Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der AG wird max. 5 Bewerber für das weitere Verfahren auswählen. Der AG behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften (BewGe) die geforderten Anforderungen erfüllen, wird der AG die 5 zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber/ BewGe auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der AG die Eignungsvoraussetzungen gewichten und bewerten. Hierzu wird der AG eine Bewertungsmatrix verwenden, die die wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit (vgl. III.1.2) und III.1.3) anhand der eingereichten Referenzen und der Angabe zum Ansprechpartner, widerspiegelt.
Hierbei kann ein Bewerber/eine BewGe maximal 1 000 Punkte erreichen, die sich wie folgt auf die einzelnen Kriterien verteilen.
1)Max. 700 Punkte auf die Bewertung der Referenz hinsichtlich der gemäß III.1.3 geforderten Darstellung, wobei die Mindestanforderungen gemäß III.1.3. nachgewiesen werden müssen.
1.1.) Max. 100 Punkte auf die Angabe der Vorlaufzeit.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 100 Pkt bei einer Vorlaufzeit weniger als 1 Monat,
— 60 Pkt bei einer Vorlaufzeit von 1 bis 4 Monaten;
— 30 Punkte bei einer Vorlaufzeit von mehr als 4 Monaten
1.1.2) Max. 500 Pkt auf die in der Referenz gemäß III.1.3, aufgeführten erbrachten Leistungen. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 100 Pkt pro nachgewiesener erbrachter Leistung gemäß der unter III.1.3) aufgeführten Leistungen,
— 0 Pkt, wenn keine der unter III.1.3 aufgeführten Leistungen nachgewiesen bzw. erbracht wurde.
1.1.3) 40 Pkt, wenn nachgewiesen ist, dass der aufgeführte PublicEvent ein OutdoorEvent war.
1.1.4) Max. 60 Punkte auf die Anzahl der anwesenden Gäste.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 60 Pkt, wenn mehr als 8 000 Gäste auf der Veranstaltung anwesend waren,
— 30 Pkt, wenn zwischen 5 001 und 8 000 Gäste auf der Veranstaltung anwesend waren,
— 10 Punkte, wenn zwischen 3 000 und 5 000 Gäste auf der Veranstaltung anwesend waren,
— 0 Pkt, wenn weniger als 3 000 Gäste anwesend waren.
2) Max. 200 Pkt werden für die Erfahrungen des genannten Ansprechpartners im Veranstaltungsbereich (siehe genannte Aufgabenbereiche gemäß II.1.2) und insbesondere für die Erfahrungen als Projektleiter im Veranstaltungsbereich (gemäß II.1.2) vergeben. Davon entfallen:
2.1) Max. 100 Pkt auf die allgemeine Erfahrung des Ansprechpartners im Veranstaltungsbereich (Vergleich II.1.2).
Die Punkte werden wie folgt vergeben,
— 100 Pkt, wenn der Projektleiter über Erfahrungen von min. 10 Jahren allgemein im Veranstaltungsbereich verfügt,
— 50 Pkt, wenn der Ansprechpartner über Erfahrungen von mindestens 5 Jahren und weniger als 10 Jahren im Veranstaltungsbereich verfügt,
— 0 Pkt, wenn der Ansprechpartner über Erfahrungen von weniger als 5 Jahren im Veranstaltungsbereich verfügt.
2.2) Max. 100 Pkt auf die Erfahrungen des Ansprechpartners (AN) als Projektleiter im Veranstaltungsbereich.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 100 Pkt, wenn der AN die Funktion als Projektleiter seit mindestens 8 Jahren wahrgenommen hat,
— 50 Pkt, wenn die Funktion als Projektleiter seit 2 bis 8 Jahren wahrgenommen wurde,
— 0 Pkt, wenn die Funktion als Projektleiter seit weniger als 2 Jahren wahrgenommen wird.
3) Max. 100 Pkt auf die Anzahl der operativ tätigen fest angestellten Mitarbeiter.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
— 100 Pkt, wenn mehr als 10 fest angestellte Mitarbeiter im Veranstaltungsbereich beschäftigt sind,
— 50 Pkt, wenn 6 bis 10 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt sind.
Weniger als 6 fest angestellte Mitarbeiter im Veranstaltungsbereich führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrags vom weiteren Verfahren (Mindestanforderung).