Beschreibung der Beschaffung
Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) plant die Vergabe einer Mehrpartner-Rahmenvereinbarung über Leistungen der Generalplanung unter anderem im HOAI-Leistungsbild „Gebäude und Innenräume" und „Technische Ausrüstung".
Um der stetig steigenden Zahl an Neuberufungen gerecht zu werden, hat die RUB in der Vergangenheit und wird sie noch verstärkt in den kommenden Jahren eine Reihe von baulichen Maßnahmen ergreifen.
Die in den letzten Jahrzehnten zu verzeichnenden erheblichen baulichen Mängel und der gleichzeitig angewachsene Sanierungsstau haben in zunehmendem Maße zu Nutzungseinschränkungen in Forschung und Lehre geführt. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Bauweise der 1960er Jahre, dem Jahrzehnt der Universitätsgründung, einen ökologisch wie ökonomisch nicht zeitgemäßen Ressourcenverbrauch insb. im Energiebereich bedingt. Als Konsequenz daraus hat die RUB, in weiten Teilen gemeinsam mit dem Land NRW, einen ständig fortzuschreibenden Entwicklungs- und Modernisierungsplan begonnen, zu deren zeitgerechter Umsetzung in kurzen Abständen Planungsleistungen erforderlich sind.
Dieser Maßnahmenkatalog wird vom Land NRW betreut, soweit die Maßnahmen langfristig planbar sind. Kurzfristig erforderliche Leistungen werden von der RUB übernommen und sind Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung. Die Kurzfristigkeit ist i. d. R. durch Neuberufungen, Exzellenzinitiativen oder Abberufungen begründet — Ursachen, die aus dem Forschungs- und Lehrbetrieb und aus Entwicklungen in den diversen wissenschaftlichen Fachdisziplinen resultieren, auf welche der Auftraggeber naturgemäß keinen Einfluss hat.
Die Aufgabenschwerpunkte und ihre Schwierigkeitsgrade sind geprägt durch:
— unterschiedliche Bedarfsanforderungen der 20 Fakultäten der Geistes-, Gesellschafts-, Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie der Medizin,
— Bauen im Bestand unter laufendem Betrieb,
— Bauen im Bestand bei erhöhtem Schadstoffaufkommen, überwiegend PCB, Asbest, KMF,
— Bestandsgebäude überwiegend der Baujahre 1963 bis 1974.
Das überwiegende Aufkommen an zu erbringenden Leistungen wird im Bereich der Natur- und Ingenieurwissenschaften mit hohen Planungsanforderungen erwartet.
Zu den Generalplanungsleistungen gehören i. d. R. immer:
— Objektplanungsleistungen nach §§ 33 ff. HOAI,
— Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff. HOAI, wobei im Vergleich zur Objektplanung überwiegend Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung den Schwerpunkt bilden mit höheren Anforderungen an die Anlagengruppen 3, 4 und 7 (sowie darin insb. in den Kostengruppen 473, 474, 477).
Zu den Beratungsleistungen, die im Zuge der Generalplanungsleistung häufig bis immer erforderlich werden, gehören:
— Leistungen zum Brandschutz, überwiegend Beratung hinsichtlich Anpassungsbedarf vorhandener Brandschutzkonzepte in Teilen aus den Jahren ab ca. 2013 an aktuellen Bedarfsanforderungen konkreter Baumaßnahmen, i. d. R. abschnitts- und ebenenweise,
— thermische Bauphysik,
— Bau- und Raumakustik,
— Laborplanung, insb. Beratung/Unterstützung bei der Auswertung nutzerseitig beschriebener Bedarfsanforderungen labortechnischer Arbeitsabläufe sowie bei der Auswertung nutzerseitig beschriebener Gefährdungsbeurteilungen.
Zu den auftraggeberseitigen Leistungen, die mit der Generalplanungsleistung zu koordinieren sind, gehören:
— Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49 ff. HOAI,
— RUB-Nutzermanagement inkl. Beschreibung und Analyse insb. labortechnischer Arbeitsabläufe,
— Bereitstellung von Schadstoffgutachten inkl. Sanierungskonzept,
— Bereitstellung von Brandschutzgutachten über den Bestand, i. d. R. abschnitts- oder ebenenweise aufgestellt.