Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zur projektübergreifenden Planung und Steuerung für die baulogistischen Vorgänge des Vorhabens „Ausbau Flughafen BER/Umsetzung Masterplanung 2040“ abzuschließen. Aufbauend auf den vorhandenen Unterlagen ist als Grundlagenermittlung ein übergeordnetes Grobkonzept zur Baulogistik zu erarbeiten und für die jeweiligen Einzelprojekte weiter zu entwickeln, so dass diese als detaillierte Baustellen- und Baulogistikkonzepte den einzelnen Vergaben beigefügt werden können. Die Baulogistikplanung bezieht sich insbesondere auf die Logistikbereiche Flächen, Verkehr, Baulärm und Sicherheit. Es sind sowohl die Schnittstellen der Einzelprojekte zum Ausbau des Flughafens BER zu berücksichtigen als auch die Abhängigkeiten und Schnittstellen der einzelnen Logistikbereiche untereinander. Bei Abruf der Leistung ist die erfolgreiche Umsetzung des Baulogistikkonzeptes zu begleiten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-02-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-01-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Baulogistik
EB-2018-0211
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zur projektübergreifenden Planung und Steuerung für die...”
Kurze Beschreibung
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zur projektübergreifenden Planung und Steuerung für die baulogistischen Vorgänge des Vorhabens „Ausbau Flughafen BER/Umsetzung Masterplanung 2040“ abzuschließen. Aufbauend auf den vorhandenen Unterlagen ist als Grundlagenermittlung ein übergeordnetes Grobkonzept zur Baulogistik zu erarbeiten und für die jeweiligen Einzelprojekte weiter zu entwickeln, so dass diese als detaillierte Baustellen- und Baulogistikkonzepte den einzelnen Vergaben beigefügt werden können. Die Baulogistikplanung bezieht sich insbesondere auf die Logistikbereiche Flächen, Verkehr, Baulärm und Sicherheit. Es sind sowohl die Schnittstellen der Einzelprojekte zum Ausbau des Flughafens BER zu berücksichtigen als auch die Abhängigkeiten und Schnittstellen der einzelnen Logistikbereiche untereinander. Bei Abruf der Leistung ist die erfolgreiche Umsetzung des Baulogistikkonzeptes zu begleiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Erstellung eines projektübergreifenden Baulogistikkonzeptes hat der Auftragnehmer folgende Themen zu bearbeiten:
Entwicklung eines übergeordneten...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Erstellung eines projektübergreifenden Baulogistikkonzeptes hat der Auftragnehmer folgende Themen zu bearbeiten:
Entwicklung eines übergeordneten Grobkonzeptes zur Baulogistik, als Basis für die Grundlagenermittlung;
Entwicklung eines logistischen Mengengerüstes mit örtlicher und zeitlicher Verteilung der wesentlichen Güterströme über die Objekte;
Analyse des Umfeldes zur Aufnahme und Zusammenstellung möglicher Quellen und Senken in Flughafennähe und im Umland; Ermittlung und Darstellung zentrale und dezentraler BE-Flächen/Flächenkonzepte; Darstellung des Verkehrs während der Bauphasen (verkehrstechnische Anbindungen/Zufahrten, Transportketten, Logistiksteuerung); Zuarbeit über die Lärmauswirkungen von Baulärm; Beschreibung der logistischen Phasen/des Logistikablaufs/des Gesamtkonzeptes und der einzelnen Einzelprojekte; Ermittlung von Risikopotentialen infolge von Störungen im Bauablauf (Flächenverfügbarkeit, Grundwasser, Altlasten, Bodendenkmalpflege, Anbindung über im Bau befindliche Verkehrsprojekte etc.)
Die Baulogistikplanung ist an den jeweiligen Planungstand der Einzelprojekte fortlaufend anzupassen und zu einer ausführungsreifen Lösung weiter zu entwickeln. Die Baulogistikplanung bezieht sich insbesondere auf folgende Logistikbereiche: Flächen-, insbesondere BE-Flächenkonzept; Berücksichtigung bereits laufender Baumaßnahmen und damit eventueller zeitlich gebundener Flächenzuordnungen; Zuordnung aller weiteren BE- und Logistikflächen für die Einzelprojekte/Einzelprojekte inklusive Baumedienanbindung; Analyse Bauaktivitäten Dritter; Entwicklung eines Flächenterminplans mit Massenströmen; Verkehr während der Bauphasen; Aufnahme von weitergehenden Rahmenbedingungen (z.B. Umwelt- und Vermeidungsmaßnahmen etc.); Abstimmung und Beschreibung der verkehrstechnischen Anbindungen/Zufahrten (insbesondere Verkehrsablauf, Knotenpunktbelastungen, Rückstaubildung, Unfallrisiken); Entwicklung von Transportketten mit besonderem Fokus auf Massentransporte; Darstellung der Verkehrsflüsse über den zeitlichen Ablauf; Möglichkeiten der Logistiksteuerung/Verkehrssteuerung von und zu den Baustellen; Möglichkeiten der Nutzung von Bahntransporten; Baulärmkonzept; Zuarbeit für Baulärmermittlung: Beschreibung des Bauablaufs, Beschreibung der Bauverkehre, Erläuterung der Baugeräte; Beschreibung lärmrelevanter Vor-Ort-Fertigungen; Die aufgeführten Leistungen beziehen sich nicht auf die Emission „Staub“. Diese hat der AN im Rahmen der Erarbeitung des umfassenden Konzepts für die gesamte Baulogistik" entsprechend zu berücksichtigen.
Zuarbeit zum Messstellennetz (Staub, Lärm); Zuarbeit zu möglichen Beweissicherungsarbeiten; Zusammenfassung in einem Baulärmkonzept als Zusammenfassung aller dazu erforderlichen Einzelausarbeitungen; Sicherheitskonzept; Planung von sinnvollen Ausgrenzungen von einzelnen Baumaßnahmen aus dem Flughafensicherheitsbereich-Zaunplanung; Zugänge/Zufahrten; Zugangskontrollsystem; Baustellenausweise/Baustellenfahrgenehmigungen; Zugangs-/Zufahrtsberechtigung; Lieferverkehr; Ausweiserstellung; Art der Bewachungsleistungen (Kontrolle/Bestreifung); ggf. Personalkonzept; Übergänge zum vorhandenen Sicherheitsbereich; Parkplätze für Baustellenpersonal.
Im Fall des Abrufs übernimmt der AN im Rahmen der Umsetzung der Logistikplanung alle Aufgaben, deren Erfüllung für eine erfolgreiche Umsetzung des Baulogistikkonzeptes einschließlich seiner einzelnen Bestandteile erforderlich sind. Dem AN obliegen hierbei insbesondere folgende Einzelleistungen:
Erarbeiten von Ausschreibungsunterlagen einschließlich der Entwicklung eines Bewertungskataloges für Baulogistikleistungen der Einzelprojekte; Bewertung der Angebote, insbesondere Teilnahme an Bietergesprächen/Rückfragemöglichkeit bei Unklarheiten; Durchführung Bewertung und Empfehlung; Marktanalyse; Umsetzungsbegleitung Baulogistik/Projektmanagement; Umsetzungsbegleitung der Baustellenorganisation unter Beachtung des Sicherheitskonzeptes BER; Überwachung und Prüfung der Umsetzung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 3-malige Verlängerungsoption des Auftraggebers jeweils um 12 Monate
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1: Der AG kann verlangen, dass der AN geänderte oder zusätzliche Leistungen erbringt, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um das...”
Beschreibung der Optionen
Option 1: Der AG kann verlangen, dass der AN geänderte oder zusätzliche Leistungen erbringt, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um das vertragsgegenständliche Bauvorhaben/die bauliche Anlage/Logistikleistung fertig zu stellen bzw. fertig zu planen, es sei denn, der Betrieb des AN ist auf eine entsprechende Leistung nicht eingerichtet. Hält der AN die geänderte oder zusätzliche Leistung für undurchführbar, nicht sachdienlich oder unzweckmäßig, so hat er dies dem AG unter Darlegung seiner Gründe mitzuteilen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Der AG kann Anordnungen zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Planungstermine und -zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in nachfolgenden getroffenen Abreden.
Hat der AG zusätzliche Leistungen oder geänderte Leistungen angeordnet, dann kann der AN eine Vergütungsanpassung verlangen, soweit das vereinbarte Honorar nicht bereits eine Kompensation gewährt. Ein etwaiger Mehrvergütungsanspruch des AN für zusätzliche oder geänderte Leistungen, die nicht dem zwingenden Preisrecht der HOAI unterliegen, hat der AN ausschließlich auf Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptauftrages prüfbar darzulegen. Das Nachtragspreisangebot hat die nachfolgend aufgeführten Kalkulationsvorgaben für die Urkalkulation zu berücksichtigen und der Nachtragspreis ist nach den in der Urkalkulation vorgegebenen Kalkulationsbestandteilen aufzuschlüsseln. Bei wesentlichen Änderungen sollen sich die Vertragsparteien zuvor auf eine Pauschalierung des Änderungsaufwandes verständigen. Der Nachweis etwaigen anordnungsbedingten Mehraufwandes obliegt dem AN. Zum Nachweis der vertragsgerechten Ermittlung seiner Mehrvergütungsansprüche hat der AN dem AG seine Auftragskalkulation im verschlossenen Umschlag vorgelegt. In der Urkalkulation müssen nachfolgend aufgeführte Angaben ersichtlich sein:
— Personalkosten je Mitarbeiter,
— Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und Stundenaufwand pro Mitarbeiter pro Monat aufgeteilt nach Leistungsstufe sowie jeweils einzelnen Unterpunkten der Leistungsbeschreibung über den gesamten Projektverlauf,
— Honorarsätze pro Stunde pro eingesetzten Mitarbeiter/innen,
— Zuschlag für Nebenkosten (allgemeine Geschäftskosten / Projektgemeinkosten),
— Zuschlag für Wagnis und Gewinn.
Alle Nebenkosten sind einzubeziehen und explizit auszuweisen. Weiterhin muss aus der Urkalkulation die angesetzte Gesamtstundenmenge für den kalkulierten Personalaufwand erkenn bar sein.
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Zusätzliche Informationen:
“Die zu beschaffenden Leistungen betreffen baubetriebliche Abläufe und bauliche Anlagen, die sich während der Planung, während der Bauzeit und nach...”
Zusätzliche Informationen
Die zu beschaffenden Leistungen betreffen baubetriebliche Abläufe und bauliche Anlagen, die sich während der Planung, während der Bauzeit und nach Fertigstellung innerhalb des Sicherheitsbereiches nach § 8 LuftSiG befinden werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) möglichst nicht älter als 6 Monate).
3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie — soweit anwendbar — § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4) Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Der AG stellt hierzu das Formblatt BewGe-Erklärung zur Verfügung.
BewGe haben in obiger BewGe-Erklärung oder als Anlage zur BewGe-Erklärung eine Erklärung in Textform folgenden Inhalts vorzulegen: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
5) Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der vorbenannten Eignung, hat der Bewerber die vorbenannten Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, wenn er sich auf deren Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm die benannten Dritten mit den erforderlichen Mitteln für die Erbringung der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) stehen. Sofern der Bewerber sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem Teilnahmeantrag die in Ziff. III dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung zur Verfügung.
6) Sofern eine Vertraulichkeitsvereinbarung gefordert und den Teilnahmeunterlagen beigefügt ist, ist diese vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zurückzureichen.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2015, 2016, 2017 abgeschlossen wurden.
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) einzureichen. Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u. a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze ebenfalls von der Vergabestelle von allen Unternehmen addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Umsatz (Formular) unterschrieben einzureichen.
Soweit der Bewerber/Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.1.2) sowie nach Ziffer III.1.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“, Formular).
Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
“Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 750 000 EUR des Bewerbers/der...”
Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 750 000 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Unternehmensreferenzen
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten als Schnittstellenprojekte, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Unternehmensreferenzen
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten als Schnittstellenprojekte, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2010 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen im Punkt. 1.1 und 1.2 zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d.h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ein ggf. bestehender Rahmenvertrag kann eine längere Laufzeit haben. Für den jeweiligen Einzelauftrag (Abruf) gelten hinsichtlich des Abschlusses der Leistungen die vorbenannten Anforderungen.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 bis 1.2 stellt der Auftraggeber ein Formular „Referenzen" sowie weitere Informationen zu deren Darstellung auf seiner Internetseite zur Verfügung. Das Formular soll von den Bewerbern genutzt werden.
1.1 Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllt;
Leistungsart: Planung von Baulogistik für Baueinrichtungsflächen, für Baumedienerschließung, für Mengengerüste für Verkehr während der Bauphasen, für Baulärmkonzept, für Sicherheitskonzept;
Leistungsumfang: ≥ 25 Mio EUR netto anrechenbare Kosten der Gesamtbaumaßnahme.
1.2 Referenzen aus dem unter 1. genannten Zeitraum, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllt;
Leistungsart: Begleitung der Umsetzung der Baulogistik für Baueinrichtungsflächen, für Baumedienerschließung, für Mengengerüste für Verkehr während der Bauphasen, für Baulärmkonzept, für Sicherheitskonzept;
Leistungsumfang: ≥ 25 Mio EUR netto anrechenbare Kosten der Gesamtbaumaßnahme.
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannt geforderten vergleichbaren Leistungen nach Art kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, da die Bewerber nicht alle geforderten vergleichbaren Leistungen nach der Art in einer Referenz oder einem Auftrag gleichzeitig erbracht haben müssen. Der Nachweis der Erbringung des Umfangs der vergleichbaren Leistungen kann nicht durch die Addition mehrerer Referenzen erbracht werden.
2. Personelle Ausstattung:
Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Angestellten mit einem Ausbildungsabschluss DQR Level ≥ 6 in den letzten 3 Kalenderjahren 2015, 2016, 2017, die baulogistischen Planungsleistungen nach Art und Umfang gemäß Ziffer III.1.3 Punkt 1.1 und 1.2 erbracht haben.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 und 2 stellt der Auftraggeber ein Formular „Personelle Ausstattung“ sowie weitere Informationen zu deren Darstellung zur Verfügung. Das Formular soll von den Bewerbern genutzt werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) eingereichten Referenzen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1.1 Eine...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.1.3) eingereichten Referenzen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1.1 Eine Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllt;
Leistungsart: Planung von Baulogistik für Baueinrichtungsflächen, für Baumedienerschließung, für Mengengerüste für Verkehr während der Bauphasen, für Baulärmkonzept, für Sicherheitskonzept;
Leistungsumfang: ≥ 25 Mio EUR netto anrechenbare Kosten der Gesamtbaumaßnahme
1.2 Eine Referenz aus dem unter 1. genannten Zeitraum, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllt;
Leistungsart: Begleitung der Umsetzung der Baulogistik für Baueinrichtungsflächen, für Baumedienerschließung, für Mengengerüste für Verkehr während der Bauphasen, für Baulärmkonzept, für Sicherheitskonzept;
Leistungsumfang: ≥ 25 Mio EUR netto anrechenbare Kosten der Gesamtbaumaßnahme.
2. Personelle Ausstattung:
Als Mindestanforderung gilt hier die Beschäftigung von durchschnittlich mindestens 3 MitarbeiterInnen mit einer Qualifikation entsprechend DQR ≥ Level 6 innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre 2015, 2016 und 2017, die baulogistische Planungsleistungen und/ oder die Begleitung der Umsetzung der Baulogistik nach Art und Umfang gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1.1 und 1.2 erbracht haben.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkte 1.1 — 1.2 und zu den Angaben der personellen Ausstattung gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 2 stellt der Auftraggeber Formulare auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, die von den Bewerbern genutzt werden sollen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/. Die Bewerber haben die im zur Verfügung gestellten Formular geforderten Angaben im Teilnahmeantrag vollständig einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der gem. Ziff. III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Die Prüfung der Eignung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Verfahrensschritte sind in der Anlage zu dieser Bekanntmachung detailliert beschrieben.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, gem. § 15 Abs. 4 SektVO einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne mit den Bietern in Verhandlungen zu treten.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme ab einem Auftragsvolumen ≥ 250 000 EUR netto eines in der Europäischen Union...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Nettoauftragssumme ab einem Auftragsvolumen ≥ 250 000 EUR netto eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers mit allgemeinem Gerichtsstand in Deutschland. Bei Rahmenverträgen kann sich diese Regelung auf die Einzelabrufe beziehen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ (Formular) auf ihrer Internetseite zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich gem. § 8 LuftSiG muss bei Leistungsbeginn gem. § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-02-28
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-01 📅
“1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese...”
1) Der AG führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB u. der SektVO durch.
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben — *Kein Angebot*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EB-2018-0211 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 18.2.2019, 11.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der TNA vollständig auszufüllen ist. Der TNA ist entweder von allen Mitgliedern einer BWG o. dem bevollmächtigten Vertreter vollständig auszufüllen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter handelt, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der BWG beizufügen.
4) Die TNA u. deren Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat unter Nutzung der Funktionalitäten der Vergabeplattform unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EB-2018-0211 zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle — die Übersendung in Papierform oder anderer elektronischer Form ist nicht zulässig). Es sind die auf der Vergabeplattform des AG veröffentlichten Formulare zu verwenden.
5) Der AG ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
6) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
7) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem TNA eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem TNW ergeben, muss der AG zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
8) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1617📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-400 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 022-048947 (2019-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf / Bauvergabe
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Baulogistik
Kurze Beschreibung:
“Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zur projektübergreifenden Planung und Steuerung für die...”
Kurze Beschreibung
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB GmbH) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zur projektübergreifenden Planung und Steuerung für die baulogistischen Vorgänge des Vorhabens „Ausbau Flughafen BER/ Umsetzung Masterplanung 2040“ abzuschließen. Aufbauend auf den vorhandenen Unterlagen ist als Grundlagenermittlung ein übergeordnetes Grobkonzept zur Baulogistik zu erarbeiten und für die jeweiligen Einzelprojekte weiter zu entwickeln, so dass diese als detaillierte Baustellen- und Baulogistikkonzepte den einzelnen Vergaben beigefügt werden können. Die Baulogistikplanung bezieht sich insbesondere auf die Logistikbereiche Flächen, Verkehr, Baulärm und Sicherheit. Es sind sowohl die Schnittstellen der Einzelprojekte zum Ausbau des Flughafens BER zu berücksichtigen als auch die Abhängigkeiten und Schnittstellen der einzelnen Logistikbereiche untereinander. Bei Abruf der Leistung ist die erfolgreiche Umsetzung des Baulogistikkonzeptes zu begleiten.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Erstellung eines projektübergreifenden Baulogistikkonzeptes hat der Auftragnehmer folgende Themen zu bearbeiten:
Entwicklung eines übergeordneten...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Erstellung eines projektübergreifenden Baulogistikkonzeptes hat der Auftragnehmer folgende Themen zu bearbeiten:
Entwicklung eines übergeordneten Grobkonzeptes zur Baulogistik, als Basis für die Grundlagenermittlung;
Entwicklung eines logistischen Mengengerüstes mit örtlicher und zeitlicher Verteilung der wesentlichen Güterströme über die Objekte;
Analyse des Umfeldes zur Aufnahme und Zusammenstellung möglicher Quellen und Senken in Flughafennähe und im Umland; Ermittlung und Darstellung zentrale und dezentraler BE-Flächen / Flächenkonzepte; Darstellung des Verkehrs während der Bauphasen (verkehrstechnische Anbindungen/Zufahrten, Transportketten, Logistiksteuerung); Zuarbeit über die Lärmauswirkungen von Baulärm; Beschreibung der logistischen Phasen/ des Logistikablaufs/ des Gesamtkonzeptes und der einzelnen Einzelprojekte; Ermittlung von Risikopotentialen infolge von Störungen im Bauablauf (Flächenverfügbarkeit, Grundwasser, Altlasten, Bodendenkmalpflege, Anbindung über im Bau befindliche Verkehrsprojekte etc.)
Die Baulogistikplanung ist an den jeweiligen Planungstand der Einzelprojekte fortlaufend anzupassen und zu einer ausführungsreifen Lösung weiter zu entwickeln. Die Baulogistikplanung bezieht sich insbesondere auf folgende Logistikbereiche: Flächen-, insbesondere BE-Flächenkonzept; Berücksichtigung bereits laufender Baumaßnahmen und damit eventueller zeitlich gebundener Flächenzuordnungen; Zuordnung aller weiteren BE- und Logistikflächen für die Einzelprojekte/ Einzelprojekte inklusive Baumedienanbindung; Analyse Bauaktivitäten Dritter; Entwicklung eines Flächenterminplans mit Massenströmen; Verkehr während der Bauphasen; Aufnahme von weitergehenden Rahmenbedingungen (z. B. Umwelt- und Vermeidungsmaßnahmen etc.); Abstimmung und Beschreibung der verkehrstechnischen Anbindungen / Zufahrten (insbesondere Verkehrsablauf, Knotenpunktbelastungen, Rückstaubildung, Unfallrisiken); Entwicklung von Transportketten mit besonderem Fokus auf Massentransporte; Darstellung der Verkehrsflüsse über den zeitlichen Ablauf; Möglichkeiten der Logistiksteuerung / Verkehrssteuerung von und zu den Baustellen; Möglichkeiten der Nutzung von Bahntransporten; Baulärmkonzept; Zuarbeit für Baulärmermittlung: Beschreibung des Bauablaufs, Beschreibung der Bauverkehre, Erläuterung der Baugeräte; Beschreibung lärmrelevanter Vor-Ort-Fertigungen; Die aufgeführten Leistungen beziehen sich nicht auf die Emission „Staub“. Diese hat der AN im Rahmen der Erarbeitung des umfassenden Konzepts für die gesamte Baulogistik" entsprechend zu berücksichtigen.
Zuarbeit zum Messstellennetz (Staub, Lärm); Zuarbeit zu möglichen Beweissicherungsarbeiten; Zusammenfassung in einem Baulärmkonzept als Zusammenfassung aller dazu erforderlichen Einzelausarbeitungen; Sicherheitskonzept; Planung von sinnvollen Ausgrenzungen von einzelnen Baumaßnahmen aus dem Flughafensicherheitsbereich- Zaunplanung; Zugänge/Zufahrten; Zugangskontrollsystem; Baustellenausweise/ Baustellenfahrgenehmigungen; Zugangs-/Zufahrtsberechtigung; Lieferverkehr; Ausweiserstellung; Art der Bewachungsleistungen (Kontrolle/Bestreifung); ggf. Personalkonzept; Übergänge zum vorhandenen Sicherheitsbereich; Parkplätze für Baustellenpersonal
Im Fall des Abrufs übernimmt der AN im Rahmen der Umsetzung der Logistikplanung alle Aufgaben, deren Erfüllung für eine erfolgreiche Umsetzung des Baulogistikkonzeptes einschließlich seiner einzelnen Bestandteile erforderlich sind. Dem AN obliegen hierbei insbesondere folgende Einzelleistungen:
Erarbeiten von Ausschreibungsunterlagen einschließlich der Entwicklung eines Bewertungskataloges für Baulogistikleistungen der Einzelprojekte; Bewertung der Angebote, insbesondere Teilnahme an Bietergesprächen/ Rückfragemöglichkeit bei Unklarheiten; Durchführung Bewertung und Empfehlung; Marktanalyse; Umsetzungsbegleitung Baulogistik/Projektmanagement; Umsetzungsbegleitung der Baustellenorganisation unter Beachtung des Sicherheitskonzeptes BER; Überwachung und Prüfung der Umsetzung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung der MitarbeiterInnen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Leistungserbringung/ Beispielaufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Preis (Gewichtung): 60,00
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Option 1: Der AG kann verlangen, dass der AN geänderte oder zusätzliche Leistungen erbringt, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um das...”
Beschreibung der Optionen
Option 1: Der AG kann verlangen, dass der AN geänderte oder zusätzliche Leistungen erbringt, die erforderlich oder zweckmäßig sind, um das vertragsgegenständliche Bauvorhaben / die bauliche Anlage / Logistikleistung fertig zu stellen bzw. fertig zu planen, es sei denn, der Betrieb des AN ist auf eine entsprechende Leistung nicht eingerichtet. Hält der AN die geänderte oder zusätzliche Leistung für undurchführbar, nicht sachdienlich oder unzweckmäßig, so hat er dies dem AG unter Darlegung seiner Gründe mitzuteilen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Der AG kann Anordnungen zu Art und Umfang der vertraglichen Leistungen, soweit geboten, auch hinsichtlich der Planungstermine und -zeiten (Beschleunigungsanordnungen etc.) treffen, wenn der Betrieb des AN auf die dafür erforderlichen Leistungen eingerichtet ist und sie unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht unzumutbar sind. Die Vergütung für etwaige vorbenannte Anordnungen des AG berechnet sich gemäß den in nachfolgenden getroffenen Abreden.
Hat der AG zusätzliche Leistungen oder geänderte Leistungen angeordnet, dann kann der AN eine Vergütungsanpassung verlangen, soweit das vereinbarte Honorar nicht bereits eine Kompensation gewährt. Ein etwaiger Mehrvergütungsanspruch des AN für zusätzliche oder geänderte Leistungen, die nicht dem zwingenden Preisrecht der HOAI unterliegen, hat der AN ausschließlich auf Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptauftrages prüfbar darzulegen. Das Nachtragspreisangebot hat die nachfolgend aufgeführten Kalkulationsvorgaben für die Urkalkulation zu berücksichtigen und der Nachtragspreis ist nach den in der Urkalkulation vorgegebenen Kalkulationsbestandteilen aufzuschlüsseln. Bei wesentlichen Änderungen sollen sich die Vertragsparteien zuvor auf eine Pauschalierung des Änderungsaufwandes verständigen. Der Nachweis etwaigen anordnungsbedingten Mehraufwandes obliegt dem AN. Zum Nachweis der vertragsgerechten Ermittlung seiner Mehrvergütungsansprüche hat der AN dem AG seine Auftragskalkulation im verschlossenen Umschlag vorgelegt. In der Urkalkulation müssen nachfolgend aufgeführte Angaben ersichtlich sein:
— Personalkosten je Mitarbeiter,
— Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und Stundenaufwand pro Mitarbeiter pro Monat aufgeteilt nach Leistungsstufe sowie jeweils einzelnen Unterpunkten der Leistungsbeschreibung über den gesamten Projektverlauf,
— Honorarsätze pro Stunde pro eingesetzten Mitarbeiter/innen,
— Zuschlag für Nebenkosten (allgemeine Geschäftskosten / Projektgemeinkosten),
— Zuschlag für Wagnis und Gewinn.
Alle Nebenkosten sind einzubeziehen und explizit auszuweisen. Weiterhin muss aus der Urkalkulation die angesetzte Gesamtstundenmenge für den kalkulierten Personalaufwand erkenn bar sein.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 022-048947
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag Baulogistik
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: CDM Smith Consult GmbH
Postanschrift: Bouchéstraße 12
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30 / 5302388-0📞
E-Mail: berlin@cdmsmith.com📧
Fax: +49 305302388-31 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3) Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4) Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5) Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
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Quelle: OJS 2019/S 142-350673 (2019-07-22)