Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen. Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Dazu wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Computeranlagen und Zubehör
Kurze Beschreibung:
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen.
Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Dazu wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen.
Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Dazu wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computeranlagen und Zubehör📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computeranlagen und Zubehör📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Weilheim-Schongau
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-10 📅
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 196-475418
ABl. S-Ausgabe: 196
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen.
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen.
Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Dazu wird ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 222 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Kurzbeschreibung Los 1
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und die Instandhaltung von 691 modernen, leistungsfähigen, ergonomischen und umweltverträglichen PCs.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 330 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag IT-Ausstattung für die Schulen und die Verwaltung des Landkreises Weilheim-Schongau
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Kurzbeschreibung Los 2
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und die Instandhaltung von 215 modernen, leistungsfähigen, ergonomischen und umweltverträglichen Notebooks.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und die Instandhaltung von 1744 modernen, leistungsfähigen, ergonomischen und umweltverträglichen Monitoren.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und die Instandhaltung von 770 modernen, leistungsfähigen, ergonomischen und umweltverträglichen Thin Clients.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und die Instandhaltung von 32 modernen, leistungsfähigen, ergonomischen und umweltverträglichen Servern.
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und die Instandhaltung von 28 modernen, leistungsfähigen, ergonomischen und umweltverträglichen Netzwerkkomponenten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 19 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 82362 Weilheim i. OB
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung – EU:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
— Eigenerklärung über die Eintragung des des Bieters in ein Berufs- oder Handelsregister und zwar je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, alternativ auf andere Weise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung – EU:
— Eigenerklärung, ob die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder einer Liquidation befindet,
— Eigenerklärung und Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Formblatt L 124 EU – Eigenerklärung zur Eignung – EU:
— Eigenerklärung zu mindestens 3 geeigneten Referenzen zu in den vergangegen 3 Jahren ausgeführten Leistungen, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Eigenerklärung zum Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unter bliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsabschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unter bliebener Information innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig. (vgl. § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 196-475418 (2019-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen.
Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Dazu wurde ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
Der digitale Wandel verändert das Lernen, Leben und Arbeiten. Darum macht der Freistaat Bayern die Schulen fit für die digitale Zukunft. Die Schulen können bei der Planung ihrer IT-Ausstattung am besten auf die Gegebenheiten vor Ort eingehen und passgenaue Lösungen finden. Zeitgemäßer Unterricht benötigt eine zeitgemäße Ausstattung, wobei Pädagogik und Technik Hand in Hand gehen.
Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.
Dazu wurde ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 148 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bewertung der Angebote erfolgte auf Grundlage der „Erweiterten Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dazu wurde ein Rahmenvertrag über die Beschaffung von IT-Ausstattung für die Dauer von 48 Monaten, inklusive der für den störungsfreien Betrieb notwendigen Dienstleistungen/Garantien und Services abgeschlossen.
Bezeichnung des Loses: Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung und die Instandhaltung von 691 modernen, leistungsfähigen, ergonomischen und umweltverträglichen PCs.
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt in 6 einzelnen Losen gemäß Aufteilung.
— Los 1:Personal-Computer,
— Los 2:Notebooks,
— Los 3:Monitore,
— Los 4:Thin Client,
— Los 5:Server,
— Los 6:Netzwerkkomponenten.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertung der Angebote erfolgte auf Grundlage der „Erweiterten Richtwertmethode“ gem. UfAB 2018 (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-23 📅
Name: Celos Computer GmbH
Postanschrift: Liststr. 1
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪 Ulm, Stadtkreis
🏙️
Postanschrift: Liststr 1
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1
4
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“