Die EAA will sowohl innerhalb Deutschland als auch im Ausland Mobilfunkverbindungen (Sprache/Daten) nutzen. Hierfür wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Mobilfunk
10639
Produkte/Dienstleistungen: Mobilfunkgeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Die EAA will sowohl innerhalb Deutschland als auch im Ausland Mobilfunkverbindungen (Sprache/Daten) nutzen. Hierfür wird ein Rahmenvertrag mit einer...”
Kurze Beschreibung
Die EAA will sowohl innerhalb Deutschland als auch im Ausland Mobilfunkverbindungen (Sprache/Daten) nutzen. Hierfür wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten abgeschlossen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mobiltelefondienste📦
Ort der Leistung: Düsseldorf🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die EAA will sowohl innerhalb Deutschland als auch im Ausland Mobilfunkverbindungen (Sprache/Daten) nutzen. Hierfür wird ein Rahmenvertrag mit einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die EAA will sowohl innerhalb Deutschland als auch im Ausland Mobilfunkverbindungen (Sprache/Daten) nutzen. Hierfür wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten abgeschlossen. Die Laufzeit richtet sich nach der Vorgabe des § 21 Abs. 6 VgV. Die EAA ist berechtigt, den Vertrag während der Laufzeit ordnungsgemäß zu kündigen. Einzelverträge unter dem Rahmenvertrag haben eine Laufzeit von 12 Monaten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A6 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB
A7 Erklärungen zum Datenschutz und Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A6 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB
A7 Erklärungen zum Datenschutz und Eigenerklärung zum Interessenkonflikt,
A8 Unternehmensdarstellung
A10 Darstellung der Ländergruppen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A9 Referenzen zu Aufträgen mit vergleichbarer Leistung
Dieses Formblatt ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft abzugeben. Für die Wertung muss...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A9 Referenzen zu Aufträgen mit vergleichbarer Leistung
Dieses Formblatt ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft abzugeben. Für die Wertung muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens 3 wertungsfähige Referenzen über die Erbringung von Aufträgen mit vergleichbarer Leistung innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015 – 2018 oder neuer) vorweisen. Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen zu Aufträgen über Mobilfunkdienstleistungen für öffentliche und nicht-öffentliche Auftraggeber. Alle grau hinterlegten Felder sind zwingend auszufüllen
“Mindestens 3 wertungsfähige Referenzen über die Erbringung von Aufträgen mit vergleichbarer Leistung innerhalb der letzten drei abgeschlossenen...”
Mindestens 3 wertungsfähige Referenzen über die Erbringung von Aufträgen mit vergleichbarer Leistung innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015 – 2018 oder neuer)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Das angebotene Mobilfunknetz muss den heutigen Standards im Mobilfunkbereich entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Das angebotene Mobilfunknetz muss den heutigen Standards im Mobilfunkbereich entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
Mobilfunkstandard und Netzabdeckung:
GSM/EDGE (Global System for Mobile Communications/Enhanced Data Rates for GSM Evolution): Die Netzverfügbarkeit in deutschen Ballungsräumen (Stadtgebiete größer 500 000 Einwohner) muss mindestens 90 % betragen. Während der Vertragslaufzeit muss eine vollständige Netzabdeckung (auch im Gebäude) am Standort der EAA in der Innenstadt von Düsseldorf, aktuell ist dies Elisabethstrasse 65, 40217 Düsseldorf, gewährleistet sein.
UMTS (Universal Mobile Telecommunications System)/G3: Die Netzverfügbarkeit in deutschen Ballungsräumen (Stadtgebiete größer 500 000 Einwohner) muss mindestens 90 % betragen. Während der Vertragslaufzeit muss eine vollständige Netzabdeckung (auch im Gebäude) am Standort der EAA in der Innenstadt von Düsseldorf, aktuell ist dies Elisabethstrasse 65, 40217 Düsseldorf, gewährleistet sein.
LTE (Long Term Evolution)/G4: Die Netzverfügbarkeit in deutschen Ballungsräumen (Stadtgebiete größer 500 000 Einwohner) muss mindestens 90 % betragen. Während der Vertragslaufzeit muss eine vollständige Netzabdeckung (auch im Gebäude) am Standort der EAA in der Innenstadt von Düsseldorf, aktuell ist dies Elisabethstrasse 65, 40217 Düsseldorf, gewährleistet sein.
Die Gewährleistung der vollständigen Netzabdeckung am Standort Elisabethstrasse 65, 40217 Düsseldorf kann ggf. auch durch technische Hilfsmittel (z. B. die Anbringung eines Routers oder Signalverstärkers) erfolgen.
Die zu beschaffenden Mobilfunkdienstleistungen sind auf die Nutzung von Apple-Endgeräten ausgerichtet. Der AN muss das DEP (Deployment Enrollment Program) von Apple unterstützen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— GSM/EDGE,
— UMTS/G3,
— LTE/G4,
— Mindestens 90 % Netzabdeckung in deutschen Ballungsräumen,
— 100 % Netzabdeckung am Standort EAA, Elisabethstrasse 65,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— GSM/EDGE,
— UMTS/G3,
— LTE/G4,
— Mindestens 90 % Netzabdeckung in deutschen Ballungsräumen,
— 100 % Netzabdeckung am Standort EAA, Elisabethstrasse 65, 40217 Düsseldorf,
— Unterstützung DEP (Deployment Enrollment Program) von Apple.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-24
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-24
14:15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 115-282489 (2019-06-13)
Ergänzende Angaben (2019-06-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Mobiltelefondienste📦
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 115-282489
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: CPV-Code Hauptteil
Alter Wert
Produkte/Dienstleistungen: Mobilfunkgeräte📦 Neuer Wert
Produkte/Dienstleistungen: Mobiltelefondienste📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Titel
Alter Wert
Text: Deutschland-Düsseldorf: Mobilfunkgeräte
Neuer Wert
Text: Deutschland-Düsseldorf: Mobiltelefondienste
Quelle: OJS 2019/S 121-297243 (2019-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die EAA will sowohl innerhalb Deutschland als auch im Ausland Mobilfunkverbindungen (Sprache/Daten) nutzen. Hierfür wird ein Rahmenvertrag mit einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die EAA will sowohl innerhalb Deutschland als auch im Ausland Mobilfunkverbindungen (Sprache/Daten) nutzen. Hierfür wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten abgeschlossen. Die Laufzeit richtet sich nach der Vorgabe des § 21 Abs. 6 VgV. Die EAA ist berechtigt, den Vertrag während der Laufzeit
Ordnungsgemäß zu kündigen. Einzelverträge unter dem Rahmenvertrag haben eine Laufzeit von 12 Monaten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 115-282489
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 189-460321 (2019-09-27)