Gegenstand dieser Ausschreibung ist der längerfristige Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung, von Standard-IT-Infrastruktur im Office-Bereich für die Standorte des Auftraggebers (AG) in Potsdam.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
Referenznummer: 20190628_Ausschreibung_IT HW
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist der längerfristige Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung, von Standard-IT-Infrastruktur im Office-Bereich...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der längerfristige Abschluss eines Rahmenvertrages für die Lieferung, von Standard-IT-Infrastruktur im Office-Bereich für die Standorte des Auftraggebers (AG) in Potsdam.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-06-28 📅
Einreichungsfrist: 2019-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-07-02 📅
Datum des Beginns: 2019-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 125-305000
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
“(1) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins...”
(1) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen;
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Quelle: OJS 2019/S 125-305000 (2019-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“1) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins...”
1) Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Dokumente in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen;
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Quelle: OJS 2020/S 006-008536 (2020-01-08)