Rahmenvertrag für Vermessungsleistungen

Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH

Abschluss eines Rahmenvertrages über verschiedene Vermessungsleistungen am Standort des Flughafens Tempelhof insb.:
— vollumfängliche Bauaufnahme/Bestandsvermessung,
— im Innen- und Außenbereich,
— Liegenschaftsvermessungen,
— bauvorbereitende und baubegleitende Vermessungen,
— mit Datenaufnahme, Verarbeitung und Überführung in Systeme für disziplinübergreifende Planung, Vermietung, Betreibung der Gebäude und Anlagen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-08.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-02-08 Auftragsbekanntmachung
2019-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
Referenznummer: 19-F-Ver-0048
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages über verschiedene Vermessungsleistungen am Standort des Flughafens Tempelhof insb.: — vollumfängliche Bauaufnahme/Bestandsvermessung, — im Innen- und Außenbereich, — Liegenschaftsvermessungen, — bauvorbereitende und baubegleitende Vermessungen, — mit Datenaufnahme, Verarbeitung und Überführung in Systeme für disziplinübergreifende Planung, Vermietung, Betreibung der Gebäude und Anlagen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Vermessungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabe@tempelhof-projekt.de 📧
Telefon: +49 30200037400 📞
Fax: +49 30200037499 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/109691 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-02-08 📅
Einreichungsfrist: 2019-03-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 030-067577
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss eines Rahmenvertrages über verschiedene Vermessungsleistungen am Standort des Flughafens Tempelhof insb.:
— vollumfängliche Bauaufnahme/Bestandsvermessung,
— im Innen- und Außenbereich,
— Liegenschaftsvermessungen,
— bauvorbereitende und baubegleitende Vermessungen,
— mit Datenaufnahme, Verarbeitung und Überführung in Systeme für disziplinübergreifende Planung, Vermietung, Betreibung der Gebäude und Anlagen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es wird eine einseitige Verlängerungsoption für die AG um ein Jahr und um ein weiteres Jahr eingeräumt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufes der Angebotsfrist möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärung gem. §§ 123,124 GWB – siehe Bietererklärung 5 – Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abagben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Bietererklärung 5 – Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Bietererklärung 5 – Eignung;
5) Eigenerklärung zur öffentlichen Bestellung als Vermesser – siehe Bietererklärung 5 – Eignung;
6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung / Mitteilung der PQL/ULV Nummer, soweit die geforderten Unterlagen dort enthalten sind – siehe Bietererklärung 5 – Eignung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunfstlandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen
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Werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2017, 2016, 2015 – siehe Bietererklärung 5 – Eignung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte – siehe Bietererklärung 5 – Eignung
Angaben von erbrachten Referenzprojekten – siehe Bietererklärung 5 – Eignung
Angaben zum vorgesehenen Projektleiter/in – siehe Bietererklärung 5 – Eignung
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
— mindestens 2 Referenzen zur Erfassung und Verarbeitung von Daten zur Erstellung amtlicher Dokumente im Lagebezugssystem ETR89/DREF91 und dem Höhenbezugssystem DHHN2016 und
— mindestens 1 Referenz im 3D-Laserscanning und
— mindestens 1 Referenz zur Erfassung und Verarbeitung von Daten im DWG / DXF-Formaten als Grundlage der Bestandsaufnahme/-darstellung und
— mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang ≥ 100 000 qm BGF.
Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2013-2018 begonnen wurden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Nachweis über eine öffentliche Bestellung als Vermessungsingenieur (für den Büroleiter/Inhaber) oder eines vergleichbaren Nachweises wird vom Bieter als Kopie mit den Angebotsunterlagen eingereicht.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-03-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept der Leistungserbringung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/109691 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle Angebote sind digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlins (http://www.berlin.de/vergabeplattform/) einzureichen. Hierfür ist eine (kostenlose) Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Das Angebot muss rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist (s.o.) eingegangen sein.
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Der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, sind zu benennen.
Digital signierte Angebote sind nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat …“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 030-067577 (2019-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1277310.92 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 109-266151
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 030-067577
ABl. S-Ausgabe: 109

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-05-28 📅
Name: ARC-GREENLAB GmbH
Postanschrift: Eichenstraße 3b
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1277310.92 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 3030138316 📞
Fax: +49 3030138316 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist […]“
§ 135 GWB Unwirksamkeit
1) gegen § 134 verstoßen hat […]“
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden […]“
Quelle: OJS 2019/S 109-266151 (2019-06-05)