Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Dynamische Fahrgastinformationssysteme
LVB-2019-001-AR
Produkte/Dienstleistungen: Passagierinformationssystem📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Anzeigen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Anzeigetafeln📦
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Georgiring 3
04103 Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH beabsichtigen das Fahrgastinformationssystem an den LVB-Haltestellen für die Kunden qualitativ zu erweitern und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH beabsichtigen das Fahrgastinformationssystem an den LVB-Haltestellen für die Kunden qualitativ zu erweitern und auszubauen.
An den Haltestellen können sich die Fahrgäste derzeit durch Dynamische Fahrgastinformations-Anzeiger über die genauen Abfahrtszeiten ihrer Straßenbahnen und Busse informieren. Es handelt sich dabei um vierzeilige doppelseitige DFI-Anzeigen, die an separaten- oder Fahrleitungsmasten montiert und zentral auf den Haltestellen aufgestellt wurden. Den Kunden werden Echtzeit-Informationen über ankommende Linienfahrzeuge angezeigt, sowie Informationen zu Streckenblockierungen, Umleitungen und Baustellen.
Die Dynamischen Fahrgastinformationen sollen auch in Zukunft als bewährtes Fahrgastinformationssystem im Streckennetz der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH eingesetzt und an den Haltestellen aufgestellt werden.
Es müssen 5- und 8-zeiliige doppelseitige DFI-Anzeiger geliefert werden, die im Design mit den vorhandenen Leipziger DFI-Anzeiger korrespondieren. Die Breite der jetzigen DFI-Anzeiger ist bei allen DFI-Anzeigertypen beizubehalten. In der Höhe müssen sich die fünfzeiligen DFI-Anzeigen an den Bestandsanzeigen orientieren. Die Höhe der achtzeiligen DFI-Anzeigen sowie die Gehäusestärke aller DFI-Anzeigertypen richten sich nach der technischen Notwendigkeit.
Zukünftig wird kein Mastverlängerungsaufsatz vorgesehen, dadurch wirkt die DFI-Anzeige schlanker und fügt sich besser in das Gesamtbild der Haltestelle ein. Oberhalb des 5- oder 8-zeiligen Anzeigenfeldes ist eine Digitaluhr vorzusehen. Bereiche ohne LED sind mit einem als Siebdruck in die Scheibe ausgeführten schwarzen Passepartout abgedeckt. Diese Passepartoutflächen werden genutzt, um den Haltestellennamen sowie eine zusätzliche statische Informationszeile (Überschrift) oberhalb der LED-Leuchtanzeige anzuzeigen.
Die DFI-Anzeigergehäuse müssen für folgende Montagearten geliefert werden können:
— 5- und 8-zeilige DFI-Anzeiger asymmetrisch auf Mast,
— 5- und 8-zeilige DFI-Anzeiger an seitlicher Montagevorrichtung an Wand oder Mast,
— 5- und 8-zeilige DFI-Anzeiger an einer hängenden Halterung unter einer Decke.
Weitere wesentliche geforderte Eigenschaften:
— korrosionsbeständigen Konstruktion aus Aluminiumhohlkammerprofilen,
— anthrazitgrau DB 703, pulverbeschichtet mit Glanzgrad G2,
— Schutzklasse II,
— Spannungsversorgung von 230 V/50 Hz.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option) die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um 24 Monate zu verlängern.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option) die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um 24 Monate zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1, 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB, zur Eintragung im Handels- bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1, 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB, zur Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt Deckblatt — Teilnahmeantrag);
b) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Abgabe einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 1);
c) Wenn einschlägig: Eigenerklärung des Bewerbers zu verbundenen Unternehmen (Formblatt 2);
d) Wenn einschlägig: Eigenerklärung des Bewerbers zu Nachunternehmern (Formblatt 3a);
e) Bei Nennung Nachunternehmer: Nachunternehmererklärungen der jeweiligen Nachunternehmer. Der Nachunternehmer darf nicht Hersteller des Hauptauftragsgegenstandes, sondern nur Zulieferer von einzelnen Modulen oder Baugruppen sein. (Formblatt 3b)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Eigenerklärung des Bewerbers zu Unternehmenskennzahlen wie folgt (Formblatt 4):
— Angaben zum Hauptsitz und weiteren Standorten,
— Angaben zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Eigenerklärung des Bewerbers zu Unternehmenskennzahlen wie folgt (Formblatt 4):
— Angaben zum Hauptsitz und weiteren Standorten,
— Angaben zum Kerngeschäft und dem weiteren Leistungsspektrum,
— Angaben zu Mitarbeiterzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Angaben zu Jahresumsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, Versicherungen im nachstehenden Umfang bzw. zu den nachfolgenden Konditionen entweder bereits zu unterhalten oder die Bereitschaft, auf eigene Kosten diese im Auftragsfalle abzuschließen (Formblatt 5):
— Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 000 000,00 EUR für Personen- oder Sachschäden, je Versicherungsfall, zweifach maximiert je Versicherungsjahr.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“a) Mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen, in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche, zwingend mit folgenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen, in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche, zwingend mit folgenden Angaben:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Name und Adresse des Auftraggebers,
— Ansprechpartner,
— Leistungszeitraum,
— Liefermenge,
— Auftragswert,
— Beschreibung Outdoor-Einsatz, Schutzart IP54, Klimatisierung,
— weiterführende Angaben, wie Produktdatenblätter mit wesentlichen Angaben sowie Darstellungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben zu hinterfragen. Ist dies nicht möglich, so behält er sich weiterhin vor, die entsprechende Referenz nicht zu werten (Formblätter 6a-6c).
Eine Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Die Mindestanforerungen an Referenzen sind zu beachten!
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderung an Referenz:
— mindestens 40 Stück an einen Auftraggeber,
— LED-Anzeiger,
— ITCS-gesteuert.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber stellt für die Erklärungen gem. Punkt III.1.1) bis III.1.3) entsprechende Formblätter zur Verfügung, die zu verwenden sind.
Weiteres siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber stellt für die Erklärungen gem. Punkt III.1.1) bis III.1.3) entsprechende Formblätter zur Verfügung, die zu verwenden sind.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: 30 Tagen netto, Näheres siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Keine Vorgaben bezüglich der Rechtsform. Die Bietergemeinschaft muss sich spätestens im Falle der Zuschlagserteilung auf eine bestimmte Rechtsform...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine Vorgaben bezüglich der Rechtsform. Die Bietergemeinschaft muss sich spätestens im Falle der Zuschlagserteilung auf eine bestimmte Rechtsform festlegen, wenn dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Bestimmung eines bevollmächtigten Vertreters als zentraler Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Durchführung des Vertrages und Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen: Entfällt, Laufzeit einschließlich Option beträgt 6 Jahre
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-12
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-04-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB, gelten die in § 135 Abs. 2 genannten Fristen.
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Quelle: OJS 2019/S 029-065675 (2019-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen.”
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1825323.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 2799832.00
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Netzgebiet Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH beabsichtigen das Fahrgastinformationssystem an den LVB-Haltestellen für die Kunden qualitativ zu erweitern und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH beabsichtigen das Fahrgastinformationssystem an den LVB-Haltestellen für die Kunden qualitativ zu erweitern und auszubauen. An den Haltestellen können sich die Fahrgäste derzeit durch Dynamische Fahrgastinformations-Anzeiger über die genauen Abfahrtszeiten ihrer Straßenbahnen und Busse informieren. Es handelt sich dabei um vierzeilige doppelseitige DFI-Anzeigen, die an separaten- oder Fahrleitungsmasten montiert und zentral auf den Haltestellen aufgestellt wurden. Den Kunden werden Echtzeit-Informationen über ankommende Linienfahrzeuge angezeigt, sowie Informationen zu Streckenblockierungen, Umleitungen und Baustellen. Die Dynamischen Fahrgastinformationen sollen auch in Zukunft als bewährtes Fahrgastinformationssystem im Streckennetz der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH eingesetzt und an den Haltestellen aufgestellt werden. Es müssen 5- und 8-zeiliige doppelseitige DFI-Anzeiger geliefert werden, die im Design mit den vorhandenen Leipziger DFI-Anzeiger korrespondieren. Die Breite der jetzigen DFI-Anzeiger ist bei allen DFI-Anzeigertypen beizubehalten. In der Höhe müssen sich die fünfzeiligen DFI-Anzeigen an den Bestandsanzeigen orientieren. Die Höhe der achtzeiligen DFI-Anzeigen sowie die Gehäusestärke aller DFI- Anzeigertypen richten sich nach der technischen Notwendigkeit. Zukünftig wird kein Mastverlängerungsaufsatz vorgesehen, dadurch wirkt die DFI-Anzeige schlanker und fügt sich besser in das Gesamtbild der Haltestelle ein. Oberhalb des 5-oder 8-zeiligen Anzeigenfeldes ist eine Digitaluhr vorzusehen. Bereiche ohne LED sind mit einem als Siebdruck in die Scheibe ausgeführten schwarzen Passepartout abgedeckt. Diese Passepartoutflächen werden genutzt, um den Haltestellennamen sowie eine zusätzliche statische Informationszeile (Überschrift) oberhalb der LED-Leuchtanzeige anzuzeigen. Die DFI-Anzeigergehäuse müssen für folgende Montagearten geliefert werden können:
— 5- und 8-zeilige DFI-Anzeiger asymmetrisch auf Mast - 5- und 8-zeilige DFI-Anzeiger an seitlicher Montagevorrichtung an Wand oder Mast,
— 5- und 8-zeilige DFI-Anzeiger an einer hängenden Halterung unter einer Decke.
Weitere wesentliche geforderte Eigenschaften:
— korrosionsbeständigen Konstruktion aus Aluminiumhohlkammerprofilen,
— anthrazitgrau DB 703, pulverbeschichtet mit Glanzgrad G2,
— Schutzklasse II,
— Spannungsversorgung von 230 V/ 50 Hz.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 029-065675
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rahmenvertrag Dynamische Fahrgastinformationssysteme
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Elektrotechnik und Elektronik Oltmann GmbH
Postanschrift: Gartenfelder Straße 29
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13599
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30652128-112📞
E-Mail: a.schie@eeo-gmbh.de📧
Fax: +49 30652128-299 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.eeo-gmbh.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 1825323.00
Höchstes Angebot: 2799832.00
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 209-511847 (2019-10-28)