Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Rahmenverträgen zur Erbringung von Bauleistungen zum Leerwohnungsausbau durch. Es sollen bis zu 15 Unternehmen als Rahmenvertragspartner gebunden werden, die per Einzelabruf beim Ausbau von Leerwohnungen, insbesondere in den Gewerken Maler, Bodenleger, Sanitär, Heizung, Fliesenleger und Elektro sowie bzgl. diverser Nebenleistungen (Demontage, Entsorgung, Maurer, Trockenbau, Schlosser, Reinigung) tätig werden. Die Wohnungen sind im Gebiet der Stadt Leipzig verteilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wohnhäuser
Referenznummer: LWB_RV_Leer WE_2019
Kurze Beschreibung:
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Rahmenverträgen zur Erbringung von Bauleistungen zum Leerwohnungsausbau durch. Es sollen bis zu 15 Unternehmen als Rahmenvertragspartner gebunden werden, die per Einzelabruf beim Ausbau von Leerwohnungen, insbesondere in den Gewerken Maler, Bodenleger, Sanitär, Heizung, Fliesenleger und Elektro sowie bzgl. diverser Nebenleistungen (Demontage, Entsorgung, Maurer, Trockenbau, Schlosser, Reinigung) tätig werden. Die Wohnungen sind im Gebiet der Stadt Leipzig verteilt.
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von Rahmenverträgen zur Erbringung von Bauleistungen zum Leerwohnungsausbau durch. Es sollen bis zu 15 Unternehmen als Rahmenvertragspartner gebunden werden, die per Einzelabruf beim Ausbau von Leerwohnungen, insbesondere in den Gewerken Maler, Bodenleger, Sanitär, Heizung, Fliesenleger und Elektro sowie bzgl. diverser Nebenleistungen (Demontage, Entsorgung, Maurer, Trockenbau, Schlosser, Reinigung) tätig werden. Die Wohnungen sind im Gebiet der Stadt Leipzig verteilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wohnhäuser📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau kompletter Wohnhäuser📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Wintergartenstr. 4
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwb.de🌏
E-Mail: einkauf@lwb.de📧
Fax: +49 34199229009 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E72289619🌏
1) Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung Ihres Teilnahmeantrages zu verwenden haben;
2) Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3) Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes;
4) Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen;
5) Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen;
6) Verspätet eingereichte Bewerbungen, Teilnahmeanträge und Angebote werden nicht gewertet;
7) Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen;
8) Der Auftraggeber wird, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern bzw. Bietern nachzufordern;
9) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt;
10) Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Leerwohnungsausbau“ zu stellen. Für Fragen, die nach dem 6.9.2019 (Ortszeit: 16:00) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
11) Für Fragen zu der Plattform www.subreport.de nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten Herr Ralf Jedecke (E-Mail: ralf.jedecke@subreport.de, Telefon +49(0) 221 98 57 845);
12) Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
1) Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung Ihres Teilnahmeantrages zu verwenden haben;
2) Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3) Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes;
4) Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen;
5) Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen;
6) Verspätet eingereichte Bewerbungen, Teilnahmeanträge und Angebote werden nicht gewertet;
7) Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen;
8) Der Auftraggeber wird, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern bzw. Bietern nachzufordern;
9) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt;
10) Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Leerwohnungsausbau“ zu stellen. Für Fragen, die nach dem 6.9.2019 (Ortszeit: 16:00) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
11) Für Fragen zu der Plattform www.subreport.de nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten Herr Ralf Jedecke (E-Mail: ralf.jedecke@subreport.de, Telefon +49(0) 221 98 57 845);
12) Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die LWB beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit mehreren Unternehmen zum Ausbau von Leer-Wohnungen zu vergeben.
Der Leerwohnungsausbau ist dadurch gekennzeichnet, dass pro Wohnung regelmäßig mehrere Gewerke in unterschiedlicher Intensität auszuführen sind. Zudem gibt es mehrere Typen von Leerwohnungen (Altbau, industrielle Bauweise) und die Wohnungen sind innerhalb des Leipziger Stadtgebietes (Süd, Ost, Nord, West) verteilt. Die Einzelbeauftragung erfordert ein kurzfristiges Handeln der LWB, da die Leerwohnungen für die Auftragsdurchführung nur kurze Zeit zur Verfügung stehen. Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich je Wohnung spezielle Kriterien aufstellen lassen, nach denen die Auswahl des konkreten Leistungserbringers erfolgen kann. Dies sind insbesondere der Wohnungstyp (Altbau/industrielle Bauweise), das intensivste Gewerk und die Lage im Stadtgebiet. Zudem entscheiden meist die Kapazitäten der angefragten Rahmenvertragspartner über die Beauftragung mit. Dieses System der Auswahl der konkreten Vertragspartner soll beibehalten werden.
Der Leerwohnungsausbau ist dadurch gekennzeichnet, dass pro Wohnung regelmäßig mehrere Gewerke in unterschiedlicher Intensität auszuführen sind. Zudem gibt es mehrere Typen von Leerwohnungen (Altbau, industrielle Bauweise) und die Wohnungen sind innerhalb des Leipziger Stadtgebietes (Süd, Ost, Nord, West) verteilt. Die Einzelbeauftragung erfordert ein kurzfristiges Handeln der LWB, da die Leerwohnungen für die Auftragsdurchführung nur kurze Zeit zur Verfügung stehen. Die Praxis der letzten Jahre hat gezeigt, dass sich je Wohnung spezielle Kriterien aufstellen lassen, nach denen die Auswahl des konkreten Leistungserbringers erfolgen kann. Dies sind insbesondere der Wohnungstyp (Altbau/industrielle Bauweise), das intensivste Gewerk und die Lage im Stadtgebiet. Zudem entscheiden meist die Kapazitäten der angefragten Rahmenvertragspartner über die Beauftragung mit. Dieses System der Auswahl der konkreten Vertragspartner soll beibehalten werden.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch Ausübung von 2 Optionen um je 12 Monate zu verlängern. Für die jeweiligen Verlängerungen ist im Vertrag eine Preisanpassungsklausel vorgesehen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrages sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
1) Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014;
2) Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
3) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §21 SchwarzarbG vorliegen;
5) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der — die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird:
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und -die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
6) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
6) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters;
7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft;
7) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft;
8) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
8) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
9) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
9) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
10) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen;
11) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre;
2) Eigenerklärung über den Nettoumsatz des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
3) Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 2 000 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sachschäden und 100 000,00 EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Deckungssummen sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3) Der Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 2 000 000,00 EUR für Personenschäden, 500 000,00 EUR für Sachschäden und 100 000,00 EUR für Vermögensschäden und sonstige Schäden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen der geforderten Versicherung oder Unterschreitung der Deckungssummen sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird;
4) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen wirtschaftliche und/ oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft;
5) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen haben sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und der Dritter/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen haben sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und der Dritter/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen gegenüber dem Auftraggeber zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu haften;
6) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
7) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
7) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
8) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen;
9) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und Abschlusses des Projektes, der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und einer kurzen Beschreibung der Leistungen;
1) Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit und Abschlusses des Projektes, der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter und einer kurzen Beschreibung der Leistungen;
2) Angaben über die Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlichen beschäftigten Arbeitskräfte unter Angabe der Qualifikation;
3) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft;
3) Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, auf dessen Eignung er/sie sich beruft;
4) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
4) Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein. Eigenerklärungen sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und im Original mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;
5) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
5) Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung);
6) Nimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss dieses Unternehmen die (Teil-) Leistung ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden;
7) Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Gleiches gilt für die Korrektur fehlerhafter Unterlagen;
8) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Mindeststandards:
Mindestens 2 Referenzen der letzten 5 Jahre (in der Bauphase oder bereits abgeschlossen), die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
Vorlage der Fachkundenachweise (der Handwerkskammer, der IHK, Zertifikate, Zeugnisse oder vergleichbare Nachweise) für alle folgenden Gewerke: Maler und Tapezierer, Fußbodenleger, Elektro, Sanitär/Heizung, Fliesen, Tischer/Glaser.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und -die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und -die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Bedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 15
Höchstzahl der Bewerber: 20
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 15
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Wohungsunternehmen in Rechtsform GmbH
Kontakt
Internetadresse: www.lwb.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E72289619🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bieter für die Erstellung und Einreichung Ihres Teilnahmeantrages zu verwenden haben;
2) Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3) Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes;
4) Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen;
5) Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen;
6) Verspätet eingereichte Bewerbungen, Teilnahmeanträge und Angebote werden nicht gewertet;
7) Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen;
8) Der Auftraggeber wird, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern bzw. Bietern nachzufordern;
9) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt;
10) Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Leerwohnungsausbau“ zu stellen. Für Fragen, die nach dem 6.9.2019 (Ortszeit: 16:00) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
10) Fragen sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport.de mit dem Betreff „Fragen zum Teilnahmewettbewerb Leerwohnungsausbau“ zu stellen. Für Fragen, die nach dem 6.9.2019 (Ortszeit: 16:00) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Die Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen;
11) Für Fragen zu der Plattform www.subreport.de nutzen Sie bitte die Kontaktmöglichkeiten Herr Ralf Jedecke (E-Mail: ralf.jedecke@subreport.de, Telefon +49(0) 221 98 57 845);
12) Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2GWB genannten Fristen verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 159-391927 (2019-08-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 36 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-02-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-02-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 041-096208
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 159-391927
ABl. S-Ausgabe: 41
Zusätzliche Informationen
Es wurde ein Rahmenvertrag mit 15 Wirtschaftsteilnehmern geschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag durch Ausübung von zwei Optionen um je 12 Monate zuverlängern. Für die jeweiligen Verlängerungen ist im Vertrag eine Preisanpassungsklausel vorgesehen.
Zusätzliche Informationen: Es wurde ein Rahmenvertrag mit 15 Wirtschaftsteilnehmern geschlossen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-13 📅
Name: Tony Wendrich GmbH
Postanschrift: Blanchardweg 9
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04249
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Hennig und Lehmann GmbH
Postanschrift: Geschwister- Scholl- Straße 19
Postleitzahl: 04205
Name: Bauunternehmen Sachse
Postanschrift: Ludwig-Hupfeldstr. 1
Postleitzahl: 04179
Name: Herold Malerfachbetrieb
Postanschrift: Mommsenstraße 5
Postleitzahl: 04329
Name: Müller und Meister GmbH
Postanschrift: Linkelstraße 1
Postleitzahl: 04159
Name: DLW Ausbau- und Sanierungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Dessauer Straße 9
Postleitzahl: 04129
Name: Andreas Barthel
Postanschrift: Schönauer Ring 1
Name: B & O Die Handwerker GmbH
Postanschrift: Pankstraße 8
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13127
Name: Baugeschäft M. Becker
Postanschrift: Plösener Straße 2
Postleitzahl: 04349
Name: Mohry-Zwirner GBR
Postanschrift: Schachtstr. 6
Postleitzahl: 04155
Name: HSB Wohnungsinstandsetzung GmbH
Postanschrift: Gießerstraße 12 A
Postleitzahl: 04229
Name: R.und H.Böttger GmbH
Postanschrift: Schönbachstraße 5
Name: Thomas Schoen
Postanschrift: Gildemeisterring 80
Postleitzahl: 04289
Name: Ralf Schöbel GmbH
Postanschrift: Juliusstr. 2
Postleitzahl: 04315
Name: Haustechnik Schönherr GbR
Postanschrift: Kurt Eisner Straße 74
Postleitzahl: 04275
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabe Entscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.