Rahmenverienbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover

Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen (§ 21 VgV) aus. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-05-10 Auftragsbekanntmachung
2019-10-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
Referenznummer: 0001-RV-BDS/2019-03.38
Kurze Beschreibung:
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen (§ 21 VgV) aus. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: jan.heberling@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYZDY/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYZDY 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2019-06-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 092-221801
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYZDY

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung).
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In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen (§ 21 VgV) aus. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Geschätzter Gesamtwert: 7 900 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Bürodrehstuhl (bis mindestens 114 kg)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen (§ 21 VgV) aus. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) und zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine Preisbindung von 12 Monaten sowie optional 3 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchs-tens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens am 14. August 2023
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Bezeichnung des Loses: Los 2 - Bürodrehstuhl (auch geeignet für Personen mit einem Gewicht von mehr als 114 kg)
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 265 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine Preisbindung von 12 Monaten sowie optional drei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchs-tens 12 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens am 14. August 2023
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Bezeichnung des Loses: Los 3 - Bürodrehstuhl (bis mindestens 114 kg)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 4 - Bürodrehstuhl (auch geeignet für Personen mit einem Gewicht von mehr als 114 kg)
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 5 - Bürodrehstuhl
Losnummer: 5
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 6 - Bürodrehstuhl
Losnummer: 6
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 7 - Bürodrehstuhl
Losnummer: 7
Geschätzter Wert ohne MwSt: 750 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 8 - Bürodrehstuhl
Losnummer: 8
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 9 - Bürodrehsessel / 24-Stunden-Stuhl (Monitor Bereich)
Losnummer: 9
Geschätzter Wert ohne MwSt: 250 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 10 - Bürodrehsessel / 24-Stunden-Stuhl (operativer Bereich)
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Los 11 - Stahlrohrstühle mit Sitz- und Rückenschale aus Holz
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Los 12 - ergonomischer Hocker
Losnummer: 12
Geschätzter Wert ohne MwSt: 120 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigtem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B) Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen,
eignungsrelevanten Dritten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen, über die wesentlichen, in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer. Eine entsprechende Tabelle ist im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten. (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister),
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— Eigenerklärung zum Urheberrecht,
— gültiger Nachweis gültiger Nachweis über die Berechtigung des Führens des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder gleichwertiger Art der angebotenen Artikel einer Produktfamilie je angebotenem Los (einfache nicht beglaubigte Kopie)
— Nachweis über die GS-Kennzeichnung der angebotenen Produkte für die Lose 1 bis 12 (einfache nicht beglaubigte Kopie),
— Zertifikat, Gütezeichen, Herstellernachweis, Eigenerklärung und/oder Sicherheitsdatenblatt über die Erfüllung der folgenden DIN-Normen (einfache nicht beglaubigte Kopie):
— DIN EN 1335 für die Lose 1 bis 10,
— DIN EN 16139 für die Lose 1 bis 12,
— DIN EN 4550 für die Lose 1 bis 10 und Los 12,
— DIN EN 12529 für die Lose 1 bis 10 und Los 12,
— DIN EN 13761 für die Lose 1 bis 5, 7, 8 und Los 11,
— DIN EN 1021/1-2 für die Lose 1 bis 12,
— Zertifikat nach DIN EN ISO 9001:2008 (Qualitätsmanagementsystem) oder gleichwertiger Art (einfache nicht beglaubigte Kopie),
— Nachweis über die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001, EMAS oder gleichwertiger Art (einfache nicht beglaubigte Kopie),
— Der Bieter hat dem Angebot Datenblätter und Produktbeschreibungen der angebotenen Produkte bei-zufügen. Diese Datenblätter und Produktbeschreibungen sind unter Bezugnahme auf die Positionsnummer des Angebotsvordrucks zu beschriften,
— Ausgefüllte Leistungsbeschreibung – technischer Teil (Teil B) an den vorgegebenen Stellen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG,
— Darstellung der Lieferkontinuität gem. Ziffer 1.15 der Leistungsbeschreibung – allgemeiner Teil (Teil A).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 12
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-06-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYZDY/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 092-221801 (2019-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dem Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen (§ 21 VgV) aus. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen.
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Gesamtwert des Auftrags: 7 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 197-478032
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 092-221801
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
Die in der Auftragsvergabe angegebenen Werte zum Auftragsvolumen haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den realen Wert der Auftragsvergabe dar. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY335

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen (§ 21 VgV) aus. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Bezeichnung des Loses: Los 1 – Bürodrehstuhl (bis mindestens 114 kg)
Kurze Beschreibung:
In dieser Zuständigkeit schreibt das LZN für die unmittelbaren Landesbehörden des Landes Niedersachsen inkl. der niedersächsischen Inseln eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodreh- und Besucherstühlen (§ 21 VgV) aus. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) und zu entnehmen.
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Bezeichnung des Loses: Los 2 – Bürodrehstuhl (auch geeignet für Personen mit einem Gewicht von mehr als 114 kg)
Los 3 – Bürodrehstuhl (bis mindestens 114 kg)
Los 4 – Bürodrehstuhl (auch geeignet für Personen mit einem Gewicht von mehr als 114 kg)
Los 5 – Bürodrehstuhl
Los 6 – Bürodrehstuhl
Los 7 – Bürodrehstuhl
Los 8 – Bürodrehstuhl
Los 9 – Bürodrehsessel/24-Stunden-Stuhl (Monitor Bereich)
Los 10 – Bürodrehsessel/24-Stunden-Stuhl (operativer Bereich)
Los 11 – Stahlrohrstühle mit Sitz- und Rückenschale aus Holz
Los 12 – ergonomischer Hocker

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-24 📅
Name: Viasit Bürositzmöbel GmbH
Postanschrift: Boxbergweg 4
Postort: Neunkirchen
Postleitzahl: 66538
Land: Deutschland 🇩🇪
Neunkirchen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-08 📅
Name: Rohde & Grahl GmbH
Postanschrift: Voigtei 84
Postort: Steyerberg
Postleitzahl: 31595
Land: Nienburg (Weser) 🏙️
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-30 📅
Name: Interstuhl Büromöbel GmbH & Co.KG
Postanschrift: Brühlstraße 21
Postort: Meßstetten-Tieringen
Postleitzahl: 72469
Land: Zollernalbkreis 🏙️
Name: Dauphin HumanDesign Group GmbH & Co. KG
Postanschrift: Espanstraße 36
Postort: Offenhausen
Postleitzahl: 91238
Land: Nürnberger Land 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
3
7
1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die in der Auftragsvergabe angegebenen Werte zum Auftragsvolumen haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den realen Wert der Auftragsvergabe dar.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHY335

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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"„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber […]
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Quelle: OJS 2019/S 197-478032 (2019-10-08)