Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag für Tiefbauarbeiten bei Neubau, Reparatur und Instandsetzung des Telekommunikationsnetzes der Freien und Hansestadt Hamburg.
1) Die Arbeiten dieses Vertrages beinhalten im Wesentlichen die:
— fachgerechte Verlegung und den Abbruch von Kabelkanälen aus Kunststoff- oder Stahlrohren und Betonzügen im Kanalgraben und ggf. im Bodenverdrängungsverfahren, einschließlich aller Erd-, Oberflächen- und Mauerwerksarbeiten,
— Herstellung, Einbau, Ausbau und Abbruch von Mauerwerks- und Stahl-betonfertigteilschächten verschiedener Größen, einschließlich aller Erd-, Oberflächen- und Kanalanschlussarbeiten,
— Verlegung und Ausbau von Kabeln, als Erdkabelverlegung oder als Ein- / Ausziehen in / aus Kabelkanäle(n), Schächten oder Gebäuden, einschließlich Abdichten von Ein- / Ausziehöffnungen,
— Unterhaltungsarbeiten am stadteigenen Kommunikationsnetz, wie Ausbessern von Schäden an Schächten und Kanälen, Entrosten und Anstreichen von Stahlteilen u. ä.
2) Der Umfang und die Verteilung der einzelnen Bauvorhaben (einzelne Abrufaufträge) lassen sich erfahrungsgemäß wie folgt beschreiben:
2.1) Aufteilung nach Baulängen:
— der Großteil der Bauvorhaben (über 50 %) hat eine Trassenlänge zwischen 30 m und 200 m,
— mehrere Bauvorhaben sind kürzer als 30 m,
— wenige Bauvorhaben sind länger als 200 m.
2.2) Aufteilung nach Trassenstärken:
— die überwiegend gebaute Trassenstärke ist die Ein- oder Zweizugtrasse (über 50 % am Gesamtauftrag),
— wenige Trassen werden 3- oder vierzügig gebaut,
— sehr selten werden stärkere Trassen (8-, 10-, 12- und sechzehnzügig) gebaut.
2.3) Aufteilung nach Nettoabrechnungssummen:
— ca. 10 % der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die mit weniger als 2 000, EUR netto abgerechnet werden,
— ca. 30 % der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von 2 000 EUR bis weniger als 10 000 EUR netto abgerechnet werden,
— ca. 25 % der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von 10 000 EUR bis weniger als 25 000 EUR netto abgerechnet werden,
— ca. 20 % der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die von 25 000 EUR bis weniger als 50 000 EUR netto abgerechnet werden,
— ca. 15 % der Nettoabrechnungssumme des Rahmenauftrages entfallen auf Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben), die mit mehr als 50 000 EUR netto abgerechnet werden.
2.4) Sofortmaßnahmen und Störungsbeseitigungen:
Ein geringer Teil der Abrufaufträge (einzelne Bauvorhaben) sind Sofortmaßnahmen und Störungsbeseitigungen mit entsprechenden Reaktionszeiten.