Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transport u. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kommunaler Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Los 1 (Übernahme im Havariefall):
Los 2 (Übernahme von Rest- bzw. Übermengen z. B. aufgrund Planmengensteigerungen, jahreszeit. Schwankungen etc.), ab den Stationen:
1) ZAK in 67657 Kaiserslautern;
2) Fa. Zeller in 67112 Mutterstadt;
3) Bioabfallkompostwerk in 67269 Grünstadt.
Ferner soll eine 3. RV zur Abgabe von güte gesichertem Kompost aus Bioabfall abgeschlossen werden (Los 3). Es handelt sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, da die VOL/A nicht anwendbar ist, die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Für alle LOSE gilt: Beladung erfolgt mittels Radlader.
Es wird auf die Vergabe unterlagen (Leistungsbeschreibung etc.) verwiesen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: 05_2019_VOL
Kurze Beschreibung:
“Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transport u. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kommunaler...”
Kurze Beschreibung
Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transport u. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kommunaler Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-11 📅
Datum des Beginns: 2019-10-16 📅
Datum des Endes: 2023-10-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 132-324561
ABl. S-Ausgabe: 132
Zusätzliche Informationen
“— für LOS 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach...”
— für LOS 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog. vergabespezifischen Mindestlohns mit europäischem Recht wurden von der Vergabestelle in der ausgereichten Mustererklärung berücksichtigt,
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 132-324561 (2019-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transportu. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kom. Sammlung,...”
Kurze Beschreibung
Gemäß LB werden 2 RV nach § 4 EG VOL/A mit mehreren UN über die Übernahme, den Transportu. die Verwertung von unvorbehandeltem Bioabfall aus kom. Sammlung, AVV 200301 gemischte Siedlungsabfälle, ausgeschrieben (Los 1 u. 2). Gegenstand der Einzelaufträge ist die Verwertung einer bestimmten Charge über unterschiedliche Zeiträume von mind. einem Monat. Eine Pflicht des AG zum Abschluss von Einzelaufträgen besteht nicht.
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“— Für Los 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach...”
— Für Los 1 und 2 ist die Mustererklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden, nach Maßgabe des §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 LTTG (Tariftreue- bzw. Mindestentgelterklärung) mit dem Angebot vorzulegen. Die in der Entscheidung vom 18.9.2014 (Rs. C-549/13) Geäußerten Zweifel des Europäischen Gerichtshofs an der Vereinbarkeit des sog.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 239-587351 (2019-12-09)