Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Schall- und Erschütterung
18FEI36593
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik📦
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Schall- und Erschütterung bundesweit.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lärmschutzberatung📦
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag Schall- und Erschütterung für die Infrastrukturprojekte der Deutschen Bahn AG.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über seinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls Berufsgruppen gegliedert,
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Nachweis über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen im Rahmen einer Genehmigungsplanung durch Angabe von mindestens je 3 Referenzen, die sich beziehen auf:
1) Leistungspaket 1: Bewertung des Betriebslärms an Verkehrsanlagen nach der 16. BImSchV, davon mindestens 1 x Bahnlärm nach der Anlage 2 zur 16. BImSchV n. F.(Schall 03-neu);
2) Leistungspaket 3: Bewertung von Erschütterungsbelastungen aus dem Schienenverkehr in Anlehnung an die DIN 4150, Teil 2 anhand von Messungen davon mindestens 1 x mit Prognosebeurteilung im Rahmen einer Planfeststellung diese 6 Referenzen sind in Tabellenform zu benennen mit den Angaben Projektbezeichnung, Honorarsumme netto, Leistungszeitraum, Auftraggeber, Ansprechpartner und Leistungsumfang; Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis je Bieter erforderlich. (Bei Leistungen, die nicht im Rahmen eines Vorhabens der DB AG erbracht wurden, erlauben wir uns in Einzelfällen zusätzlich das Nachfordern von aussagekräftigen Beschreibungen bzw. Erläuterungen) Benennung von 2 Mitarbeitern als Sachverständige und Ansprechpartner für den Auftraggeber mit objektbezogener Eignung mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung; Als Nachweis der Eignung sind jeweils der Lebenslauf und Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise dem Teilnahmeantrag beizufügen.
— Erklärung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
Angabe, welche Software zur Berechnung nach Schall 03 verwendet wird:
Nachweis der Zulassung als Messstelle nach § 29b BImSchG oder eine DAkkS-Akkreditierung, Sachgebiet A01 Akustik; Ersatzweise muss für mindestens einen der genannten Mitarbeiter unter a) ein Nachweis als "Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige" der DIHK, Sachgebiete „Akustik“, „Baudynamik“, „Schwingungstechnik“ vorliegen.
Nachweis der messtechnischen Ausrüstung zur Beurteilung der Erschütterungseinwirkungen in Form einer Beschreibung.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 8
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-09
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-04-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens.
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 050-116185 (2019-03-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 050-116185
Auftragsvergabe
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Titel: Rahmenvertrag Schall- und Erschütterung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-07 📅
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 154-381029 (2019-08-07)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-07-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Postleitzahl: 60327
E-Mail: spezialisten-kleinleistungsteam@deutschebahn.com📧
Fax: +49 69260914793 📠
Objekt Dauer
Datum des Endes: 2023-05-31 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 154-381029
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 18FEI36593
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-25 📅
“Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der...”
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
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Quelle: OJS 2021/S 133-354746 (2021-07-08)