Spurennährstoffen) ab Umladestation:
1) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern.
Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Abnahme einer bestimmten Charge von Fertigkompost über unterschiedliche Zeiträume von mindestens einem Monat.
Zusätzliche Informationen:
— in Los 3 ist zu beachten, dass der Auftraggeber eine Vergütung für die Abgabe des Fertigkomposts erwartet,
— in den Vergabeunterlagen wird je Los eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten – auch zu den zu beachtenden Transportwegen – wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK, Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
— in den Vergabeunterlagen wird je Los eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten – auch zu den zu beachtenden Transportwegen – wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bestimmter weiterer Regelwerke bzw. Informationen vorgegeben, etwa zur Anfahrtsbeschreibung ZAK, Betriebsordnung ZAK, Entgelt- u. Nutzungsordnung ZAK, Fremdüberwachungszeugnisse für von der ZAK hergestellten Kompost.
Diese können unter "http://www.zak-kl.de/downloads" abgerufen werden.
Ferner wird auf die Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung etc.) verwiesen.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei LOS 3 nicht um einen Beschaffungsvorgang handelt und die Bestimmungen der VOL/A nicht anwendbar sind. Die Bekanntmachung für die Abgabe des Kompost erfolgt freiwillig. Daher gelten die Angaben zu Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren unter Ziffer VI. 4 auch nur für die LOSE 1 und 2.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei LOS 3 nicht um einen Beschaffungsvorgang handelt und die Bestimmungen der VOL/A nicht anwendbar sind. Die Bekanntmachung für die Abgabe des Kompost erfolgt freiwillig. Daher gelten die Angaben zu Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren unter Ziffer VI. 4 auch nur für die LOSE 1 und 2.
Näheres zu den LOSEN z. B. jahreszeitlich bedingte Mengenschwankungen sowie abzunehmender Mindestmengen, siehe Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es sind folgende Angaben und Nachweise – ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung – vorzulegen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.…
… 6 VOL/A,
… 4 VOL/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen nach § 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A nicht vorliegen (etwa Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben, etc.),
— Bescheinigungen der zuständigen Stellen nach § 7 EG Abs. 6 und 7 VOL/A als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A nicht vorliegen (etwa Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben, etc.),
— Vorlage eines aktuellen Handels-/Unternehmensregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe von § 7 EG Abs. 8 VOL/A,
— für LOS 1 und 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Hinweise:
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots – etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung – nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots – etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung – nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es sind folgende Angaben und Nachweise – ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung – vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie die Umsätze des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie die Umsätze des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
— die Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen im Sinne von § 7 EG Abs. 2 lit. c VOL/A,
— die Vorlage einer aktuellen Bankerklärung (nicht älter als ein Jahr) im Sinne des § 7 EG Abs. 2 lit. a VOL/A.
Die Bankerklärung muss Rückschluss auf die Bonität des Bieters zulassen:
— für LOS 1 und 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
Hinweise:
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise im Sinne von § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse dafür Sorge tragen, dass sie entsprechende Erklärungen und Nachweise fristgerecht abgeben bzw. erbringen können.
Anstatt der Bankerklärung und der Bilanzen können die Bieter ein externes oder bankinternes Ratingergebnis (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots – etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung – nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Angaben und Nachweise auch auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer sowie die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren. Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde und Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten und Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots – etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung – nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegen:
— für Los 1 u. 2: Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern (UN) mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als UN vorgesehen ist, sofern UN eingesetzt werden,
— Darstellung des Verwertungskonzepts (nach LOSEN). Hierin sind die Verwertungswege der Bioabfälle u. des Fertigkomposts unter Nennung der Art der Übernahme, des Transports sowie der vorgesehenen Verwertungs-, Vermarktungswege/des Bestimmungsorts zu beschreiben. Die Genehmigungssituation ist zu erläutern. Der Bieter kann auch andere zulässige Entsorgungswege wählen, z. B. auf einen Ausfallverbund zurückgreifen,
— Darstellung des Verwertungskonzepts (nach LOSEN). Hierin sind die Verwertungswege der Bioabfälle u. des Fertigkomposts unter Nennung der Art der Übernahme, des Transports sowie der vorgesehenen Verwertungs-, Vermarktungswege/des Bestimmungsorts zu beschreiben. Die Genehmigungssituation ist zu erläutern. Der Bieter kann auch andere zulässige Entsorgungswege wählen, z. B. auf einen Ausfallverbund zurückgreifen,
— für Los 1 u. 2: Eigenerklärung o. Fremderklärungen (in Form verbindlicher Zusagen) welche die tats. Verfügbarkeit der Verwertungsanlage(n) (freien Kapazitäten vorausgesetzt) für die Laufzeit der RV belegen,
— für Los 1 u. 2: Nachweis gem. § 56 KrWG (EfB) u. Anzeigenbestätigung gem. § 53 KrWG o. Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde für die einzelnen zu erbringenden Leistungen (Befördern, Lagern, Behandeln u. Verwerten des AVV 200301). Zertifikat inkl. Positivkatalog kann in Kopie eingereicht werden,
— für Los 1 u. 2: Nachweis gem. § 56 KrWG (EfB) u. Anzeigenbestätigung gem. § 53 KrWG o. Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde für die einzelnen zu erbringenden Leistungen (Befördern, Lagern, Behandeln u. Verwerten des AVV 200301). Zertifikat inkl. Positivkatalog kann in Kopie eingereicht werden,
— für Los 1 u. 2: Angaben von Referenzen über vergleichbare Leistungen gem. § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A, eine Auftraggeberbestätigung muss (zunächst) nicht beigefügt werden. Sofern der Bieter noch nicht o. über nicht hinreichende Referenzen seiner abfallwirtschaftl. Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sich für ausreichend fachkundig u. leistungsfähig hält. Er kann weitere Unterlagen,Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten die für den Auftrag verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen.
— für Los 1 u. 2: Angaben von Referenzen über vergleichbare Leistungen gem. § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A, eine Auftraggeberbestätigung muss (zunächst) nicht beigefügt werden. Sofern der Bieter noch nicht o. über nicht hinreichende Referenzen seiner abfallwirtschaftl. Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sich für ausreichend fachkundig u. leistungsfähig hält. Er kann weitere Unterlagen,Bescheinigungen etc. einreichen. Es sollten die für den Auftrag verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen.
Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners (mit Telefonnr.),
— Beschreibung des Leistungsumfanges,
— Auftragssumme (netto),
— Ausführungszeitraum.
Die Vergabestelle behält sich vor, zur weiteren Aufklärung Nachweise in geeigneter Form nachzufordern, insbesondere:
— für Los 1 u. 2: Vorlage von Auftraggeberbestätigungen im Sinne von § 7 EG Abs. 3 lit. a VOL/A zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— für Los 1 u. 2: Angaben zu Verwertungswegen u. -anlagen.
Der AG behält sich vor, Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen.
Bei Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zur Übernahme vorzulegen:
— für Los 1 u. 2: Benennung von UN, sofern im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an UN vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden,
— für Los 1 u. 2: Die Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom UN.
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise gem. § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen.
Die Vergabestelle wird bei der Anforderung von zusätzlichen Nachweisen sowie der Aufforderung zur Vervollständigung bzw. Erläuterung der bereits vorgelegten Nachweise gem. § 7 EG Abs. 13 bzw. § 19 EG Abs. 2 VOL/A max. eine Frist von sieben Tagen zur Vorlage von Unterlagen setzen.
Anstatt der Bankerklärung u. Bilanzen können Bieter ein externes o. bankinternes Ratingergebnis (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Nachweise auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer u. die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben
Die Bieter können statt der Vorlage der geforderten Nachweise auf eine von ihnen durchgeführte Präqualifikation i. S. v. § 7 EG Abs. 4 VOL/A verweisen. Dabei sind jedenfalls die Zertifikatsnummer u. die zertifizierende Stelle anzugeben. Ein Verweis auf die Präqualifikation ist nur insoweit ausreichend, als die geforderten Angaben
und Nachweise sowohl formell als auch inhaltlich Gegenstand des Präqualifikationsverfahrens waren.
Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde u. Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten u. Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots – etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung – nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Die Bieter können sich hinsichtlich der geforderten Fachkunde u. Leistungsfähigkeit auch auf die Fähigkeiten u. Mittel anderer Unternehmen berufen (sog. Eignungsleihe; siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), sofern Sie mit Abgabe des Angebots – etwa durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung – nachweisen, dass Ihnen die Mittel des anderen Unternehmens auch tatsächlich für die Vertragslaufzeit zur Verfügung stehen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-08-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Bei ZAK – Zentrale Abfallwirtschaft
Kaiserslautern – gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern Hauptverwaltung – 1. OG Konferenzraum Kapiteltal
67657 Kaiserslautern
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt sind.
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Rheinland-Pfalz Pfalz – Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162-234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162-113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
— den Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und diesen gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden.
Andernfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Quelle: OJS 2019/S 132-324561 (2019-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transportu. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kom. Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Los 1 (Übernahme im Havariefall):
Los 2 (Übernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund Planmengensteigerungen, jahreszeit. Schwankungen etc.), ab den Stationen:
1) ZAK in 67657 Kaiserslautern;
2) Fa. Zeller in 67112 Mutterstadt;
3) Bioabfallkompostwerk in 67269 Grünstadt.
Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3).Es handelt sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die Bekanntmachungerfolgt freiwillig. Für alle „Lose“: Beladung erfolgt mittels Radlader. Siehe Vergabeunterlagen.
Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transportu. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kom. Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Los 1 (Übernahme im Havariefall):
Los 2 (Übernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund Planmengensteigerungen, jahreszeit. Schwankungen etc.), ab den Stationen:
1) ZAK in 67657 Kaiserslautern;
2) Fa. Zeller in 67112 Mutterstadt;
3) Bioabfallkompostwerk in 67269 Grünstadt.
Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3).Es handelt sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die Bekanntmachungerfolgt freiwillig. Für alle „Lose“: Beladung erfolgt mittels Radlader. Siehe Vergabeunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Für Los 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) Geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog.
— Für Los 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) Geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transportu. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kom. Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transportu. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kom. Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
3) Bioabfallkompostwerk in 67269 Grünstadt.
Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3).Es handelt sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die Bekanntmachungerfolgt freiwillig. Für alle „Lose“: Beladung erfolgt mittels Radlader. Siehe Vergabeunterlagen.
Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von gütegesichertem Kompost aus Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3).Es handelt sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die Bekanntmachungerfolgt freiwillig. Für alle „Lose“: Beladung erfolgt mittels Radlader. Siehe Vergabeunterlagen.
Bis zu 15 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 % / 100 % und 130 % der Gesamtjahresmenge);
Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie Abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab Umladestation:
Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie Abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab Umladestation:
Zusätzliche Informationen:
— Für Los 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) Geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog.
— Für Los 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) Geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog.
Kurze Beschreibung:
Los 2 (Mengenübernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund unerwarteter Planmengensteigerungen, Jahreszeitlicher Schwankungen etc.):
Bis zu 9 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 % / 100 % und 130 % der Gesamtjahresmenge); Preisobergrenze für das angebotene Verwertungs- einschließlich Transportentgelt: 60,00 EUR/Mg (netto) Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie Abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab den Umladestationen:
Bis zu 9 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter Mengenschwankungen u. a. Monatsganglinien von 70 % / 100 % und 130 % der Gesamtjahresmenge); Preisobergrenze für das angebotene Verwertungs- einschließlich Transportentgelt: 60,00 EUR/Mg (netto) Übernahme mittels für den Transport von Bioabfällen geeigneter, d. h. Flüssigkeiten zurückhaltend sowie Abdeckbarer (keine Netze) Schubbodenfahrzeuge, Kippsattelfahrzeuge und/oder Containerfahrzeuge und Transport zum Zwecke der Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall (AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle) aus der kommunalen Sammlung, ab den Umladestationen:
Zusätzliche Informationen:
In Los 2 ist zu beachten, dass eine Preisobergrenze von 60,00 EUR/Mg (netto) nicht überschritten werden darf, Andernfalls wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
In den Vergabeunterlagen wird je Los eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten – auch zu den zu beachtenden Transportwegen – wird auf die Vergabeunterlagen ver.
Kurze Beschreibung:
Bis zu 15 000 Mg/Jahr (unter Berücksichtigung jahrzeitlich bedingter Mengenschwankungen); der Auftraggeber erwartet eine Vergütung für die Abgabe des Komposts.
1.) Abfallwirtschaftszentrum der ZAK in 67657 Kaiserslautern.
Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Abnahme einer bestimmten Charge von Fertigkompost über Unterschiedliche Zeiträume von mindestens einem Monat.
Zusätzliche Informationen:
— In Los 3 ist zu beachten, dass der Auftraggeber eine Vergütung für die Abgabe des Fertigkomposts erwartet,
— In den Vergabeunterlagen wird je Los eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten – auch zu den zu beachtenden Transportwegen – wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bes
— In den Vergabeunterlagen wird je Los eine Mindestübernahme-/Mindestabnahmemenge pro Monat durch den Bieter vorgegeben. Hinsichtlich der Einzelheiten – auch zu den zu beachtenden Transportwegen – wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunterlagen wird auch die Beachtung bes
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zeller Recycling GmbH, In der Schlicht 6, 67112 Mutterstadt
GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH, Biokompostwerk Obersülzer Straße 45, 67269 Grünstadt
GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH, Obersülzer Straße 45, 67269 Grünstadt
Bioabfallumladestation Süd (BAUS) in 67112 Mutterstadt
Bioabfallumladestation Nord (BAUN) in 67269 Grünstadt,
Zeller Recycling GmbH, In der Schlicht 6, 67112 Mutterstadt,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Name: RETERRA Südwest GmbH
Postanschrift: Antwerpener Str. 24
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68219
Land: Deutschland 🇩🇪 Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-09 📅
Name: Zeller Recycling GmbH
Postanschrift: In der Schlicht 6
Postort: Mutterstadt
Postleitzahl: 67112
Land: Rhein-Pfalz-Kreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Soweit der Wert des Auftrags, die Zahl der eingegangenen Angebote sowie der geschätzte Auftragswert mit 1 angegeben wurden, handelt es sich hier jeweils um Geschäftsgeheimnisse der Bieter und des Auftraggebers. Es wurde daher anstelle der eigentlichen Zahlen die Zahl 1 eingetragen.
Soweit der Wert des Auftrags, die Zahl der eingegangenen Angebote sowie der geschätzte Auftragswert mit 1 angegeben wurden, handelt es sich hier jeweils um Geschäftsgeheimnisse der Bieter und des Auftraggebers. Es wurde daher anstelle der eigentlichen Zahlen die Zahl 1 eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYJY68Q.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— den Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und diesen gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— den Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und diesen gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,