Rahmenvertrag Mobilfunk

Erste Abwicklungsanstalt AöR

Die EAA will sowohl innerhalb Deutschland als auch im Ausland Mobilfunkverbindungen (Sprache/Daten) nutzen. Hierfür wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten abgeschlossen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-13 Auftragsbekanntmachung
2019-06-21 Ergänzende Angaben
2019-09-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mobilfunkgeräte
Referenznummer: 10639
Kurze Beschreibung:
Die EAA will sowohl innerhalb Deutschland als auch im Ausland Mobilfunkverbindungen (Sprache/Daten) nutzen. Hierfür wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten abgeschlossen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobilfunkgeräte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mobiltelefondienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Erste Abwicklungsanstalt AöR
Postanschrift: Elisabethstrasse 65
Postleitzahl: 40217
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.aa1.de 🌏
E-Mail: eu_verfahren@aa1.de 📧
Telefon: +49 2118267957 📞
Fax: +49 2118268012 📠
URL der Dokumente: https://community.vortal.biz/PRODPublic/Tendering/ContractNoticeManagement/Index 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 115-282489
ABl. S-Ausgabe: 115

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die EAA will sowohl innerhalb Deutschland als auch im Ausland Mobilfunkverbindungen (Sprache/Daten) nutzen. Hierfür wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten abgeschlossen. Die Laufzeit richtet sich nach der Vorgabe des § 21 Abs. 6 VgV. Die EAA ist berechtigt, den Vertrag während der Laufzeit ordnungsgemäß zu kündigen. Einzelverträge unter dem Rahmenvertrag haben eine Laufzeit von 12 Monaten.
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Dauer: 48 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A6 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 und 124 GWB
A7 Erklärungen zum Datenschutz und Eigenerklärung zum Interessenkonflikt,
A8 Unternehmensdarstellung
A10 Darstellung der Ländergruppen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A9 Referenzen zu Aufträgen mit vergleichbarer Leistung
Dieses Formblatt ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft abzugeben. Für die Wertung muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mindestens 3 wertungsfähige Referenzen über die Erbringung von Aufträgen mit vergleichbarer Leistung innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015 – 2018 oder neuer) vorweisen. Inhaltlich vergleichbar sind Referenzen zu Aufträgen über Mobilfunkdienstleistungen für öffentliche und nicht-öffentliche Auftraggeber. Alle grau hinterlegten Felder sind zwingend auszufüllen
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Mindeststandards:
Mindestens 3 wertungsfähige Referenzen über die Erbringung von Aufträgen mit vergleichbarer Leistung innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015 – 2018 oder neuer)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Das angebotene Mobilfunknetz muss den heutigen Standards im Mobilfunkbereich entsprechen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
Mobilfunkstandard und Netzabdeckung:
GSM/EDGE (Global System for Mobile Communications/Enhanced Data Rates for GSM Evolution): Die Netzverfügbarkeit in deutschen Ballungsräumen (Stadtgebiete größer 500 000 Einwohner) muss mindestens 90 % betragen. Während der Vertragslaufzeit muss eine vollständige Netzabdeckung (auch im Gebäude) am Standort der EAA in der Innenstadt von Düsseldorf, aktuell ist dies Elisabethstrasse 65, 40217 Düsseldorf, gewährleistet sein.
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UMTS (Universal Mobile Telecommunications System)/G3: Die Netzverfügbarkeit in deutschen Ballungsräumen (Stadtgebiete größer 500 000 Einwohner) muss mindestens 90 % betragen. Während der Vertragslaufzeit muss eine vollständige Netzabdeckung (auch im Gebäude) am Standort der EAA in der Innenstadt von Düsseldorf, aktuell ist dies Elisabethstrasse 65, 40217 Düsseldorf, gewährleistet sein.
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LTE (Long Term Evolution)/G4: Die Netzverfügbarkeit in deutschen Ballungsräumen (Stadtgebiete größer 500 000 Einwohner) muss mindestens 90 % betragen. Während der Vertragslaufzeit muss eine vollständige Netzabdeckung (auch im Gebäude) am Standort der EAA in der Innenstadt von Düsseldorf, aktuell ist dies Elisabethstrasse 65, 40217 Düsseldorf, gewährleistet sein.
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Die Gewährleistung der vollständigen Netzabdeckung am Standort Elisabethstrasse 65, 40217 Düsseldorf kann ggf. auch durch technische Hilfsmittel (z. B. die Anbringung eines Routers oder Signalverstärkers) erfolgen.
Die zu beschaffenden Mobilfunkdienstleistungen sind auf die Nutzung von Apple-Endgeräten ausgerichtet. Der AN muss das DEP (Deployment Enrollment Program) von Apple unterstützen.
Mindeststandards:
— GSM/EDGE,
— UMTS/G3,
— LTE/G4,
— Mindestens 90 % Netzabdeckung in deutschen Ballungsräumen,
— 100 % Netzabdeckung am Standort EAA, Elisabethstrasse 65, 40217 Düsseldorf,
— Unterstützung DEP (Deployment Enrollment Program) von Apple.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Erste Abwicklungsanstalt AöR – Herr Trygve Fienz
Dokumente URL: https://community.vortal.biz/PRODPublic/Tendering/ContractNoticeManagement/Index 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2019/S 115-282489 (2019-06-13)
Ergänzende Angaben (2019-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mobiltelefondienste
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mobiltelefondienste 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 121-297243
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 115-282489
ABl. S-Ausgabe: 121
Quelle: OJS 2019/S 121-297243 (2019-06-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 189-460321
ABl. S-Ausgabe: 189

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die EAA will sowohl innerhalb Deutschland als auch im Ausland Mobilfunkverbindungen (Sprache/Daten) nutzen. Hierfür wird ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von maximal 48 Monaten abgeschlossen. Die Laufzeit richtet sich nach der Vorgabe des § 21 Abs. 6 VgV. Die EAA ist berechtigt, den Vertrag während der Laufzeit
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Ordnungsgemäß zu kündigen. Einzelverträge unter dem Rahmenvertrag haben eine Laufzeit von 12 Monaten.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-17 📅
Name: Telekom Deutschland GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 189-460321 (2019-09-27)