Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Vollständigkeit und inhaltliche Beurteilung der eingereichten Unterlagen, Erfahrungshintergrund in vergleichbaren Projekten (Referenzen), Mitarbeiterqualifikation/-anzahl.
Die Auswahl der Bewerber, die am Nicht-Offenen-Verfahren teilnehmen können und die Vergabeunterlagen erhalten, erfolgt auf Basis der Erfüllung der Mindestkriterien und der Bewertung der eingereichten Unterlagen. Mindestkriterien und damit Ausschlusskriterien sind:
— Vollständigkeit der geforderten Unterlagen, zum Ausschluss führen:
–– Fehlende Vorlage des Auszugs aus dem Berufsregister (sofern eingetragen),
–– Eigenerklärung zur Eignung nicht oder unvollständig ausgefüllt,
–– Nichterklärung der Vertraulichkeitserklärung im Vergabeverfahren,
–– Fehlende oder unvollständige Erklärung Nachunternehmer,
–– Fehlende Erklärung zur Antragsstellung.
— Erfüllung der genannten Mindestkriterien bei Referenzen und Mitarbeiterprofilen.
Die Ausführungen der Antragsteller, die die Mindestkriterien erfüllt haben, werden wie folgt bewertet:
— unzureichende Darstellung zu den geforderten Ausführungen = 0 Punkte,
— gute und schlüssige Darstellung der geforderten Ausführungen = 5 Punkte,
— sehr gute und schlüssige Darstellung der geforderten Ausführungen = 10 Punkte. Bewertet werden die Anforderungen unter III.2.3) Nr. 1-5. Max. erreichbare Punktzahl = 50, Mindestpunktzahl über alle Kriterien, die erreicht werden muss = 25.
Sollten mehr als 7 Unternehmen gleichrangig sein und die Höchstzahl der Teilnehmer überschritten werden, erfolgt auf Basis einer Rangliste unter den gleichrangigen Bewerbern eine Losauswahl.