Rahmenvertrag Lieferung von BKE-Adaptern (BKE-A und BKE-AZ)

Stromnetz Hamburg GmbH

Rahmenvertrag über die Lieferung auf Abruf von Befestigungs- und Kontaktiereinrichtungen (BKE) für moderne Messeinrichtungen (mMe) in eHz-Stecktechnik als Adaptersatz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-26 Auftragsbekanntmachung
2020-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Zählerkastengehäuse
Referenznummer: 2019004785
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag über die Lieferung auf Abruf von Befestigungs- und Kontaktiereinrichtungen (BKE) für moderne Messeinrichtungen (mMe) in eHz-Stecktechnik als Adaptersatz.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zählerkastengehäuse 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kabelverteilschrank 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stromnetz Hamburg GmbH
Postanschrift: Bramfelder Chaussee 130
Postleitzahl: 22177
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de 🌏
E-Mail: snh-einkauf@stromnetz-hamburg.de 📧
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=p5cTpmtfNEQ%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-30 📅
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 188-458242
ABl. S-Ausgabe: 188
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben sind der Anlage „Zusätzliche Angaben" zu entnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Adapterplatten BKE-A mit Zubehör gem. 18-TB-1110
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von Adapterplatten BKE-A mit Zubehör gem. 18-TB-1110.
Bezeichnung des Loses: Adapterplatten BKE-AZ mit Zubehör gem. 18-TB-1110
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von Adapterplatten BKE-AZ mit Zubehör gem. 18-TB-1110.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Register A): Eingescanntes, von berechtigten Personen unterschriebenes, formales Anschreiben (pdf-Dokument) mit Darstellung für welches Fachlos/welche Fachlose die Bewerbung erfolgt.
Register B): Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse).
Hierfür hat der Bewerber die Anlage „Unternehmensbeschreibung“ zu nutzen.
Register C): [Mindestbedingung]: Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register D): [Mindestbedingung]: Eigenerklärung, dass im Gewerbezentralregister keine Eintragungen vorhanden sind oder alternativ aktueller Auszug aus dem Register.
Wird im Teilnahmewettbewerb eine Eigenerklärung abgegeben, ist auf Anforderung ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug nachzureichen.
Register E): [Mindestbedingung]: Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Für die Erklärung hat der Bewerber das bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register F): [Mindestbedingung]: Eigenerklärung, dass im Register zum Schutz fairen Wettbewerbs der Stadt Hamburg kein Eintrag vorhanden ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, eine Abfrage des Registers durchzuführen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Register G): Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den dazugehörigen Deckungssummen.
Register H): Die Vergabestelle behält sich vor, die Kreditwürdigkeit des Bewerbers mittels der Einholung einer Wirtschaftsauskunft zu prüfen. Es werden nur Bewerber beauftragt, die ein Rating der Klasse A, B oder C bei creditsafe aufweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Register I): Vollständig ausgefüllte Lieferantenselbstauskunft. Hierfür hat der Bewerber das bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register J): [Mindestbedingung]: Datenblätter aller einzureichenden Muster incl. Eigenerklärung, dass diese der ausgeschriebenen technischen Spezifikation und dem Allgemeinen Liefer- und Leistungsverzeichnis ohne Abweichungen entsprechen.
Register K): [Mindestbedingung]: Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
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Register L): [Mindestbedingung]: Eigenerklärung, dass die Kommunikation vollständig in deutscher Sprache erfolgt, insbesondere Vertragsabwicklung, Projektleitung und technischer Support.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Vergabestelle behält sich vor, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein, alle Eigenerklärungen zu prüfen und vor Vertragsschluss die entsprechenden Nachweise vom Bieter anzufordern.
Folgende Inhalte sind zudem der Anlage „Zusätzliche Angaben" zu entnehmen:
A) Ablauf des Vergabeverfahrens;
B) Formale Vorgaben für den Teilnahmeantrag;
C) Abschichtung vor Aufforderung zur Angebotsabgabe;
D) Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-12-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kwoll, Dagmar
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=p5cTpmtfNEQ%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
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b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
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c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
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d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 188-458242 (2019-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 214-525453
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 188-458242
ABl. S-Ausgabe: 214
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Angaben sind der Anlage „Zusätzliche Angaben“ zu entnehmen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 – Adapterplatten BKE-A mit Zubehör gem. 18-TB-1110 – Mengenlos A
Fachlos 1 – Adapterplatten BKE-A mit Zubehör gem. 18-TB-1110 – Mengenlos B
Fachlos 2 – Adapterplatten BKE-AZ mit Zubehör gem. 18-TB-1110
Losnummer: 3

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-27 📅
Name: ABN GmbH
Postort: Neuenstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Heilbronn, Landkreis 🏙️
Name: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Postort: Blieskastel
Land: Saarpfalz-Kreis 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
Mehr anzeigen
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
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c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
Mehr anzeigen
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 214-525453 (2020-10-29)