Beschreibung der Beschaffung
Es sind für Baumaßnahmen des Bezirksamtes Spandau im Bereich des Brandschutzes immer wieder kurzfristig Brandschutzgutachten, -nachweise und/oder -konzepte für diverse Gebäude (Schulen, Verwaltungsgebäude, Jugendfreizeiteinrichtungen, Bibliotheken) zu erstellen.
Im Rahmen der unterschiedlichen Objekte/Baumaßnahmen ist von Fall zu Fall zu entscheiden/einzuschätzen, welchen Umfang die brandschutztechnische Beurteilung haben muss, damit entschieden werden kann, ob zusätzlich zur „Grundleistung“ des Gebäudeplaners gemäß BauVerfVO §11 (1) eine „Besondere Leistung“ im Sinne von BauVerfVO §11 (2) abzurufen/zu beauftragen ist.
Außerdem kann es bei Gebäuden im Bestand sein, dass auch ohne konkreten Planungshintergrund eine brandschutztechnische Bewertung des Objektes durchgeführt werden soll (um z.B. Sanierungskosten abschätzen zu können), hierfür sollen die entsprechenden Angaben z.B. anhand eines Gutachtens zusammengetragen werden.
Folgende Leistungen sollen erbracht werden:
— Brandschutzgutachten inkl. Kostenermittlung,
— Brandschutznachweis (Grundleistung HOAI unter 25 000 EUR),
— Erstellen eines Brandschutznachweises/Brandschutzkonzeptes inkl. Kostenermittlung,
— Erstellen eines Brandschutznachweises/Brandschutzkonzeptes inkl. Kostenermittlung im speziellen Bereich der Lüftungstechnik,
— Brandschutzordnung (Teil A),
— Brandschutzordnung (Teil B und C),
— Feuerwehrübersichtspläne mit Objektinformationen,
— Feuerwehrübersichtspläne mit Objektinformation und Feuerwehrgeschossplänen,
— Flucht- und Rettungswegepläne,
— Informationsschulung (Inhouse) Mitarbeiter des Auftraggebers,
— Informationsschulungen Brandschutz zu ausgewählten Themenbereichen nach Bedarf.
Insgesamt sind im Bezirk ca. 150 Objekte zu betreuen.
Die Leistungen werden sukzessive bei Bedarf für die verschiedenen Maßnahmen abgerufen.
Die Bearbeitungszeiträume sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Es muss sichergestellt sein, dass im Bedarfsfall ein auskunftsfähiger Mitarbeiter innerhalb von 2 Stunden am Einsatzort sein kann.
Die Unterlagen (Grundrisse, Schnitte Ansichten etc.), soweit vorhanden, werden vom Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Altakten zu den Objekten sind dagegen selbstständig vom Auftragnehmer bei Feuerwehr bzw. Bauaufsicht zu recherchieren anzufordern.
Es sind die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien zu beachten:
— BauO Bln,
— BauVerfV,
— BauVorlVO,
— MBO (Musterbauordnung),
— ASR (Arbeitsstättenrichtlinie),
— MSchulbauR (Muster-Schulbau-RL),
— MVV TB (Muster-Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen),
— VStättVO (Versammlungsstättenverordnung),
— M-LüAR (Muster-Lüftungsanlagen-RL),
— MLAR (Muster-Leitungsanlagen-RL),
— MHHR (Muster-Hochhaus-RL),
— M-GarVO (Muster-Garagenverordnung),
— Muster-RL Feuerwehrfreiflächen,
— Musterrichtlinie Flächen Feuerwehr Erläuterungen,
— Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen.
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.