Die Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) führt in den nächsten Jahren in ihren Kliniken Schwabing, Bogenhausen, Harlaching und Neuperlach in München mehrere Großbaumaßnahmen durch. Gleichfalls werden laufend Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt. Um einen einheitlichen baulichen Standard der Produkte und damit auch eine Effizienzsteigerung im Rahmen des FM in allen Häusern zu gewährleisten, wird die StKM den verschiedenen bauausführenden Unternehmen der Großbaumaßnahmen bestimmte Produkte zur Ausführung beistellen. Gegebenenfalls wird sie die entsprechenden Produkte auch im Rahmen des laufenden Bauunterhalts einsetzen. Diese Produkte sollen durch die StKM u. a. über den hier gegenständlichen Rahmenvertrag beschafft werden. Die StKM behält sich gleichwohl vor, Produkte nicht vom Rahmenvertragspartner dieses Vertrags (im Folgenden auch: „Lieferanten“) zu beschaffen, sondern anderweitig einzukaufen (keine Abnahmeverpflichtung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-25.
Auftragsbekanntmachung (2019-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanitäreinrichtungen
Referenznummer: 1675/19
Kurze Beschreibung:
Die Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) führt in den nächsten Jahren in ihren Kliniken Schwabing, Bogenhausen, Harlaching und Neuperlach in München mehrere Großbaumaßnahmen durch. Gleichfalls werden laufend Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt.
Um einen einheitlichen baulichen Standard der Produkte und damit auch eine Effizienzsteigerung im Rahmen des FM in allen Häusern zu gewährleisten, wird die StKM den verschiedenen bauausführenden Unternehmen der Großbaumaßnahmen bestimmte Produkte zur Ausführung beistellen. Gegebenenfalls wird sie die entsprechenden Produkte auch im Rahmen des laufenden Bauunterhalts einsetzen.
Diese Produkte sollen durch die StKM u. a. über den hier gegenständlichen Rahmenvertrag beschafft werden.
Die StKM behält sich gleichwohl vor, Produkte nicht vom Rahmenvertragspartner dieses Vertrags (im Folgenden auch: „Lieferanten“) zu beschaffen, sondern anderweitig einzukaufen (keine Abnahmeverpflichtung).
Die Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) führt in den nächsten Jahren in ihren Kliniken Schwabing, Bogenhausen, Harlaching und Neuperlach in München mehrere Großbaumaßnahmen durch. Gleichfalls werden laufend Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt.
Um einen einheitlichen baulichen Standard der Produkte und damit auch eine Effizienzsteigerung im Rahmen des FM in allen Häusern zu gewährleisten, wird die StKM den verschiedenen bauausführenden Unternehmen der Großbaumaßnahmen bestimmte Produkte zur Ausführung beistellen. Gegebenenfalls wird sie die entsprechenden Produkte auch im Rahmen des laufenden Bauunterhalts einsetzen.
Diese Produkte sollen durch die StKM u. a. über den hier gegenständlichen Rahmenvertrag beschafft werden.
Die StKM behält sich gleichwohl vor, Produkte nicht vom Rahmenvertragspartner dieses Vertrags (im Folgenden auch: „Lieferanten“) zu beschaffen, sondern anderweitig einzukaufen (keine Abnahmeverpflichtung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sanitäreinrichtungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Vertragsbedingungen
Es gilt die VOL/B, Ausgabe 2003, soweit in diesem Dokument oder in den Vergabeunterlagen im Übrigen keine abweichenden Regelungen enthalten sind; solche gelten stets vorrangig.
Der Lieferant garantiert die Lieferfähigkeit der ausgeschriebenen und von ihm im Angebot angebotenen Produkte. Die von ihm angebotenen Produkte sind durch Zuschlagserteilung fest vereinbart und dürfen während der Vertragslaufzeit vom Lieferanten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch andere ersetzt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5YQ4L
Es gilt die VOL/B, Ausgabe 2003, soweit in diesem Dokument oder in den Vergabeunterlagen im Übrigen keine abweichenden Regelungen enthalten sind; solche gelten stets vorrangig.
Der Lieferant garantiert die Lieferfähigkeit der ausgeschriebenen und von ihm im Angebot angebotenen Produkte. Die von ihm angebotenen Produkte sind durch Zuschlagserteilung fest vereinbart und dürfen während der Vertragslaufzeit vom Lieferanten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch andere ersetzt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL5YQ4L
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) führt in den nächsten Jahren in ihren Kliniken Schwabing, Bogenhausen, Harlaching und Neuperlach in München mehrere Großbaumaßnahmen durch. Gleichfalls werden laufend Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt.
Die Städtisches Klinikum München GmbH (StKM) führt in den nächsten Jahren in ihren Kliniken Schwabing, Bogenhausen, Harlaching und Neuperlach in München mehrere Großbaumaßnahmen durch. Gleichfalls werden laufend Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt.
Um einen einheitlichen baulichen Standard der Produkte und damit auch eine Effizienzsteigerung im Rahmen des FM in allen Häusern zu gewährleisten, wird die StKM den verschiedenen bauausführenden Unternehmen der Großbaumaßnahmen bestimmte Produkte zur Ausführung beistellen. Gegebenenfalls wird sie die entsprechenden Produkte auch im Rahmen des laufenden Bauunterhalts einsetzen.
Um einen einheitlichen baulichen Standard der Produkte und damit auch eine Effizienzsteigerung im Rahmen des FM in allen Häusern zu gewährleisten, wird die StKM den verschiedenen bauausführenden Unternehmen der Großbaumaßnahmen bestimmte Produkte zur Ausführung beistellen. Gegebenenfalls wird sie die entsprechenden Produkte auch im Rahmen des laufenden Bauunterhalts einsetzen.
Diese Produkte sollen durch die StKM u. a. über den hier gegenständlichen Rahmenvertrag beschafft werden.
Die StKM behält sich gleichwohl vor, Produkte nicht vom Rahmenvertragspartner dieses Vertrags (im Folgenden auch: „Lieferanten“) zu beschaffen, sondern anderweitig einzukaufen (keine Abnahmeverpflichtung).
Gegenstand der Vergabe ist die Belieferung der Großbaumaßnahmen mit Sanitärmaterial – Ausstattung und Produkten.
Die StKM wird den verschiedenen bauausführenden Unternehmen der Großbaumaßnahmen diese, in dem Leistungsverzeichnis genau spezifizierten Sanitärprodukte zur Ausführung beistellen. Gegebenenfalls wird sie die entsprechenden Produkte auch im Rahmen des laufenden Bauunterhalts einsetzen und abrufen.
Die StKM wird den verschiedenen bauausführenden Unternehmen der Großbaumaßnahmen diese, in dem Leistungsverzeichnis genau spezifizierten Sanitärprodukte zur Ausführung beistellen. Gegebenenfalls wird sie die entsprechenden Produkte auch im Rahmen des laufenden Bauunterhalts einsetzen und abrufen.
Dauer: 48 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen zu Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (Formblatt Anlage 8)
Falls der Bieter/die Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungsleihender Unternehmen) in Anspruch nimmt, sind von jedem dieser eignungsleihenden Unternehmen die nachfolgenden Eigenerklärungen zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der eignungsleihenden Unternehmen erfolgt, dem Angebot beizufügen.
Falls der Bieter/die Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungsleihender Unternehmen) in Anspruch nimmt, sind von jedem dieser eignungsleihenden Unternehmen die nachfolgenden Eigenerklärungen zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der eignungsleihenden Unternehmen erfolgt, dem Angebot beizufügen.
(Anlage 10 Formblatt Eignungsleihe Dritter)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate sein;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 3 Monate sein;
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB;
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB;
4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB;
5) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaft-pflichtversicherung des Bieters bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Deckungssummen von mindestens
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5) Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaft-pflichtversicherung des Bieters bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Deckungssummen von mindestens
a) 2 000 000 EUR für Personenschäden pro Person und
b) 1 000 000 EUR für Sachschäden;
c) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
6) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von vergleichbaren Sanitärgegenständen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016 bis 2018), jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeits-bezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Lieferung von vergleichbaren Sanitärgegenständen), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2016 bis 2018), jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeits-bezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Mindeststandards:
1) Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auf-trages (Lieferung von vergleichbaren Elektroartikeln) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018) von jeweils mindestens [bitte hier geforderten Mindestjahresumsatz mit Lieferung von vergleichbaren Elektroartikeln eintragen] EUR netto;
1) Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auf-trages (Lieferung von vergleichbaren Elektroartikeln) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016-2018) von jeweils mindestens [bitte hier geforderten Mindestjahresumsatz mit Lieferung von vergleichbaren Elektroartikeln eintragen] EUR netto;
2) Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte (Rahmenvertrag Lieferung von Elektroartikeln) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2014 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2 der Bekanntmachung. Die Referenzen sind dann vergleichbar, wenn der Referenzauftraggeber über einen Rahmenvertrag mit vergleichbarem Auftragsvolumen 3.5 Mio. EUR netto mit vergleichbaren Elektroartikeln beliefert wurde. Die Vergleichbarkeit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben.
2) Mindestens 3, höchstens 5 vergleichbare Referenzprojekte (Rahmenvertrag Lieferung von Elektroartikeln) des Bieters aus dem Zeitraum 1.1.2014 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote gem. Ziffer IV.2.2 der Bekanntmachung. Die Referenzen sind dann vergleichbar, wenn der Referenzauftraggeber über einen Rahmenvertrag mit vergleichbarem Auftragsvolumen 3.5 Mio. EUR netto mit vergleichbaren Elektroartikeln beliefert wurde. Die Vergleichbarkeit der Referenz muss sich aus der Beschreibung des Referenzprojektes ergeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2016 bis 2018) er-sichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen;
7) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten 3 Jahren (2016 bis 2018) er-sichtlich ist. Bei Bietergemeinschaften sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen;
8) Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Lieferzeitraumes und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
8) Eigenerklärungen (gem. nachfolgenden Anforderungen) über nachfolgend näher bezeichnete Referenzen des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Lieferzeitraumes und des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Mengen, die die StKM von den jeweiligen Produkten auf Basis dieses Rahmenvertrags abrufen wird, sind der StKM mangels entsprechendem Planungsfortschritt der unter Ziffer 1 genannten Bauvorhaben noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund können seitens der StKM auch keine Mindestabnahmemengen genannt werden.
Die Mengen, die die StKM von den jeweiligen Produkten auf Basis dieses Rahmenvertrags abrufen wird, sind der StKM mangels entsprechendem Planungsfortschritt der unter Ziffer 1 genannten Bauvorhaben noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund können seitens der StKM auch keine Mindestabnahmemengen genannt werden.
Die Abrufe aus diesem Rahmenvertrag erfolgen nicht notwendig durch die StKM selbst. Vielmehr hat bzw. wird die StKM die bauausführenden Firmen für die oben beschriebenen Großbauvorhaben im Wege der Außenvollmacht bevollmächtigen, die in den jeweiligen Bauverträgen ausschreibungsgegenständlichen Mengen der dort gegenständlichen Produkte, die entsprechend gekennzeichnet sind, aus dem vorliegenden Rahmenvertrag mit dem Lieferanten direkt abzurufen.
Die Abrufe aus diesem Rahmenvertrag erfolgen nicht notwendig durch die StKM selbst. Vielmehr hat bzw. wird die StKM die bauausführenden Firmen für die oben beschriebenen Großbauvorhaben im Wege der Außenvollmacht bevollmächtigen, die in den jeweiligen Bauverträgen ausschreibungsgegenständlichen Mengen der dort gegenständlichen Produkte, die entsprechend gekennzeichnet sind, aus dem vorliegenden Rahmenvertrag mit dem Lieferanten direkt abzurufen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-02-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:01
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Es gilt die VOL/B, Ausgabe 2003, soweit in diesem Dokument oder in den Vergabeunterlagen im Übrigen keine abweichenden Regelungen enthalten sind; solche gelten stets vorrangig.
Der Lieferant garantiert die Lieferfähigkeit der ausgeschriebenen und von ihm im Angebot angebotenen Produkte. Die von ihm angebotenen Produkte sind durch Zuschlagserteilung fest vereinbart und dürfen während der Vertragslaufzeit vom Lieferanten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch andere ersetzt werden.
Der Lieferant garantiert die Lieferfähigkeit der ausgeschriebenen und von ihm im Angebot angebotenen Produkte. Die von ihm angebotenen Produkte sind durch Zuschlagserteilung fest vereinbart und dürfen während der Vertragslaufzeit vom Lieferanten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch andere ersetzt werden.
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten;
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung Oberbayern
Quelle: OJS 2019/S 020-042631 (2019-01-25)