GSI entwickelt Steuerungssysteme für die Beschleunigerinfrastruktur, z.Bsp. Vakuumsteuerung, Hochenergiestrahlführung, Kälteanlagen, Personenschutzschleusen und Verteil- und Zuleitungssysteme. Es soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden über den Bezug der benötigten Komponenten für die Bestückung der Steuerungssysteme.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-11-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-11-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Postanschrift: Planckstraße 1
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6159-712034📞
E-Mail: sg227@gsi.de📧
Fax: +49 6159-713983 📠
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.gsi.de🌏
Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich)
Name: FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Postanschrift: Planckstr. 1
Postort: Darmstadt
Telefon: +49 6159-713983 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag SPS Komponenten
27/RV_SPS_Komponenten
Produkte/Dienstleistungen: Module📦
Kurze Beschreibung:
“GSI entwickelt Steuerungssysteme für die Beschleunigerinfrastruktur, z.Bsp. Vakuumsteuerung, Hochenergiestrahlführung, Kälteanlagen, Personenschutzschleusen...”
Kurze Beschreibung
GSI entwickelt Steuerungssysteme für die Beschleunigerinfrastruktur, z.Bsp. Vakuumsteuerung, Hochenergiestrahlführung, Kälteanlagen, Personenschutzschleusen und Verteil- und Zuleitungssysteme. Es soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden über den Bezug der benötigten Komponenten für die Bestückung der Steuerungssysteme.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Los 1 und Los 2 können unter Berücksichtigung der Wertungsergebnisse auch zusammen an einen Bieter vergeben werden.”
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SPS Hardware Komponenten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Module📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrotechnische Ausstattung📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr....”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
Forschungszentrum Jül…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Bereits in einem frühen Stadium des FAIR Projekts wurde hierfür der Steuerungs- und IT technische „Rahmen“ gesetzt, der für eine spätere Bewertung...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereits in einem frühen Stadium des FAIR Projekts wurde hierfür der Steuerungs- und IT technische „Rahmen“ gesetzt, der für eine spätere Bewertung hinsichtlich beispielsweise technischer Kompatibilität ausschlaggebend sein würde. Unter Zuhilfenahme der Erfahrung und des Knowhow von Steuerungskollegen des CERN fiel eine Entscheidung für eine Strategie bezüglich beschleunigernaher Steuerungssysteme.
— Zur Realisierung des FAIR Vakuum- und Kryo-Kontrollsystems soll das CERN framework UNICOS (Entwicklungs- und Codegenerierungs-umgebung) genutzt werden, welches durch CERN speziell für die Erstellung der Steuerung der LHC Kryosteuerung entwickelt wurde. Als Konsequenz der Entscheidung für das Framework UNICOS folgt die Wahl für WinCC OA als das FAIR SCADA (Supervisory Control and Data Acquisition) System, mittels welchem die Datenerfassung, Visualisierung und das Bedienen von (Steuerungs-) Prozessen erfolgen soll. Dieses ist als einziges SCADA System sowohl kompatibel zu UNICOS als auch zu CentOS/RedHat Linux, welches die GSI/FAIR seitige Betriebssystemumgebung des kompletten Beschleunigerkontrollsystems darstellt. Da zu diesem Zeitpunkt bei GSI, von den beiden UNICOS kompatiblen Steuerungslinien Schneider Modicon und Siemens Simatic S7, ausschließlich die Siemens Simatic S7 Reihe im Einsatz war, wurde eine industrielle Steuerungsgruppe innerhalb der Beschleunigerelektronik bei GSI/FAIR mit Spezialkenntnissen auf den Gebieten UNICOS framework, Siemens Simatic S7, Simatic ET200 und Siemens Simatic HMI (WinCC OA SCADA) aufgebaut, welche eine Vielzahl von ersten Prototyp-systemen in diesem Zusammenhang entwickelt hat. Einzig die Produkt-komponenten der Siemens AG aus den Bereichen Simatic S7, Simatic ET200, Simatic Scalance und Simatic HMI erfüllen den bei der Auftraggeberin bestehenden Bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Zusätzliche Informationen: Komponenten-Stückliste gm. Angebotsformblatt Los 1
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: SPS Software Komponenten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr.
64291 Darmstadt
Forschungszentrum Jül…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Bereits in einem frühen Stadium des FAIR Projekts wurde hierfür der Steuerungs- und IT technische „Rahmen“ gesetzt, der für eine spätere Bewertung...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereits in einem frühen Stadium des FAIR Projekts wurde hierfür der Steuerungs- und IT technische „Rahmen“ gesetzt, der für eine spätere Bewertung hinsichtlich beispielsweise technischer Kompatibilität ausschlaggebend sein würde. Unter Zuhilfenahme der Erfahrung und des Knowhow von Steuerungskollegen des CERN fiel eine Entscheidung für eine Strategie bezüglich beschleunigernaher Steuerungssysteme. - Zur Realisierung des FAIR Vakuum- und Kryo-Kontrollsystems soll das CERN framework UNICOS (Entwicklungs- und Codegenerierungs-umgebung) genutzt werden, welches durch CERN speziell für die Erstellung der Steuerung der LHC Kryosteuerung entwickelt wurde. Als Konsequenz der Entscheidung für das Framework UNICOS folgt die Wahl für WinCC OA als das FAIR SCADA (Supervisory Control and Data Acquisition) System, mittels welchem die Datenerfassung, Visualisierung und das Bedienen von (Steuerungs-) Prozessen erfolgen soll. Dieses ist als einziges SCADA System sowohl kompatibel zu UNICOS als auch zu CentOS/RedHat Linux, welches die GSI/FAIR seitige Betriebssystemumgebung des kompletten Beschleunigerkontrollsystems darstellt. Da zu diesem Zeitpunkt bei GSI, von den beiden UNICOS kompatiblen Steuerungslinien Schneider Modicon und Siemens Simatic S7, ausschließlich die Siemens Simatic S7 Reihe im Einsatz war, wurde eine industrielle Steuerungsgruppe innerhalb der Beschleunigerelektronik bei GSI/FAIR mit Spezialkenntnissen auf den Gebieten UNICOS framework, SIEMENS Simatic S7, Simatic ET200 und SIEMENS Simatic HMI (WinCC OA SCADA) aufgebaut, welche eine Vielzahl von ersten Prototyp-systemen in diesem Zusammenhang entwickelt hat. Einzig die Produkt-komponenten der Siemens AG aus den Bereichen Simatic S7, Simatic ET200, Simatic Scalance und Simatic HMI erfüllen den bei der Auftraggeberin bestehenden Bedarf.
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Zusätzliche Informationen: Komponenten-Stückliste gm. Angebotsformblatt Los 2
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-20
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Bitte...”
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle im Zeitraum zwischen dem 23.12.2019 bis zum 2.1.2020 Betriebsferien hat und deshalb keine Bieterfragen beantwortet werden können. Aufgrund dessen wurde die Angabefrist für die Teilnahmeanträge entsprechend verlängert.
Alle Bewerber die ihre Eignung im Teilnahmewettbewerb positiv darlegen konnten, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gem. Zuschlagskriterien lediglich die 3 wirtschaftlichsten Bieter zur Verhandlung eingeladen werden. Im weiteren Verfahren wird ggf. die Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer weiter verringert.
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabe-kammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB).
Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB). Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYD8P
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 230-563655 (2019-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-20) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“GSI entwickelt Steuerungssysteme für die Beschleunigerinfrastruktur, z. Bsp. Vakuumsteuerung, Hochenergiestrahlführung, Kälteanlagen,...”
Kurze Beschreibung
GSI entwickelt Steuerungssysteme für die Beschleunigerinfrastruktur, z. Bsp. Vakuumsteuerung, Hochenergiestrahlführung, Kälteanlagen, Personenschutzschleusen und Verteil- und Zuleitungssysteme. Es soll eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden über den Bezug der benötigten Komponenten für die Bestückung der Steuerungssysteme.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1882851.34 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr....”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
FAIR — Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH
Planckstr. 1
64291 Darmstadt
Forschungszentrum
Jülich Wilhelm-Johnen-Straße
52425 Jülich
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Beschreibung der Beschaffung:
“Bereits in einem frühen Stadium des FAIR Projekts wurde hierfür der Steuerungs- und IT technische „Rahmen“ gesetzt, der für eine spätere Bewertung...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereits in einem frühen Stadium des FAIR Projekts wurde hierfür der Steuerungs- und IT technische „Rahmen“ gesetzt, der für eine spätere Bewertung hinsichtlich beispielsweise technischer Kompatibilität ausschlaggebend sein würde. Unter Zuhilfenahme der Erfahrung und des Knowhow von Steuerungskollegen des CERN fiel eine Entscheidung für eine Strategie bezüglich beschleunigernaher Steuerungssysteme.
— Zur Realisierung des FAIR Vakuum- und Kryo-Kontrollsystems soll das CERN framework Unicos (Entwicklungs- und Codegenerierungsumgebung) genutzt werden, welches durch CERN speziell für die Erstellung der Steuerung der LHC Kryosteuerung entwickelt wurde. Als Konsequenz der Entscheidung für das Framework Unicos folgt die Wahl für WinCC OA als das FAIR SCADA (Supervisory Control and Data Acquisition) System, mittels welchem die Datenerfassung, Visualisierung und das Bedienen von (Steuerungs-) Prozessen erfolgen soll. Dieses ist als einziges SCADA System sowohl kompatibel zu Unicos als auch zu CentOS/RedHat Linux, welches die GSI/FAIR seitige Betriebssystemumgebung des kompletten Beschleunigerkontrollsystems darstellt. Da zu diesem Zeitpunkt bei GSI, von den beiden Unicos kompatiblen Steuerungslinien Schneider Modicon und Siemens Simatic S7, ausschließlich die Siemens Simatic S7 Reihe im Einsatz war, wurde eine industrielle Steuerungsgruppe innerhalb der Beschleunigerelektronik bei GSI/FAIR mit Spezialkenntnissen auf den Gebieten Unicos framework, Siemens Simatic S7, Simatic ET200 und Siemens Simatic HMI (WinCC OA SCADA) aufgebaut, welche eine Vielzahl von ersten Prototypsystemen in diesem Zusammenhang entwickelt hat. Einzig die Produkt-komponenten der Siemens AG aus den Bereichen Simatic S7, Simatic ET200, Simatic Scalance und Simatic HMI erfüllen den bei der Auftraggeberin bestehenden Bedarf.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 230-563655
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Auftragsvergabe Siemens AG DI
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Siemens AG DI
Postanschrift: Lyoner Str. 27
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: auftragsteam34.de@siemens.com📧
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRD6
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr. 4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 100-240296 (2020-05-20)