Rahmenvertrag Dynamische Fahrgastinformationssysteme

Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Bereich Einkauf und Logistik

Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-07 Auftragsbekanntmachung
2019-10-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Passagierinformationssystem
Referenznummer: LVB-2019-001-AR
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Passagierinformationssystem 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektronische Anzeigen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Bereich Einkauf und Logistik
Postanschrift: Teslastraße 2
Postleitzahl: 04347
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik 🌏
E-Mail: vergabe.verkehrsbetriebe@l.de 📧
Telefon: +49 341492-1284 📞
Fax: +49 34149237-1284 📠
URL der Dokumente: http://www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 029-065675
ABl. S-Ausgabe: 29

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH beabsichtigen das Fahrgastinformationssystem an den LVB-Haltestellen für die Kunden qualitativ zu erweitern und auszubauen.
An den Haltestellen können sich die Fahrgäste derzeit durch Dynamische Fahrgastinformations-Anzeiger über die genauen Abfahrtszeiten ihrer Straßenbahnen und Busse informieren. Es handelt sich dabei um vierzeilige doppelseitige DFI-Anzeigen, die an separaten- oder Fahrleitungsmasten montiert und zentral auf den Haltestellen aufgestellt wurden. Den Kunden werden Echtzeit-Informationen über ankommende Linienfahrzeuge angezeigt, sowie Informationen zu Streckenblockierungen, Umleitungen und Baustellen.
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Die Dynamischen Fahrgastinformationen sollen auch in Zukunft als bewährtes Fahrgastinformationssystem im Streckennetz der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH eingesetzt und an den Haltestellen aufgestellt werden.
Es müssen 5- und 8-zeiliige doppelseitige DFI-Anzeiger geliefert werden, die im Design mit den vorhandenen Leipziger DFI-Anzeiger korrespondieren. Die Breite der jetzigen DFI-Anzeiger ist bei allen DFI-Anzeigertypen beizubehalten. In der Höhe müssen sich die fünfzeiligen DFI-Anzeigen an den Bestandsanzeigen orientieren. Die Höhe der achtzeiligen DFI-Anzeigen sowie die Gehäusestärke aller DFI-Anzeigertypen richten sich nach der technischen Notwendigkeit.
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Zukünftig wird kein Mastverlängerungsaufsatz vorgesehen, dadurch wirkt die DFI-Anzeige schlanker und fügt sich besser in das Gesamtbild der Haltestelle ein. Oberhalb des 5- oder 8-zeiligen Anzeigenfeldes ist eine Digitaluhr vorzusehen. Bereiche ohne LED sind mit einem als Siebdruck in die Scheibe ausgeführten schwarzen Passepartout abgedeckt. Diese Passepartoutflächen werden genutzt, um den Haltestellennamen sowie eine zusätzliche statische Informationszeile (Überschrift) oberhalb der LED-Leuchtanzeige anzuzeigen.
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Die DFI-Anzeigergehäuse müssen für folgende Montagearten geliefert werden können:
— 5- und 8-zeilige DFI-Anzeiger asymmetrisch auf Mast,
— 5- und 8-zeilige DFI-Anzeiger an seitlicher Montagevorrichtung an Wand oder Mast,
— 5- und 8-zeilige DFI-Anzeiger an einer hängenden Halterung unter einer Decke.
Weitere wesentliche geforderte Eigenschaften:
— korrosionsbeständigen Konstruktion aus Aluminiumhohlkammerprofilen,
— anthrazitgrau DB 703, pulverbeschichtet mit Glanzgrad G2,
— Schutzklasse II,
— Spannungsversorgung von 230 V/50 Hz.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option) die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um 24 Monate zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option) die Laufzeit der Rahmenvereinbarung einmalig um 24 Monate zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Georgiring 3
04103 Leipzig

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1, 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB, zur Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bzw. gesetzlichen Unfallversicherung (Formblatt Deckblatt — Teilnahmeantrag);
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b) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Abgabe einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Formblatt 1);
c) Wenn einschlägig: Eigenerklärung des Bewerbers zu verbundenen Unternehmen (Formblatt 2);
d) Wenn einschlägig: Eigenerklärung des Bewerbers zu Nachunternehmern (Formblatt 3a);
e) Bei Nennung Nachunternehmer: Nachunternehmererklärungen der jeweiligen Nachunternehmer. Der Nachunternehmer darf nicht Hersteller des Hauptauftragsgegenstandes, sondern nur Zulieferer von einzelnen Modulen oder Baugruppen sein. (Formblatt 3b)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Eigenerklärung des Bewerbers zu Unternehmenskennzahlen wie folgt (Formblatt 4):
— Angaben zum Hauptsitz und weiteren Standorten,
— Angaben zum Kerngeschäft und dem weiteren Leistungsspektrum,
— Angaben zu Mitarbeiterzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Angaben zu Jahresumsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, Versicherungen im nachstehenden Umfang bzw. zu den nachfolgenden Konditionen entweder bereits zu unterhalten oder die Bereitschaft, auf eigene Kosten diese im Auftragsfalle abzuschließen (Formblatt 5):
— Betriebs- bzw. Berufshaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 000 000,00 EUR für Personen- oder Sachschäden, je Versicherungsfall, zweifach maximiert je Versicherungsjahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen, in deutscher Sprache oder mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche, zwingend mit folgenden Angaben:
— Bezeichnung des Auftrags,
— Name und Adresse des Auftraggebers,
— Ansprechpartner,
— Leistungszeitraum,
— Liefermenge,
— Auftragswert,
— Beschreibung Outdoor-Einsatz, Schutzart IP54, Klimatisierung,
— weiterführende Angaben, wie Produktdatenblätter mit wesentlichen Angaben sowie Darstellungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzangaben zu hinterfragen. Ist dies nicht möglich, so behält er sich weiterhin vor, die entsprechende Referenz nicht zu werten (Formblätter 6a-6c).
Eine Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Die Mindestanforerungen an Referenzen sind zu beachten!
Mindeststandards:
Mindestanforderung an Referenz:
— mindestens 40 Stück an einen Auftraggeber,
— LED-Anzeiger,
— ITCS-gesteuert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber stellt für die Erklärungen gem. Punkt III.1.1) bis III.1.3) entsprechende Formblätter zur Verfügung, die zu verwenden sind.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: 30 Tagen netto, Näheres siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgaben bezüglich der Rechtsform. Die Bietergemeinschaft muss sich spätestens im Falle der Zuschlagserteilung auf eine bestimmte Rechtsform festlegen, wenn dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags notwendig ist. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Bestimmung eines bevollmächtigten Vertreters als zentraler Ansprechpartner der Bietergemeinschaft zur Durchführung des Vertrages und Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Begründung für die Rahmenvereinbarung: Entfällt, Laufzeit einschließlich Option beträgt 6 Jahre
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Entfällt, Laufzeit einschließlich Option beträgt 6 Jahre
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-04-29 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf und Logistik
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏
URL der Dokumente: www.evergabe.de/unterlagen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB, gelten die in § 135 Abs. 2 genannten Fristen.
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Quelle: OJS 2019/S 029-065675 (2019-02-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Dynamischen Fahrgastinformationssystemen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 209-511847
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 029-065675
ABl. S-Ausgabe: 209

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH beabsichtigen das Fahrgastinformationssystem an den LVB-Haltestellen für die Kunden qualitativ zu erweitern und auszubauen. An den Haltestellen können sich die Fahrgäste derzeit durch Dynamische Fahrgastinformations-Anzeiger über die genauen Abfahrtszeiten ihrer Straßenbahnen und Busse informieren. Es handelt sich dabei um vierzeilige doppelseitige DFI-Anzeigen, die an separaten- oder Fahrleitungsmasten montiert und zentral auf den Haltestellen aufgestellt wurden. Den Kunden werden Echtzeit-Informationen über ankommende Linienfahrzeuge angezeigt, sowie Informationen zu Streckenblockierungen, Umleitungen und Baustellen. Die Dynamischen Fahrgastinformationen sollen auch in Zukunft als bewährtes Fahrgastinformationssystem im Streckennetz der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH eingesetzt und an den Haltestellen aufgestellt werden. Es müssen 5- und 8-zeiliige doppelseitige DFI-Anzeiger geliefert werden, die im Design mit den vorhandenen Leipziger DFI-Anzeiger korrespondieren. Die Breite der jetzigen DFI-Anzeiger ist bei allen DFI-Anzeigertypen beizubehalten. In der Höhe müssen sich die fünfzeiligen DFI-Anzeigen an den Bestandsanzeigen orientieren. Die Höhe der achtzeiligen DFI-Anzeigen sowie die Gehäusestärke aller DFI- Anzeigertypen richten sich nach der technischen Notwendigkeit. Zukünftig wird kein Mastverlängerungsaufsatz vorgesehen, dadurch wirkt die DFI-Anzeige schlanker und fügt sich besser in das Gesamtbild der Haltestelle ein. Oberhalb des 5-oder 8-zeiligen Anzeigenfeldes ist eine Digitaluhr vorzusehen. Bereiche ohne LED sind mit einem als Siebdruck in die Scheibe ausgeführten schwarzen Passepartout abgedeckt. Diese Passepartoutflächen werden genutzt, um den Haltestellennamen sowie eine zusätzliche statische Informationszeile (Überschrift) oberhalb der LED-Leuchtanzeige anzuzeigen. Die DFI-Anzeigergehäuse müssen für folgende Montagearten geliefert werden können:
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— 5- und 8-zeilige DFI-Anzeiger asymmetrisch auf Mast - 5- und 8-zeilige DFI-Anzeiger an seitlicher Montagevorrichtung an Wand oder Mast,
— Spannungsversorgung von 230 V/ 50 Hz.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Netzgebiet Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieverbrauch
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Mttr
Design Akustikeinheit
Preis (Gewichtung): 70,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-28 📅
Name: Elektrotechnik und Elektronik Oltmann GmbH
Postanschrift: Gartenfelder Straße 29
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13599
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30652128-112 📞
E-Mail: a.schie@eeo-gmbh.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: https://www.eeo-gmbh.de/ 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. — soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind — bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 209-511847 (2019-10-28)